10.12.2015, 18:12
C3 kaufen ist eigentlich einfach:
Man hebt von seinem Konto einen größeren fünfstelligen Betrag ab, unterschreibt einen Kaufvertrag in welchem man alle Rechte abtritt, und erhält im Gegenzug einen Haufen rostiges Eisen, leckender Mechanik und abplatzendem Lack.
Jeder von uns weiß, dass die Arbeit erst dann beginnt. Okay, ICH weiß es noch nicht, das liegt noch vor mir…
Aber es gibt dazwischen einen weiteren Schritt, nämlich die Formalitäten mit Behörden und Versicherung; den habe ich jetzt gerade erledigt und möchte hier mal, solange noch frisch, meine Erkenntnisse zusammenfassen. Bestimmt gibt es daran einiges zu korrigieren oder zuzufügen – freu‘ mich also auf rege Diskussion.
Vorab, erlaubt mir noch Anmerkungen zu einem Schritt der ganz am Anfang steht, der Probefahrt:
- Daran denken den eigenen Führerschein mitzunehmen, ein vorsichtiger Verkäufer wird einem ohne diesen gesehen zu haben, nicht fahren lassen.
- Sich vorher überlegen wieviel man in dem zu testenden Wagen selbst fahren möchte; es gibt da gewisse rechtliche Fallen: Wer fährt, trägt die Verantwortung; gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern (hat der Wagen wirklich eine gültige Haftpflichtversicherung?), aber auch gegenüber dem Verkäufer (bei einem selbstverschuldeten Unfall muss man für den verursachten Schaden an dem Fahrzeug aufkommen; zumindest so der Verkäufer nicht eine Vollkasko hat).
M.E. ist es geschickter den Verkäufer das gros der Testfahrt bestreiten zu lassen während man selbst auf dem Beifahrersitz sich mit voller Aufmerksamkeit dem Verhalten des Wagens und z.B. der Instrumente widmen kann. Man kann erstaunlich viele Dinge den fahrenden Verkäufer erledigen lassen: ‚Können Sie mal mit den Händen weg vom Steuer eine Vollbremsung machen‘, ‚Und jetzert mal full-bore beschleunigen‘, ‚geht die in der Kurve zuerst mit dem Hintern weg oder schiebt sie über die Vorderräder‘…
So aber nun zum Thema:
Kurzzeitkennzeichen.
Da gab es letztes Jahr eine Änderung, für das fünf-Tage Kurzzeitkennzeichen braucht man nicht nur eine Versicherung sondern muss das Fahrzeug identifizieren (Schein/ Brief; neudeutsch Zulassungsbescheinigung I und II) und man muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nachweisen. Das nehmen die Ernst, fehlt eines davon gibt es kein Kurzzeitkennzeichen.
Bei der Zulassungsbescheinigung und dem TÜV-Bericht reichen Kopien (die Originale bekommt ja erst beim Kauf – und ich wollte den Wagen bezahlen und GLEICH mitnehmen), in meinem Fall tat es ein scan der Dokumente welche ich vom Verkäufer per email bekam. Kopien sind (zumindest in Rheinland-Pfalz) generell erlaubt, das hatte ich vorab geklärt.
Eventuell kann man das Kurzzeitkennzeichen nicht 'Zuhause' sondern am Ort des Verkäufers erwerben, dann hat man den act mit den Kopien nicht, allerdings sind die Zulassungsstellen dazu nicht verpflichtet, also vorher tel. klären).
Für das Kurzzeitkennzeichen spielt die H-Zulassung bzw. das entsprechende Gutachten keine Rolle.
Zur Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen noch eine Anmerkung: Man bekommt diese nach meinem Kenntnisstand prinzipiell nur ohne Teilkasko/Vollkasko. Das sollte man sich bzgl. der Überführung im Hinterkopf behalten – zu leicht könnte einem da bei ungewohntem Auto und Terrain ein übler Schnitzer passieren… Das gleiche gilt auch für weitere Fahrten auf Kurzzeitkennzeichen-Basis, ich hatte mir, da Wochenende, ernsthaft überlegt mit dem Kurzzeitkennzeichen eine erste kleine Spritztour zu machen; glücklicherweise fiel mir die fehlenden Vollkaskoversicherung noch ein, und habe dann brav gewartet bis ich am Montag die ‚richtige‘ Versicherung bekam.
Bei einem wertvollen Fahrzeug (z.B. Typ ‘Zuendler‘) würde ich mir daher ernsthaft überlegen es professionell von einer Spedition überführen zu lassen.
H-Zulassung.
Für die erstmalige H-Zulassung eines Fahrzeugs ist ein ‚Oldtimer Gutachten‘ zwingend notwendig. Man beachte das ‚erstmalige‘ im vorherigen Satz. In meinem Fall war das originale Oldtimer Gutachten nicht mehr verfügbar, aber der Wagen war vorher bereits auf H-Basis zugelassen gewesen (aber inzwischen abgemeldet).
Woran erkennt man dies: In der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) steht unter der Ziffer 14 ‚OLDTIMER‘ sowie in den Bemerkungen (Ziffer 22) ‚… DAS BESCHRIEBEN FAHRZEUG ENTSPRICHT EINEM OLDTIMER IM SINNE DES § 23 DER STVZO…‘. Vorsicht, das steht nur in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) nicht im Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief).
Es kann sein, dass bei einem alten Schein auch die Kennung 98 in der Schlüsselnummer 2 steht; offiziell wurde dies aber durch die 14 in der neuen Zulassungsbescheinigung I abgelöst, bei mir ist die 98 auch nirgend zu finden.
An dieser Stelle hat bei mir die Sachbearbeiterin ein wenig gezögert, hilfreich war dann, dass im alten Brief, bei der Auflistung der Vorbesitzer bereits ein Eintrag mit einem H Kennzeichen dabei war.
Versicherung
Es gibt bei der Oldtimer Versicherung Unterschiede zu der üblichen KFZ Versicherung:
- Das als Oldtimer zu versichernde Fahrzeug darf nicht das einzig Fahrzeug sein; es muss mindestens ein weiteres Auto in der Familie als nicht-Oldtimer angemeldet sein. Das wird geprüft. Man achte auf ‚Familie‘, der Wagen der Frau wie auch der Lebenspartnerin zählt auch – solange sie die gleiche Adresse haben. Motorräder zählen hier übrigens nicht.
- Es gibt eine Begrenzung der maximalen jährlichen Fahrleistung, i.d.R. auf 9000 km (gut das ich einen Meilentacho habe ;-)
- Es gibt keinen Schadensfreiheitsrabatt, man braucht also einen solchen auch nicht aus einem anderen Vertrag abzuziehen.
- Teilkasko und Vollkasko sind möglich (ich bekam für ein anderes Auto, welches mit 20 Jahren noch kein Oldtimer ist, keine Vollkasko!).
- Man muss den ‚guten Zustand‘ des Fahrzeugs durch ein separates (hat nichts mit dem ‚Oldtimer Gutachten‘ zu tun!) ‚Wertgutachten für die Versicherung‘ nachweisen. Diese benötigt man noch nicht beim Abschluss oder Beginn der Versicherung, sondern kann es innerhalb von vier Wochen nachreichen. Scheinbar kann ein solches Wertgutachten nicht jede TÜV Stelle machen; ich (aus Neustadt) musste zum TÜV nach Landau; außerdem war eine Terminvereinbarung notwendig. Bei mir hat dieses Gutachten knapp 180€ gekostet; Dauer etwa eine Stunde.
Meine C3 ist beim ADAV versichert (bin ein großer ADAC Fan, besonders die Straßenwacht hat mich schon oft ‘rausgehauen: ‚Der Herr Krämer mal wieder, was für ‘ne looser Kiste hat er sich diesmal andrehen lassen…‘); bezahle incl. Vollkasko mit 1000€ Selbstbehalt komplett knapp 280€ im Jahr.
Steuer
Ein H-zugelassenes Fahrzeug wird pauschal mit ca. 190€/Jahr besteuert (allein schon deswegen ist es für einen 5,7 Liter Motor ohne Abgasreinigung ein Muss!). Das passiert automatisch bei der Zulassung, wird (zumindest in Rheinland-Pfalz) vom Zoll abgewickelt. Man bekommt dann nach etwa zwei Wochen die Steuerbescheinigung; die würde ich auf die 190€ kontrollieren, bei mir war’s aber in Ordnung. Bei uns muss man bei der Zulassung, für die Steuer eine Abbuchungsgenehmigung für ein zu benennendes Konto vorlegen, also daran denken die eigenen Kontodaten (wer kennt schon seine IBAN… - übrigens steht die auf der Rückseite der ec-Karte!) dabei zu haben.
‚Kleines Kennzeichen‘.
Die entsprechenden Vorschriften lassen sich einfach googlen daher wiederhole ich sie hier nicht; im Wesentlichen für die C3:
Steht das kleine Kennzeichen im alten Schein (Zulassungsbescheinigung I) drin übernimmt das die Behörde ohne Probleme; bei mir war es für hinten bereits eingetragen.
Hinten bekommt man das kleine Kennzeichen relativ einfach; da aufgrund der Kennzeichenbeleuchtung bei der C3 ein Umbau des Hecks zu aufwendig wäre, gibt der TÜV seine Zustimmung.
Vorne wird es schwierig, bin mit Internet-Fotos von C3 mit kleinem vorderen Kennzeichen bewaffnet auf die Zulassungsstelle, aber dort hies es erstmal ‚ohne Papier vom TÜV keine Chance‘. Also zum TÜV, dort die klare Aussage ‚Das kann man immer umbauen, von uns gibt es prinzipiell keine Erlaubnis für ein vorderes kleines Kennzeichen‘.
Nun kenn (und schätze!) ich den TÜV in Neustadt, bei dem ich mich mit meinen zwei- und vierrädrigen Exoten eigentlich gut aufgehoben fühle; daher hab ich mir das mal erklären lassen, und sieh da: Die Entscheidung bzgl. des kleinen Kennzeichens fällt in letzter Instanz die Zulassungsstelle; diese hält sich lediglich an Aussagen des TÜV, und der TÜV bestätigt zwar nicht die Notwendigkeit eines kleinen vorderen Kennzeichens, ist aber auch NICHT DAGEGEN. Meine Frage an den Prüfer ob er dies auch telefonisch der Zulassungsbehörde bestätigen würde, wurde bejaht.
Zurück zur Zulassungsstelle, glücklicherweise (das ist wichtig) einen Parkplatz vor dem Gebäude bekommen, und die (nette und wirklich hilfsbereite) Sachbearbeiterin mit den neuen Erkenntnissen konfrontiert. Diese hat dann ihre Chefin geholt und wir sind zusammen vor das Gebäude zur C3 gegangen (um die schlecht geparkte Corvette stand da bereits eine kleine Menschenmenge) und wir haben uns zusammen die Verhältnisse an der Wagenfront angeschaut. (Während der Entscheidungsfindung kamen aus der oben erwähnten Menschenmenge schon Zurufe wie ‚Da kann man doch kein Kuchenblech dranschrauben‘) – auf jeden Fall wurde mir die Huld des kleinen Kennzeichen gewährt. Anmerkung dazu: Auf jeden Fall dann auch in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
So das war‘s, nun steht das Vettchen sauber und legal in der Garage und wartet dass ich hier fertig werde und es dann mal auf die Straßen des Pfälzerwalds ausführe ;-)
Bests,
der Robert
Man hebt von seinem Konto einen größeren fünfstelligen Betrag ab, unterschreibt einen Kaufvertrag in welchem man alle Rechte abtritt, und erhält im Gegenzug einen Haufen rostiges Eisen, leckender Mechanik und abplatzendem Lack.
Jeder von uns weiß, dass die Arbeit erst dann beginnt. Okay, ICH weiß es noch nicht, das liegt noch vor mir…
Aber es gibt dazwischen einen weiteren Schritt, nämlich die Formalitäten mit Behörden und Versicherung; den habe ich jetzt gerade erledigt und möchte hier mal, solange noch frisch, meine Erkenntnisse zusammenfassen. Bestimmt gibt es daran einiges zu korrigieren oder zuzufügen – freu‘ mich also auf rege Diskussion.
Vorab, erlaubt mir noch Anmerkungen zu einem Schritt der ganz am Anfang steht, der Probefahrt:
- Daran denken den eigenen Führerschein mitzunehmen, ein vorsichtiger Verkäufer wird einem ohne diesen gesehen zu haben, nicht fahren lassen.
- Sich vorher überlegen wieviel man in dem zu testenden Wagen selbst fahren möchte; es gibt da gewisse rechtliche Fallen: Wer fährt, trägt die Verantwortung; gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern (hat der Wagen wirklich eine gültige Haftpflichtversicherung?), aber auch gegenüber dem Verkäufer (bei einem selbstverschuldeten Unfall muss man für den verursachten Schaden an dem Fahrzeug aufkommen; zumindest so der Verkäufer nicht eine Vollkasko hat).
M.E. ist es geschickter den Verkäufer das gros der Testfahrt bestreiten zu lassen während man selbst auf dem Beifahrersitz sich mit voller Aufmerksamkeit dem Verhalten des Wagens und z.B. der Instrumente widmen kann. Man kann erstaunlich viele Dinge den fahrenden Verkäufer erledigen lassen: ‚Können Sie mal mit den Händen weg vom Steuer eine Vollbremsung machen‘, ‚Und jetzert mal full-bore beschleunigen‘, ‚geht die in der Kurve zuerst mit dem Hintern weg oder schiebt sie über die Vorderräder‘…
So aber nun zum Thema:
Kurzzeitkennzeichen.
Da gab es letztes Jahr eine Änderung, für das fünf-Tage Kurzzeitkennzeichen braucht man nicht nur eine Versicherung sondern muss das Fahrzeug identifizieren (Schein/ Brief; neudeutsch Zulassungsbescheinigung I und II) und man muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nachweisen. Das nehmen die Ernst, fehlt eines davon gibt es kein Kurzzeitkennzeichen.
Bei der Zulassungsbescheinigung und dem TÜV-Bericht reichen Kopien (die Originale bekommt ja erst beim Kauf – und ich wollte den Wagen bezahlen und GLEICH mitnehmen), in meinem Fall tat es ein scan der Dokumente welche ich vom Verkäufer per email bekam. Kopien sind (zumindest in Rheinland-Pfalz) generell erlaubt, das hatte ich vorab geklärt.
Eventuell kann man das Kurzzeitkennzeichen nicht 'Zuhause' sondern am Ort des Verkäufers erwerben, dann hat man den act mit den Kopien nicht, allerdings sind die Zulassungsstellen dazu nicht verpflichtet, also vorher tel. klären).
Für das Kurzzeitkennzeichen spielt die H-Zulassung bzw. das entsprechende Gutachten keine Rolle.
Zur Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen noch eine Anmerkung: Man bekommt diese nach meinem Kenntnisstand prinzipiell nur ohne Teilkasko/Vollkasko. Das sollte man sich bzgl. der Überführung im Hinterkopf behalten – zu leicht könnte einem da bei ungewohntem Auto und Terrain ein übler Schnitzer passieren… Das gleiche gilt auch für weitere Fahrten auf Kurzzeitkennzeichen-Basis, ich hatte mir, da Wochenende, ernsthaft überlegt mit dem Kurzzeitkennzeichen eine erste kleine Spritztour zu machen; glücklicherweise fiel mir die fehlenden Vollkaskoversicherung noch ein, und habe dann brav gewartet bis ich am Montag die ‚richtige‘ Versicherung bekam.
Bei einem wertvollen Fahrzeug (z.B. Typ ‘Zuendler‘) würde ich mir daher ernsthaft überlegen es professionell von einer Spedition überführen zu lassen.
H-Zulassung.
Für die erstmalige H-Zulassung eines Fahrzeugs ist ein ‚Oldtimer Gutachten‘ zwingend notwendig. Man beachte das ‚erstmalige‘ im vorherigen Satz. In meinem Fall war das originale Oldtimer Gutachten nicht mehr verfügbar, aber der Wagen war vorher bereits auf H-Basis zugelassen gewesen (aber inzwischen abgemeldet).
Woran erkennt man dies: In der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) steht unter der Ziffer 14 ‚OLDTIMER‘ sowie in den Bemerkungen (Ziffer 22) ‚… DAS BESCHRIEBEN FAHRZEUG ENTSPRICHT EINEM OLDTIMER IM SINNE DES § 23 DER STVZO…‘. Vorsicht, das steht nur in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) nicht im Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief).
Es kann sein, dass bei einem alten Schein auch die Kennung 98 in der Schlüsselnummer 2 steht; offiziell wurde dies aber durch die 14 in der neuen Zulassungsbescheinigung I abgelöst, bei mir ist die 98 auch nirgend zu finden.
An dieser Stelle hat bei mir die Sachbearbeiterin ein wenig gezögert, hilfreich war dann, dass im alten Brief, bei der Auflistung der Vorbesitzer bereits ein Eintrag mit einem H Kennzeichen dabei war.
Versicherung
Es gibt bei der Oldtimer Versicherung Unterschiede zu der üblichen KFZ Versicherung:
- Das als Oldtimer zu versichernde Fahrzeug darf nicht das einzig Fahrzeug sein; es muss mindestens ein weiteres Auto in der Familie als nicht-Oldtimer angemeldet sein. Das wird geprüft. Man achte auf ‚Familie‘, der Wagen der Frau wie auch der Lebenspartnerin zählt auch – solange sie die gleiche Adresse haben. Motorräder zählen hier übrigens nicht.
- Es gibt eine Begrenzung der maximalen jährlichen Fahrleistung, i.d.R. auf 9000 km (gut das ich einen Meilentacho habe ;-)
- Es gibt keinen Schadensfreiheitsrabatt, man braucht also einen solchen auch nicht aus einem anderen Vertrag abzuziehen.
- Teilkasko und Vollkasko sind möglich (ich bekam für ein anderes Auto, welches mit 20 Jahren noch kein Oldtimer ist, keine Vollkasko!).
- Man muss den ‚guten Zustand‘ des Fahrzeugs durch ein separates (hat nichts mit dem ‚Oldtimer Gutachten‘ zu tun!) ‚Wertgutachten für die Versicherung‘ nachweisen. Diese benötigt man noch nicht beim Abschluss oder Beginn der Versicherung, sondern kann es innerhalb von vier Wochen nachreichen. Scheinbar kann ein solches Wertgutachten nicht jede TÜV Stelle machen; ich (aus Neustadt) musste zum TÜV nach Landau; außerdem war eine Terminvereinbarung notwendig. Bei mir hat dieses Gutachten knapp 180€ gekostet; Dauer etwa eine Stunde.
Meine C3 ist beim ADAV versichert (bin ein großer ADAC Fan, besonders die Straßenwacht hat mich schon oft ‘rausgehauen: ‚Der Herr Krämer mal wieder, was für ‘ne looser Kiste hat er sich diesmal andrehen lassen…‘); bezahle incl. Vollkasko mit 1000€ Selbstbehalt komplett knapp 280€ im Jahr.
Steuer
Ein H-zugelassenes Fahrzeug wird pauschal mit ca. 190€/Jahr besteuert (allein schon deswegen ist es für einen 5,7 Liter Motor ohne Abgasreinigung ein Muss!). Das passiert automatisch bei der Zulassung, wird (zumindest in Rheinland-Pfalz) vom Zoll abgewickelt. Man bekommt dann nach etwa zwei Wochen die Steuerbescheinigung; die würde ich auf die 190€ kontrollieren, bei mir war’s aber in Ordnung. Bei uns muss man bei der Zulassung, für die Steuer eine Abbuchungsgenehmigung für ein zu benennendes Konto vorlegen, also daran denken die eigenen Kontodaten (wer kennt schon seine IBAN… - übrigens steht die auf der Rückseite der ec-Karte!) dabei zu haben.
‚Kleines Kennzeichen‘.
Die entsprechenden Vorschriften lassen sich einfach googlen daher wiederhole ich sie hier nicht; im Wesentlichen für die C3:
Steht das kleine Kennzeichen im alten Schein (Zulassungsbescheinigung I) drin übernimmt das die Behörde ohne Probleme; bei mir war es für hinten bereits eingetragen.
Hinten bekommt man das kleine Kennzeichen relativ einfach; da aufgrund der Kennzeichenbeleuchtung bei der C3 ein Umbau des Hecks zu aufwendig wäre, gibt der TÜV seine Zustimmung.
Vorne wird es schwierig, bin mit Internet-Fotos von C3 mit kleinem vorderen Kennzeichen bewaffnet auf die Zulassungsstelle, aber dort hies es erstmal ‚ohne Papier vom TÜV keine Chance‘. Also zum TÜV, dort die klare Aussage ‚Das kann man immer umbauen, von uns gibt es prinzipiell keine Erlaubnis für ein vorderes kleines Kennzeichen‘.
Nun kenn (und schätze!) ich den TÜV in Neustadt, bei dem ich mich mit meinen zwei- und vierrädrigen Exoten eigentlich gut aufgehoben fühle; daher hab ich mir das mal erklären lassen, und sieh da: Die Entscheidung bzgl. des kleinen Kennzeichens fällt in letzter Instanz die Zulassungsstelle; diese hält sich lediglich an Aussagen des TÜV, und der TÜV bestätigt zwar nicht die Notwendigkeit eines kleinen vorderen Kennzeichens, ist aber auch NICHT DAGEGEN. Meine Frage an den Prüfer ob er dies auch telefonisch der Zulassungsbehörde bestätigen würde, wurde bejaht.
Zurück zur Zulassungsstelle, glücklicherweise (das ist wichtig) einen Parkplatz vor dem Gebäude bekommen, und die (nette und wirklich hilfsbereite) Sachbearbeiterin mit den neuen Erkenntnissen konfrontiert. Diese hat dann ihre Chefin geholt und wir sind zusammen vor das Gebäude zur C3 gegangen (um die schlecht geparkte Corvette stand da bereits eine kleine Menschenmenge) und wir haben uns zusammen die Verhältnisse an der Wagenfront angeschaut. (Während der Entscheidungsfindung kamen aus der oben erwähnten Menschenmenge schon Zurufe wie ‚Da kann man doch kein Kuchenblech dranschrauben‘) – auf jeden Fall wurde mir die Huld des kleinen Kennzeichen gewährt. Anmerkung dazu: Auf jeden Fall dann auch in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
So das war‘s, nun steht das Vettchen sauber und legal in der Garage und wartet dass ich hier fertig werde und es dann mal auf die Straßen des Pfälzerwalds ausführe ;-)
Bests,
der Robert