Reifenfreigabe
#1
Hallo zusammen, der Tüv hat mir tatsächlich meine Stahlfelgen in 8 vorne und 10 x 15 hinten eingetragen. Reifen sind 235 und 255 Galaxy Vitour drauf, wie gehabt. Leider hat er mit dazugeschrieben, Reifenfreigabe ist mitzuführen. Also für den 255 auf 10 Zoll. Ich hab nicht aufgepasst, sonst hätte ich es evtl. wegdiskutieren können. Egal, hat irgendwer sowas, vielleicht sogar auf englisch, dann können sie es sowieso nicht lesen😃Warscheinlich wird nie jemand danach fragen aber irgendeinen Wisch zu haben schadet ja nicht.. Vielen Dank
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#2
Dumme Frage...

Warum hat der dazugeschrieben, daß eine Reifenfreigabe mitzuführen ist wenn er es doch eingetragen hat? Tatsächlich kenne ich (fahrzeugspezifische) Reifenfreigaben nur von Motorrädern vor der Zeit der Aufhebung der Markenbindung. Ich kann mir kaum vorstellen, daß es aktuell irgendwo diese sog. "Reifenfreigabe" gibt (schon gar nicht für eine C3).

Offenbar scheint der Prüfer ja ein Mensch mit gesundem, technischem Sachverstand zu sein und hat deshalb auch die Eintragung gemacht. Vielleicht ist der einfachste Weg ihn nochmal anzusprechen, die Situation zu erklären und ihn zu fragen/bitten, den Zusatz wieder zu streichen.

Viel Erfolg & Beste Grüße...
René
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#3
Eine Reifenfreigabe in diesem Fall bedeutet, dass der Hersteller den Reifen mit der Felge für dieses Auto freigibt.

Das hat mit der alten Markenbindung nichts zu tun.

So hat Michelin z.B. für die C6 Z06 einen Reifen frei gegeben, der eigentlich nur bis 300 km/h zugelassen ist.

Für den sollte man dann die Freigabe besser dabei haben, wenn man in die Hände der Poser-Kontrollgruppe der Rennleitung fällt.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#4
Schreib den Reifenhersteller an, schick ihm das Gewicht, die Gewichtsverteilung, vmax und Felgengröße und bitte um die Freigabe.
Hatte ich mal für die C4 gemacht.
Frank
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#5
Ich werd mal Vitour kontaktieren und schauen was passiert...
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#6
(24.05.2024, 22:23)JR schrieb: Eine Reifenfreigabe in diesem Fall bedeutet, dass der Hersteller den Reifen mit der Felge für dieses Auto freigibt.

Das hat mit der alten Markenbindung nichts zu tun.

So hat Michelin z.B. für die C6 Z06 einen Reifen frei gegeben, der eigentlich nur bis 300 km/h zugelassen ist.

Für den sollte man dann die Freigabe besser dabei haben, wenn man in die Hände der Poser-Kontrollgruppe der Rennleitung fällt.

Gruß

JR

Hi Jürgen,

vielen Dank für die Aufklärung. Mir war das so nicht bewußt. Ich dachte immer, daß es (auch bei Supersportwagen) lediglich auf das Format, Lastindex und Geschwindigkeitsindex ankommt und man entsprechend dieser Spezifikationen dann eigentlich alles/jeden Reifenhersteller montieren darf.

Beste Grüße...
René
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#7
Du denkst immer noch falsch rum.

Man kann ja auch jeden Reifen fahren, der die Spezifikationen erfüllt, nur gibt es manchmal Fälle, in denen man montieren möchte, was eigentlich nicht von den Spezifikationen gedeckt ist, dann braucht man eine extra Reifenfreigabe vom Hersteller.

Im von mir beschriebenen Fall ist es der Geschwindigkeitsindex, andere denkbare Fälle sind z.B. ein extremes Verhältnis von Reifenbreite und Felgenbreite, was eigentlich nicht zulässig wäre. Auch hier kann eine Freigabe des Reifenherstellers das Problem lösen

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#8
Da interessiert mich mal das Ergebnis. Regelmäßig wird auf der C3 der 255er auf einer Achtzollfelge gefahren. Jetzt soll er auf einer 10 Zoll-Felge laufen, das ist ein „Ziehen“ der Reifen um 5 cm. Da kann man den TÜV-Prüfer verstehen, der eine Reifenfreigabe verlangt.

Ich halte das im Übrigen auch nicht für eine Entscheidung „mit technischem
Sachverstand“, der schiebt einfach die Verantwortung weg.
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#9
Bin ja gespannt, was er in zwei monaten macht, wenn bei mir Tüv fällig wird😁
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#10
(25.05.2024, 06:23)colonel schrieb: Da interessiert mich mal das Ergebnis. Regelmäßig wird auf der C3 der 255er auf einer Achtzollfelge gefahren. Jetzt soll er auf einer 10 Zoll-Felge laufen, das ist ein „Ziehen“ der Reifen um 5 cm. Da kann man den TÜV-Prüfer verstehen, der eine Reifenfreigabe verlangt.

Ich halte das im Übrigen auch nicht für eine Entscheidung „mit technischem
Sachverstand“, der schiebt einfach die Verantwortung weg.

.. genau so wird es sein! Die Reifen sind vom Hersteller (falls es diese sind die ich im Anhang eingefügt habe, max. 9“) nicht für die 10“ Felgen zugelassen und dürfen dh. nicht auf der Felge verwendet werden da diese von der Felge gezogen werden könnte. Sollte der Hersteller dennoch die Felgen/Reifenkombi freigeben ist es OK, andernfalls wird eher „gefährlich“. 
Normalerweise hätte der TÜV die Freigabe der Felgen/Reifenkombi als erstes anfordern müssen bevor irgendwas eingetragen wird.


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