02.12.2015, 14:25
Unsere kleine Dorfwerkstatt hat sich heute morgen mal meine C3, gekauft im September, etwas näher angeschaut, vor allen Dingen von unten. Ich bin leider ein absoluter Laie und habe da nicht so die Ahnung.
Folgendes wurde u. a. gefunden:
Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
Stossdämpfer vorne links geplatzt
Servopumpe leckt
Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch
selbstgebastelter Sicherungskasten
Unfallwagen
gerissene und geschweisste Vorderachse
.......und das war nur der Bereich vorne.
Bin dann entnervt und den Tränen nahe erst mal nach Hause gefahren und habe mir den Rest des Untersuchungsergebnisses gar nicht mehr angehört.
Zu Hause dann ans Telefon, den Mindener Händler, bei dem ich die C3 erworben habe, angerufen und ihm den Fall geschildert.
Antwort: "Damit muss man bei einem so alten Fahrzeug rechnen. Wenn ich so etwas hätte vermeiden wollen, müsste ich 40-50000 Euro für eine C3 ausgeben. Ich soll das Fahrzeug vorbeibringen, er wolle sich das selber anschauen, so eine Dorfwerkstatt hat ja keine Ahnung von so etwas. Rückabwicklung käme nicht für ihn in Frage.
Jetzt mal die Frage an euch. Wie soll ich mich verhalten? Gleich zum RA? Nachbesserung zulassen?
Gruss
Wolf
P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."
Folgendes wurde u. a. gefunden:
Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
Stossdämpfer vorne links geplatzt
Servopumpe leckt
Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch
selbstgebastelter Sicherungskasten
Unfallwagen
gerissene und geschweisste Vorderachse
.......und das war nur der Bereich vorne.
Bin dann entnervt und den Tränen nahe erst mal nach Hause gefahren und habe mir den Rest des Untersuchungsergebnisses gar nicht mehr angehört.
Zu Hause dann ans Telefon, den Mindener Händler, bei dem ich die C3 erworben habe, angerufen und ihm den Fall geschildert.
Antwort: "Damit muss man bei einem so alten Fahrzeug rechnen. Wenn ich so etwas hätte vermeiden wollen, müsste ich 40-50000 Euro für eine C3 ausgeben. Ich soll das Fahrzeug vorbeibringen, er wolle sich das selber anschauen, so eine Dorfwerkstatt hat ja keine Ahnung von so etwas. Rückabwicklung käme nicht für ihn in Frage.
Jetzt mal die Frage an euch. Wie soll ich mich verhalten? Gleich zum RA? Nachbesserung zulassen?
Gruss
Wolf
P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."