Horror am Morgen
#21
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.

So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#22
@ wesch

Rahmen geschweisst, kann ich mir kaum vorstellen..... Bitte nicht meine Sätze auseinander nehmen und damit die Aussage verfälschen OK!

Rahmen geschweisst, kann ich mir kaum vorstellen, dass wäre schon heftig, da der Wagen dann zum Vermessen muss und auch keiner sagen kann wie gut die Arbeit gemacht wurde

Die Aussage ist nicht, dass man das nicht ordentlich machen kann, sondern, dass man das erst einmal von einen wirklichen Fachmann begutachten lassen muss, da der Dorfschrauber sicherlich kein Schweißmeister ist. Sicherlich ist auch entscheidend was genau und wo geschweißt wurde und ich denke auch, dass es eben nichts schwerwiegendes war, daher auch mein "kann ich mir kaum vorstellen"
Optimismus ist ein Mangel an Information
[Bild: AVA.png]
www.berlincorvette.de
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#23
Hallo

OK, dann habe ich deinen Satz falsch interpretiert.

Ich habe den nochmal mehrmals gelesen und interpretiere den immer noch anders als jetzt von dir erklärt.

Liegt dann aber wohl an mir. Mein Onkel meinte immer " Deutsche Sprache, schwere Sprache " und er war ein Berliner.

Nichts für Ungut und mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement . besoffen
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#24
Zitat:Original von Maseratimerlin
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.

So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.

Gruß

Edgar

Nicht so schnell Großes Grinsen

Natürlich ist das EINE Option. Ob man diesen Weg geht oder die C3 behält, hängt ja auch davon ab, wie das Gesamtpackage aus bezahltem Preis, tatsächlichen Mängeln, möglicher Nachbesserung oder Preisminderung letztlich ausschaut.

Die Entscheidung muss der Käufer treffen, wir können nur Möglichkeiten aufzeigen Prost!

Gruß
Uli
[Bild: ycp.gif]Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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#25
Hat der "Dorfschrauber" schon zuvor "amerikanische Schweißnähte" bewundern dürfen?

Nach gewohntem europäischen Qualitätsstandard könnte man bei jeder C6 annehmen, dass sie einen Totalschaden hinter sich hat. Das Gebrutzel an originalen, unfallfreien C3-Rahmen, die man hier im Forum so bewundern kann, lassen einen schon schaudern und wird bei einer Resto nicht umsonst oft nachgeschweißt.

Am besten mal Bilder einstellen, wodurch der Vorschaden definiert wurde.

Wenn ich mich recht entsinne, wurden hier auch schon mal Querlenker nachgeschweißt, was von dem Plenum für gut befunden wurde.

Also am besten auch Bilder davon einstellen.

Vielleicht ist es halb so wild. Wenn nicht, kannst Du immer noch mit einer gierigen Anwaltsarmada einrücken Feixen
Gruß Alex
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#26
Zitat:Original von Vette58
Zitat:Original von Maseratimerlin
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.

So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.

Gruß

Edgar

Nicht so schnell Großes Grinsen

Natürlich ist das EINE Option. Ob man diesen Weg geht oder die C3 behält, hängt ja auch davon ab, wie das Gesamtpackage aus bezahltem Preis, tatsächlichen Mängeln, möglicher Nachbesserung oder Preisminderung letztlich ausschaut.

Die Entscheidung muss der Käufer treffen, wir können nur Möglichkeiten aufzeigen Prost!

Gruß
Uli

Klar Uli, aber dennoch bedarf es einer gerichtsfesten Mängelfeststellung und das geht nun mal am kostengünstigsten über eine RSV. Da bekommt man ( bei der Auswahl des richtigen SV ) eine sachverständige Bestandsaufnahme des Kaufobjektes als Entscheidungsgrundlage . Wenn man die C3 behalten will, kann man sich mit dem VK immer noch über einen Minderungsbetrag oder Mängelbeseitigungskosten vergleichen.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#27
Wenn ich es richtig verstehe, steht hier 3 Mal das Thema mangelnde Sachkunde an der C3 zur Diskussion.

Das erste Mal durch den Erwerber beim Kauf, das zweite Mal durch den "Dorfschrauber" in der Werkstatt und das dritte Mal beim Verkäufer.

Ich denke, dass nur ein C3-Kundiger letztendlich Licht in die Schwere der Mängel bringen könnte. Alles andere ist Glaskugelleserei.

Aus meiner Erfahrung hält sich die Wahrheit in solchen Fällen häufig in der Mitte auf. Allein die Aussage eines Corvette-unkundigen Schraubers, der einen Schadenumfang von ca. 40000€ testiert, bietet wenig Substanz für eine korrekte Analyse.

Der von Edgar vorgeschlagene Weg ist der für den Betroffenen kostengünstigste zur Feststellung der Mängel mit der direkten juristischen Möglichkeit, die wirklich enstandene Kostenlast abzuwehren oder zu verteilen.
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#28
Mich würde mal den Preis interessieren der bezahlt wurde.
Dass man an einer C3 immer was findet ist wohl klar, es ist und bleibt ein Wagen der über 30 Jahre auf dem Buckel hat.
Zündler hat das schon mal treffend analysiert anhand der Angaben, aber genaueres weiss man erst nach den Fotos.
Erst mal Ruhe bewahren.
Grüsse

Manu & Mike

[Bild: osc_logo_klein.gif]

C4 geht auch  OK!
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#29
Ich sehe das wie Mike - Wenn die Schüssel 10.000 Euro gekostet hat hilft Dir
ne Klage soviel wie nem Toten Weihwasser. Selbst wenn sie mehr gekostet hat
kann ich mir bei nem Oldtimer nicht vorstellen das gewandelt wird. Da gibt es dann 100
verschiedenen Gutachten und derjenige der am Schluss gewinnt ist der Anwalt weil die RSV
irgendwann nicht mehr deckt.
Gruß Chris

Stammtisch/Corvette-Club-Karlsruhe.de - Sa., 16.09.2017 ab 17:30 Uhr
Restaurant Badnerland, Rubensstrasse 21, 76149 Karlsruhe-Neureut.
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#30
Zitat:Original von gimli
Ich sehe das wie Mike - Wenn die Schüssel 10.000 Euro gekostet hat hilft Dir
ne Klage soviel wie nem Toten Weihwasser. Selbst wenn sie mehr gekostet hat
kann ich mir bei nem Oldtimer nicht vorstellen das gewandelt wird. Da gibt es dann 100
verschiedenen Gutachten und derjenige der am Schluss gewinnt ist der Anwalt weil die RSV
irgendwann nicht mehr deckt.

Das hieße dann im Umkehrschluss, dass ein Kaufgegenstand im Wert von 100€ in einem gewissen Alter aufgrund der zuzugestehenden altersbedingten Mängel nichts mehr wert ist.

Es kommt doch vielmehr auf den zwischen den Parteien vereinbarten Zustand an. Ist dieser nicht erfüllt, besteht ein Recht auf Rüge. Und das unabhängig vom Wert.
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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