12.04.2018, 19:08
(12.04.2018, 11:27)mlviper schrieb: Hallo Kollegen,
könnte mir bitte einer sagen ob nach der Zuteilung des H-Kennzeichen wieder eine neuer Fahrzeugschein/ Brief ausgestellt wird oder wie das läuft?
Vielen Dank!
Mit dem "H"-Gutachten, was (zumindest in meinem Fall) auch gleich eine neue TÜV-Abnahme beinhaltet und Deinen Fahrzeugpapieren,
den alten Kennzeichen (falls noch zugelassen) sowie Deinen neuen Versicherungsunterlagen musst Du zum KVA.
Dort wird auch in Deinem neuen Fahrzeugschein das "H" vermerkt.
Allerdings gab es bei mir eine böse Überraschung.
Kleine Kennzeichen (welches ich ja zumindest hinten habe) bzw. Kuchenbleche mit zwei Reihen dürfen in Berlin nur einen Buchstaben und drei Zahlen haben oder zwei Buchstaben und zwei Zahlen (Also B XX 12 H oder B X 123 H).
Ich hatte natürlich mein Wunschkennzeichen B CC 487, was somit nicht ging.
Also musste ich kurzfristig ein neues Kennzeichen wählen.
Ich weiß nicht, wie das in Deinem Zulassungsbezirk ist.
Ggf. musst Du Dich da vorab schlau machen.
Bei einem neuen (sprich anderen) Kennzeichen wird natürlich somit auch der Fahrzeugbrief entsprechend aktualisiert.
Eine grüne Plakette habe ich auch nicht erhalten, weil es hieß, dass das mit dem H im Kennzeichen überflüssig wäre.
Hoffentlich stimmt das.
Gruß Christian
1987
1987