Strukturlack zeitgemäß?!
#41
Der persönliche Geschmack steht doch hier nicht zur Debatte. Dem Besitzer muss es gefallen.
Frank
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#42
Sehe ich auch so Frank.
Zwinkern
.
[Bild: 9239264lpt.jpg]

"Besser eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit." Großes Grinsen
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#43
Sehe ich auch so, 

bei mir persönlich hört es dann bei matt-oliv auf   Augenrollen

Nun ja, das Überfolieren mit einer Farbe, die es früher gab, ist wahrscheinlich auch nicht erlaubt,
von daher muß der Mojo wohl in den sauren Apfel beißen und die momentane Farbschicht abkratzen und alles neu lackieren lassen.  dumdidum
Jrooss us Kölle

bow Tie Mainhard bow Tie

(Mitglied im Double GTC)
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#44
Eine Rauhfasertapete wäre die bessere Wahl gewesen.

Schaut zwar genauso übel aus, geht aber leichter wieder ab.
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#45
(23.06.2024, 01:40)man-in-white schrieb: Der persönliche Geschmack steht doch hier nicht zur Debatte....

Hier darf doch jeder schreiben, wenn ihm etwas gefällt, also darf man auch schreiben, wenn es einem nicht gefällt.

Natürlich darf jeder seine Vette herrichten, wie er will.


Mir persönlich gefällt es nicht mal ansatzweise, um es diplomatisch auszudrücken. Ist aber auch nicht meine Vette.
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#46
Ist doch ok so,
ohne H-Kennzeichen hat man auch viel mehr Spielraum für Individualisierungen wie riesige Räder, Pipes, Carbonteile usw.
Mit Saisonkennzeichen macht das ~500,- mehr aus.
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#47
Genau. Und die Streckenplanung wird auch einfacher - alle Großstädte werden weiträumig umfahren 😎
Viele Grüße, Martin

18436572
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#48
500€ mehr kommt im Leben nicht hin, das sind eher 3000€ mehr.
Aber mal so, man könnte einen LSx mit Kats einbauen, dann bist du bei ~500€ mehr.
Ich weiß allerdings nicht, wie einfach es ist da ne bessere Schadstoffklasse eingetragen zu bekommen,
theoretisch geht es jedenfalls, bräuchte man ne C5 oder C6 als Spender für die ganze Elektronik.

Billiger und leichter ist es die Farbe zu ändern. Oder einen gefälligen Prüfer zu finden.
gruss,
zuendler
[Bild: 502-tripower-klein2.gif]
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#49
Die Farbe ist ein Bewertungskriterium für das H-Kennzeichen, bzw. der damit verbundenen vergünstigten Steuer. Werden die Bewertungskriterien nicht eingehalten, erlischt dieses Steuerprivileg und es kann bis zu 5 Jahre rückwirkend die dann ja zu wenig bezahlte Steuer nachgefordert werden.

Vor diesem Hintergrund und vor allem der Tatsache, dass sich eine nicht H-Kennzeichen konforme Lackierung ja schlecht verbergen lässt und in diesem Fall auch für einen Laien leicht ersichtlich ist, würde ich von allen Möglichkeiten, die sich ggf. hinsichtlich besonders wohlwollender Prüfer ergeben, Abstand nehmen.

Es ist sicher ärgerlich & teuer die Beschichtung gegen einen ordentlichen Lack zu tauschen, aber für einen Betrieb mit H-Kennzeichen langfristig sicher der bessere Weg.

Den Nachweis, dass die Beschichtung länger als 30 Jahre auf dem Auto ist, oder bis 1987 gerne Autos so beschichtet wurden, den wird man nicht erbringen können.
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#50
Die Problematik mit den "wohlwollenden" Prüfern hat mittlerweile teilweise juristische Auswirkung in mehreren Bereichen als nur bei der Steuerschuld. Classic Data berichtete mir, dass man einige Fälle zur gerichtlichen Beurteilung auf dem Tisch hat, in denen Fahrzeuge mit erfolgter H Kennzeichnung verkauft wurden, die dann nach 2 Jahren beim neuen Besitzer und der ersten HU in einem anderen Bundesland nach Kauf das H aberkannt bekommen haben, ohne dass nachweislich in ihrem Besitz irgendetwas am Fahrzeug verändert wurde. Die HU wurde damit nicht bestanden und die Anerkennung als Oldtimer entzogen. Die Rückforderungen von Steuern und Versicherungskosten sind die eine Sache, die Umbaukosten zur Wiedererlangung des H die andere. Die Käufer wenden sich in diesen Fällen meist an den Verkäufer, da die H Kennzeichnung eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs beim Verkauf war und eine Vertragsschliessung ohne H, gerade bei hubraumstarken Fahrzeugen nicht zustande gekommen wäre. Gerichte beschäftigen sich da intensiv mit der zeitlichen Abfolge, wo überall eine Fehlbeurteilung der Bestimmungen geschehen ist und stoßen dabei häufig auf großzügige Auslegungen von Prüfern bei den Bestimmungen des Paragraph 23 sowohl bei der Zuteilung wie auch bei nachfolgenden HU Abnahmen. Das bleibt für die beteiligten Prüfer sicherlich nicht ohne Folgen. Und der Ärger für Käufer und Verkäufer tut sein Übriges.
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