C 7 Modelljahr 2019
Ich würde jetzt erst einmal abwarten - jedenfalls hier keine nicht validierten Befürchtungen verbreiten. Von anderer Seite war und ist zu hören, dass die Ausnahmegenehmigungen vorhanden sind, lediglich derzeit ein logistisches Thema besteht.

Klar ist wohl: Wer aktuell einen "Ami" kaufen möchte, der sollte erst bezahlen, wenn die Zulassung durch ist. Im Übrigen sollte man m. E. den Teufel (derzeit noch) nicht an die Wand malen.
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Klar besteht ein "logistisches Thema". Gibt halt keine Sondergenehmigung stand heute. Kann man nennen wie man will.
Das von "anderer Seite zu hören ist, dass die Ausnahmegenehmigungen vorhanden sind" ist schlicht sachlich falsch. Kann ja keine geben, wenn das KBA sie nicht ausgestellt hat.
Das ist keine Befürchtung, sondern Fakt. Schriftlich vom KBA bestätigt. Die Mail habe ich in diesen Thread gepostet.
Alle ANDEREN Aussagen sind Schönrednerei und dienen der Beruhigung der Kunden.

Aber: Das wäre ein derart großer Gesichtsverlust für GM/Cadillac, dass es einfach nicht passieren darf. Mein Händler hat per Handschlag sein gesamtes Autohaus verwettet, dass die Sondergenehmigung kommt. Allerdings sagte er auch 'bis 14.09. ist das Ding zugelassen' Zwink
Dann kam den Brief von Cadillac, dass "davon auszugehen ist, dass eine Sondergenehmigung zwischen 17.09. und 21.09.2018 erteilt wird (...) [und] bis Ende September den Händlern vorliegt".
Die Mail habe ich ebenfalls hier gepostet.

Da ich mit dem Thema z.Z. täglich beim Anwalt sitze, bin ich mir der Sachlage schon sehr sehr sehr sicher.

Wenn ich >130.000€ für ein Fahrzeug ausgebe und es hier ein Risiko gibt, sichere ich das ganze rechtlich ab. Wer das nicht macht, ist selbst Schuld - selbst wenn das Risiko, dass die Corvette nie eine Zulassung bekommen wird nur bei (gefühlten) 2% sein sollte.
WENN etwas passiert ist die Schreierei dann um so größer.

Daher meine Empfehlung: Frühzeitig die Rechtschutz und den Anwalt einschalten und sich nicht darauf verlassen, dass neuerliche Zusagen eingehalten werden, die bereits ein halbes Dutzend mal gebrochen wurden in den letzten 6 Wochen.

Bitte: SETZT FRISTEN :)

Mein (frühester) Liefertermin war Sonntag, 12.08.2018 (dort sollte die Auslieferung beginnen). Konnte nicht eingehalten werden, wegen "Umstellungen in der IT". Nächster Termin war dann "bis 31.08.2018". Konnte nicht eingehalten werden, weil die "IT Umstellung länger dauerte als geplant".
Ist ja alles im von mir geposteten Brief einige Seiten vorher nachzulesen.

Dann sollten Händler plötzlich schon zahlen, obwohl die Autos noch in Belgien stehen (wird sonst bei der Auslieferung gemacht).
Dann hat sich irgendeine Kontonummer geändert (scheinbar auf Grund des Rückzuges von GM; nun Vertretung durch Caddilac; Abspaltung Opel und Verkauf an PSA) und die Zahlung musste storniert und neu angewiesen werden.

Das alles hatte nichts mit der Zulassung zu tun und hat in meinem Fall schon 3 Wochen Verzug gebracht.

DANN kam das Zulassungsthema:
Am 03.09. kam das Auto bei Händler an und man informierte mich, dass ich es abholen könne (gegen Barzahlung vor Ort) und ich für 1-2 Tage ein rotes Kennzeichen bekomme. Da hieß es noch, dass das "Straßenverkehrsamt sich anstellt", das aber durchlaufen wird.
Dann erst gestand man mir, dass meine Vermutung, dass wenn das Auto erst im September kommt, wir in eine Menge Probleme geraten werden, scheinbar wahr ist.
Dann sagte man mir, das Auto würde "in den kommenden Tagen zugelassen".
Dann sagte man mir, bis 14.09.2018 sind die Schilder dran - da hat's mir gereicht und ich hab dem Händler nach 8 Tagen mit roten Kennzeichen das Auto wieder auf den Hof gestellt.
Nun heißt es 17.09.2018 - 21.09.2018 - bzw., wenn man das Schreiben von Cadillac aufmerksam liest, "Ende September" - was halt schon der 30.09.2018 ist.

Mein Vertrauen in Zusagen ist daher bei null.

Die Saison ist nun vorbei, eine Woche Urlaub für den Popo, abgesagte Reisen, abgesagter Nürburgring und ich muss mich nun parallel um eine professionelle Wintergarage kümmern, um das Auto gesichert unterzustellen.
Seht's mir nach, wenn mich das Thema langsam aber sicher verbittert.
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(16.09.2018, 14:52)DanielHH schrieb: Klar besteht ein "logistisches Thema". Gibt halt keine Sondergenehmigung stand heute. Kann man nennen wie man will.
Das von "anderer Seite zu hören ist, dass die Ausnahmegenehmigungen vorhanden sind" ist schlicht sachlich falsch. Kann ja keine geben, wenn das KBA sie nicht ausgestellt hat.
Das ist keine Befürchtung, sondern Fakt. Schriftlich vom KBA bestätigt. Die Mail habe ich in diesen Thread gepostet. ...
Der springende Punkt ist derjenige, ob die Anträge rechtzeitig eingereicht wurden. Dass das der Fall ist, wurde bislang nicht widerlegt. Sondern das Problem ist offenbar die zeitnahe Bearbeitung der fristgerecht eingereichten Anträge und die Versendung der Anschreiben an die Händler.

Etwas anderes sagt auch die von dir hier wiedergegebene Auskunft des KBA nicht. Ohnehin weiß beim KBA nicht immer jeder, was beim anderen Sache ist. Hier geht's eigentlich um einfaches Verwaltungsrecht.

Daher nochmal: Ich wäre tendenziell etwas zurückhaltend mit der Verbreitung allgemeiner Verunsicherung. In ein paar Tagen wird klar sein, wie die Fälle liegen. Und wenn du deine Z06 nicht mehr haben willst, dann freut sich sicherlich bald ein anderer darüber.
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Mein Händler hat mir schriftlich zugesichert, dass ich jederzeit den KV auflösen kann und das Geld am selben Tag rücküberwiesen wird.
Die Zulassung wird auf jeden Fall kommen - die Frage ist nur wann. Ich gehe auch davon aus, dass rein rechtlich das Thema absolut klar ist.
Die Nichtzulassungsfähigkeit würde einen Sachmangel darstellen, der nicht behoben werden kann und somit geht es in die Rückabwicklung.
Hier ist es unerheblich, ob man sich das im KV zusichern hat lassen.
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Nur mal so am Rande: Zahlt Ihr alle vorab??
Also ich tue das nur bei Auslieferung, selbst wenn es eine Leasingsonderzahlung wäre...
Wenn dann der im Kaufvertrag zugesicherte Liefertermin überschritten wird, wäre ich ziemlich entspannt.
Gruß Alex
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(16.09.2018, 14:59)MikeG schrieb: Der springende Punkt ist derjenige, ob die Anträge rechtzeitig eingereicht wurden. Dass das der Fall ist, wurde bislang nicht widerlegt. Sondern das Problem ist offenbar die zeitnahe Bearbeitung der fristgerecht eingereichten Anträge und die Versendung der Anschreiben an die Händler.

Das würde bedeuten, dass die fristgerechte Einreichung der Anträge der -einzige- Faktor ist.
Laut KBA wird jeder Antrag im einzelnen bearbeitet und beurteilt. Es sei eben bei diesem Modell -nicht- klar, laut Frau Andersen, ob eine Sondergenehmigung erfolgt.

Daher sehe ich hier, nebst dem Eingangsdatum des Antrages, noch eine ausstehende inhaltliche Beurteilung, derer Ausgang offen ist.
@MikeG: Warum liege ich damit falsch? Ich lasse mich gern sachlich wieder einfangen.
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(16.09.2018, 15:13)Corvalex schrieb: Nur mal so am Rande: Zahlt Ihr alle vorab??

Ich zahle bei Abholung.
Im Nachhinein weiß ich nun: Hätte mich nicht auf die Zusage verlassen dürfen, dass die Kennzeichen in den nächsten zwei Tagen kommen. Hätte nicht abholen dürfen, sondern hätte wieder vom Hof fahren sollen und dem Händler nen Vogel zeigen.

Aber wir leben ja nicht im Konjunktiv Großes Grinsen
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(16.09.2018, 15:32)DanielHH schrieb: Das würde bedeuten, dass die fristgerechte Einreichung der Anträge der -einzige- Faktor ist.
Laut KBA wird jeder Antrag im einzelnen bearbeitet und beurteilt. Es sei eben bei diesem Modell -nicht- klar, laut Frau Andersen, ob eine Sondergenehmigung erfolgt. ...
M. E. ist das Unsinn. Wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde, mit allen erforderlichen Papieren, dann besteht da m. E. kein Ermessensspielraum, sondern die Stattgabe des Antrags ist - nach der immer gleichen formalen Prüfung - lediglich eine Formsache.


Wir werden sehen. Vielleicht bin ja auch ich derjenige, der falsch liegt. Oder der Sachverhalt liegt anders und es wurden z. B. nicht alle Informationen, Papiere etc. rechtzeitig übermittelt. Aber das sind reine Mutmaßungen...
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Zitat Frau Andersen, KBA, 11.09.2018:
"Auch die Frage, ob es eine Erteilung oder Versagung erfolgen wird kann ich Ihnen nicht beantworten."

Ich gebe dir recht - es ist vermutlich eine Formsache und wird mit großer Wahrscheinlichkeit durchgehen.

Mein Argument ist und bleibt aber zum jetzigen Zeitpunkt: Das einzige was faktisch belegbar ist, ist dass über den Antrag noch nicht entschieden ist seitens des KBA (siehe Zitat KBA) und die Bearbeitung frühestens morgen beginnt (siehe Schreiben von Cadillac einige Seiten zuvor im Thread).

DAS ist es auch, was Importeur und Händler den Kunden sagen dürfen.
Jegliche darüber hinaus gehende 'Zusagen' sind bei der Sachlage rechtlich aber GANZ dünnes Eis.

Bitte bedenke auch, dass es laut KBA nur ein 'Stückzahlenkontingent' für Sonderzulassungen gibt. Sobald die Stückzahl durch ist, gibt es keine weiteren Sonderzulassungen mehr. First come - first serve policy.
Siehe: https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Typge...table.html
"Trotz Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und Vorlage vollständiger Antragsunterlagen kann der Antrag abgelehnt werden. Das ist dann der Fall, wenn die vom europäischen Gesetzgeber festgelegten Stückzahlgrenzen erreicht sind."

Ob so eine Stückzahlgrenze relevant für uns werden könnte, kann ich nicht einschätzen. Dafür fehlen mir die Erfahrungswerte mit diesem Thema.
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Was mich in dem Zusammenhang interessierte, ob das bei anderen Herstellern mit vergleichbaren Modellen genauso bescheiden läuft, oder ob dort diese Probleme nicht vorhanden sind.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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