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Zitat:Original von vette1990
Hallo Gatorback,
der neue Wisch stammt von 2006
habe aber noch den alten Brief.
Grüße Jürgen
Dann würde ich zuerst mal die alten und neuen Papiere nehmen, zur Zulassungsstelle fahren und bemängeln das damals nicht alles ordnungsgemäß übertragen wurde, und du deswegen Probleme mit dem TÜV hast.
Gruß Bernd
Lieber aufrecht sterben, als kniend leben.
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Hallo Bone,
im Schein steht noch alles drin.
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Wenn das alles in den neuen Papieren drin steht wo ist dann das Problem für den Prüfer?
Frank
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Hallo Frank,
werde alle Papiere mitnehmen, noch mal hinfahren und er soll mir genau erklären was er will.
Hinten die roten Seitenmarker stören ihn und mit den original Blinkern hat er auch seine Probleme.
Grüße
Was ist wenn Oldtimer beantragt wird, alles wieder rückbauen?
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Hallo Jürgen,
welche Eintragungen und Ausnahmegenehmigungen stehen jetzt GENAU im neuen Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung I)?
Sind die roten Sidemarker hinten darin aufgeführt?
Was stört ihn an den originalen Blinkern genau und was steht darüber im Fahrzeugschein?
Was im alten Brief steht, darf den Prüfer nicht interessieren, das Dokument ist ja mittlerweile ungültig, weil durch ZB I und ZB II ersetzt.
Für das H-Kennzeichen muss garnichts rückgebaut werden, alle beleuchtungstechnischen Änderungen, welche für die Erlangung der Betriebserlaubnis per Einzelabnahme in Deutschland 1990 hätten erfolgen müssen, waren ja auch bereits 1990 durch die StVZO gefordert, sind also historisch korrekt.
Oranges Standlicht in den Blinkern vorn hätte 1990 nicht akzeptiert werden dürfen und heute immer noch nicht.
Rote Sidemarker hinten wurden für die Einzelabnahme 1990 meist stillgelegt und dürften heute eigentlich auch nicht akzeptiert werden.
Viele Grüße,
Jörg
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Hallo Jörg,
so wie ich ihn verstanden habe, will er die roten Seitenmarker ganz weg haben,
Blinker und Standlicht in Weiß.
Grüße
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Hi Jürgen,
Blinker vorne in weiß? Was ist das denn für eine neue Mode? Standlicht okay, aber Blinker...
Bevor du jetzt alles mögliche umbaust, würde ich es wo anders probieren. Am besten über eine Werkstatt, die häufiger mit US-Autos zu tun hat oder gar darauf spezialisiert ist. Die kennen sich aus und können dem Prüfer bei Bedarf auch Contra geben, wenn er überzogene Forderungen stellt. Außerdem kommen zu solchen Werkstätten i.d.R. auch entsprechend versierte Prüfer, sodass sich viele Fragen gar nicht erst ergeben.
Viele Grüße, Mirko
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Dem ist nichts hinzuzufügen!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hallo Jürgen,
also weiße Blinker vorn wird der Prüfer nicht fordern, da liegt bestimmt ein Missverständnis vor.
Vermutlich ist das Standlicht noch wie in der US-Version mit über die orange 2-Faden 21/5W Glühbirne im vorderen Blinker geschaltet und leuchtet deshalb orange .
Damit das Standlicht vorn StVZO-konform leuchtet, müsste es weiß sein, da es aber in der US-Schaltung über die gleiche orange Glühbirne wie der Blinker betrieben wird, funtioniert das nicht so ohne weiteres.
Tauscht man die Blinkerbirne gegen eine weiße 2-Faden Birne aus, blinkt wiederum der Blinker nicht mehr StVZO-konform orange.
Soll das Standlicht im Blinker verbleiben, müsste man also eine separate Fassung samt eigener Glühbirne in das Blinkergehäuse basteln. Dann kann der Blinker mit oranger Birne blinken und das Standlicht mit eigener Birne weiß leuchten...vermutlich ist es das, was der Prüfer mit "weißen Blinkern" meint.
Üblich ist jedoch, das Standlicht mittels eines H4-Scheinwerfereinsatzes mit intergrierter Standlichtfassung in den Hauptscheinwerfer zu legen. Diese H4-Scheinwerfereinsätze gibt es fertig zu kaufen (Hella, Valeo etc.), kosten pro Stück ca. 30 bis 50 €.
Man muss halt die Verdrahtung für das Standlicht mit in die Klappscheinwerfer legen und die Schaltung der Klappscheinwerfer anpassen, damit sie schon bei Schalterstellung "Standlicht" aufklappen.
Die roten Sidemarker kann man ja einfach abkleben, das reicht meistens für die HU aus.
Für die Einzelabnahme in Deutschland im Jahr 1990 hätte die StVZO-konforme Umrüstung der C4 damals so aussehen müssen und heute gelten für die Fahrzeugbeleuchtung eigentlich noch die gleichen Regeln.
vorn:
- Hauptscheinwerfer mit H4 Einsatz statt US Sealed Beam
- Standlicht wurde meistens in den Hauptscheinwerfer integriert (wie oben beschrieben)
- weiße "Cornering-lights" seitlich vorn stillgelegt und ggf. abgeklebt oder zu seitlichen Blinkern mit orangenen Birnen und anderer Schaltung umfunktioniert.
- orange Sidemarker vorn ggf. gedulded
- Blinker vorn orange, Standlichtfunktion im Blinker durch Abtrennen des Kabels stillgelegt
hinten:
-Rote Blinker und deren alternierende Schaltung hinten durch Ausnahmegenehmigung geregelt oder Umbau auf orange Streuscheiben bzw. separate orange Blinker
- passive rote Reflektoren unter den Rückleuchten
- ab 1991 wurde zusätzlich eine rote Nebelschlussleuchte Pflicht
- seitliche rote Sidemarker hinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
- seitliche weiße Parkleuchtenhinten stillgelegt und ggf. abgeklebt/entfernt
Gerade bei der Akzeptanz der Sidemarker gab und gibt es möglicherweise strengere und weniger strenge Auslegungen, oft reichte es einfach, die Teile stillzulegen, möglicherweise gab es sogar Ausnahmegenehmigungen für den Weiterbetrieb (kenne persönlich aber kein Beispiel).
Ausbau, abkleben oder gar zuspachteln kam, soweit mir bekannt, eher selten vor.
Die restliche Beleuchtung muss aber zwingend dem oben genannten Zustand entsprechen.
Wurden Abweichungen die letzten Jahre nicht bei der HU bemängelt, war das "Glück" (eigentlich schlampige Arbeit vom Prüfer), macht die Beleuchtung aber in Deutschland nicht legaler und man fährt ggf. unwissentliche ohne gültige Betriebserlaubnis rum.
Viele Besitzer rüsten wieder auf US-Beleuchtung zurück, häufig wird dann auch bei der HU in auf US-Cars spezialisierten Firmen ein Auge zugedrückt.
Eine gültige HU-Plakette schützt dann trotzdem nicht davor, dass einem bei der nächten Polizeikontrolle das Fahrzeug direkt vor Ort wegen erheblicher Beleuchtungsmängel stillgelegt wird.
Wie über die Schuldfrage und den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles mit nicht StVZO-konformer Beleuchtung entschieden wird, ist dann nochmal ein weiteres Thema...
Viele Grüße,
Jörg
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... bei mir sind die roten Sidemarker hinten per Ausnahmegenehmigung eingetragen: "AUSN.V.:(...)*SEITENMARK:-L.H*(...)SEITENRÜCKSTR.H.ROT"
Viele Grüße, Mirko
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