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Hallo
Vergaser ist ja niicht gleich Vergaser. Einstellen muss man können, wenn man 8 Doppelte Einzelvergaser fährt,
wobei ein einfacher Holley aus der Kiste mehr oder weniger eingestellt aus der Verpackung gebraucht werden kann.
Und Einspritzanlagen , zumindest die der siebziger Jahre , sind ja doch recht einfach gestrickt. Wenn ich da z.B. an
die meines Manta B denke, könnte ich mir gut vorstellen, dass man da sogar recht einfach Reparaturen machen könnte.
Vor 20 oder 30 Jahren meinte man, dass , falls es mal so weit ist, dass es keine Ersatzteile für die elektonisch gesteuerten
Oldies mehr geben würde, jeder Teenager so ein Steuergerät am Frühstückstisch programmieren könnte. Leider sehe
ich diesen Trend nicht passieren , oder ?
Ich bin aber dagegen, ab 90 keine H-Fahrzeuge mehr anzuerkennen. Dann eher ab 90 das benötigte Alter auf vielleicht 40
Jahre hochsetzen oder so.
mfG. Günther
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(28.01.2019, 21:37)Hermann schrieb: Reinhard, viele Versicherer versichern schon jetzt einen Oldtimer nur, wenn ein Erstfahrzeug vorhanden ist. Kenne ich nur so seit Einführung des Hakenzeichens.
Damit wird ja die eher geringe Jahresfahrleistung des Alttimers
verplausibelt.
, ..........
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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(29.01.2019, 11:25)Wesch schrieb: Ich bin aber dagegen, ab 90 keine H-Fahrzeuge mehr anzuerkennen. Dann eher ab 90 das benötigte Alter auf vielleicht 40
Jahre hochsetzen oder so.
Das System kenne ich , immer wenn es kurz davor stand, wurde das eintritts alter erhöht, von 20 auf 25 dann auf 30 Jahre und dann hat es geklappt.
-----------------------------
Gruß Wolfgang
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29.01.2019, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2019, 12:52 von zuendler.)
Es wäre denkbar Oldtimer ab 50 Jahren ganz von der Steuer zu befreien.
Für 30-49 Jährige könnte man die Steuer lassen wie sie ist, bzw. etwas erhöhen.
Freie Fahrt sollte allerdings erhalten bleiben, es wurde oben ja schon beschrieben wie verschwindend gering der Anteil an H-Autos ist.
Ich habe diesen Winter vielleicht 1-2 gesehen, mehr ganz sicher nicht.
gruss,
zuendler
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29.01.2019, 15:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2019, 16:35 von FJR.)
Hallo zusammen,
also mir erschließt sich der Kern der ganzen Debatte (mal wieder) nicht so ganz. Man möchte ja mit dieser Idee wohl verhindern, dass demnächst z.B. jede Menge Golf 3 Diesel mit H-Kennzeichen völlig legal in grüne Zonen fahren dürfen. Für das H-Kennzeichen gibt es bereits grundsätzliche Bewertungskriterien wie Originalität und Zustand. M.E. gehört hier nun noch der Fahrzeugbestand eines Typen mit einbezogen und fertig ist der Lack. Erst wenn der Fahrzeugtyp dann unter einen bestimmten Bestand gefallen ist, qualifiziert er sich erst für das H-Kennzeichen. Und das ist dann eben nach 30, 34 oder auch erst nach 42 Jahren der Fall. Man kann es aber auch typisch Deutsch machen (ich sag nur Wechselkennzeichen...), dann ist es halt wieder so, dass es am Ende keiner mehr so richtig kapiert und die Falschen gestraft werden…
Beim Benziner ist es ohnehin schon heute müßig. Mal am konkreten Beispiel erklärt: Ich habe im Fuhrpark u.a. auch einen sehr schön erhaltenen MB 190 E 1.8, sozusagen eine Art Daily Driver. Der Wagen ist Baujahr 1990 und auf Euro 2 umgerüstet. Am Rande erwähnt, auch hier hat sich der Fahrzeugbestand in den letzten Jahren drastisch verringert. Sehr eindrucksvoll hier zu sehen: LINK In meinen Augen ginge der schon als Klassiker durch (siehe Bild). Ein Wechsel auf das H-Kennzeichen macht da aber überhaupt keinen Sinn für mich. Die Pauschalsteuer für das H-Kennzeichen beläuft sich auf 191,-€ p.A. und ich zahle für den Wagen aktuell lediglich 130,- € p.A.. Versichert ist er aber seit vielen Jahren schon als Oldtimer (bzw. Youngtimer), da z.B. die Württembergische Versicherung so einen Tarif anbietet. Und grüne Plakette hat er natürlich auch. Ein Wechsel zum H-Kennzeichen würde beim Euro 2 Benziner rechnerisch erst über 2.600ccm Hubraum Sinn machen. Ist also für die ganzen 90er Fahrzeuge der Golf-Klasse ohnehin absurd…
Schönen Gruß
Franz
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29.01.2019, 17:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2019, 17:23 von DerWirre.)
Jetzt darf nur noch die Umwelt(schutz)zonen nicht mit den NOX Verbotszonen zusammen geworfen werden. Das sind zwei paar Stiefel, bei dem ein Fahrzeug durchaus mit einer grünen Euro4 Plakette in die Umweltschutzzone einfahren darf aber eben nicht in die NOX Verbotszone. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die beiden Zonen zusammen fallen, was derzeit, so weit ich weiß, nur in Stuttgart der Fall ist.
Macht das Ganze nicht klarer, zeigt aber häufig die in sich widersprüchliche Argumentation. Gerade die Fahrzeuge ab '90 dürften zum überwiegenden Teil in die Umweltschutzzonen einfahren, weil ab '89 ein geregelter KAT Pflicht war und die alle eine grüne Euro4 Plakette tragen. Das Steuerargument zieht ebenfalls nicht, wie die Beispielrechnung eindrucksvoll zeigt.
Ansonsten bin ich bei Zuendler, ganz uneigennützig natürlich - gegen generelle Geschwindkeitsbegrenzungen auf den Bundesfernstraßen im übrigen auch.
Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
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Hallo Corvettefahrende (kleine ironische Anspielung an eine weitere "Meisterleistung", von der letztens zu lesen war…)
hier wird schon wieder zurückgerudert …
witzig auch das (von der HP des ASC):
GESCHÄFTSSTELLE
Anzeigenverwaltung
c/o Motor Presse Stuttgart GmbH
… und selbige ist Herausgeber u.a. der "Motor Klassik" und des "Youngtimer Magazins"
na dann
Gruß, Wolfgang
p.s. aber häufig steigt die Eintrittswahrscheinlicheit mit der Anzahl der Dementis
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Was für eine gequirlte Sche...!🙄
Wer da alles irgend einen Hirnfurz hat und glaubt damit die Welt zu retten...💩
Wenn man sich mal überlegt, dass das „Dieselproblem“ gar keines ist, selbst Fahrverbote von allen Dieselfahrzeugen (LKW und PKW) den Feinstaub nur marginale verhindern, da dieser durch andere verursacht wird (Gülle auf den Feldern in der Landwirtschaft, Industrie, Schifffahrt und sonstige) und jetzt hat ein Oldi—Präsi Angst er wird mit dem alten Sprittschlucker an der Ampel in Stuttgart beim Feinstaubalarm dumm angemacht...🙄
Unseren Politikern müsste man mal das Hirn sandstrahlen, damit diese vielleicht an die tatsächlichen Ursachen gehen, statt dem deutschen Michel (auch genannt „der Doof“) das Leben schwer zu machen und die Taschen noch mehr zu leeren!
Ich soll also meinen „alten Diesel“ mit ordentlich Verlust hergeben, damit ich mir einen neuen mit fast ebenso schlechten Abgaswerten kaufe und hoffe die Luft wird besser, obwohl mein alter nun im Ostblock weiter rumdieselt...🙄
Was ist der deutsche Michel bloß für ein armes, behäbiges und dummes Schwein...😟
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Mein 190er bleibt auch ohne H weil der 192€ Steuer kostet und es rentiert sich sonst nicht.
Man sieht schon lange viele kleine Oldis wie z.B. 2CV ohne H rumfahren weil es dort wohl ebenso ist.
Für die Diesel sieht es aber anders aus, die kosten mit ihren schlechten Klasse deutlich mehr.
Da würde es sich lohnen auf H zu gehen.
Allerdings muss man so nen alten Diesel auch fahren wollen. Ich sag nur 190D & Co., die Wanderdünen.
Es gibt welche die finden das gut, aber jemand der ein halbwegs aktuelles Auto gewohnt ist würde wohl verzweifeln.
Evtl. ein Aufstieg für Dacia-Fahrer, allerdings können die sich das dann doch nicht leisten
gruss,
zuendler
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Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Herren in dem Oldtimer-Edelclub
Angst haben, dass ein Fahrer eines gut erhaltenen Golf III mit H Kennzeichen,
einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt und dass die Herren dann keinen Grund
finden ihn abzulehnen.
Wenn dann 30 Golf III Fahrer im Club sind, übernehmen die auch noch den Vorsitz.
Das geht ja gar nicht.
Heiner
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