Mit dem Einbau von Long Tube Headers erlischt vorallem die Betriebserlaubnis und man begeht aktive Steuerhinterziehung. Das würde (oder auch nicht) mich vielmehr an der Geschichte stören.
Steuerhinterziehung, wegen der Emissionswerte (AU dürfte, so keine Sichtprüfung gemacht wird, aber immernoch bestanden werden; jedoch führen die fehlenden Vorkats usw. zu massiven Einbrüchen im Kaltstartverhalten; bei fehlenden Kontrolllambdasonden kommt noch ein Zusammenbruch der Eigendiagnosefähigkeit hinzu).
Erlöschen der BE gilt hier auch, da das Emissionsverhalten (Schadstoff- und Lärm-) sich ändert. Rein theoretisch kann jeder Polizist das Fahrzeug sofort beschlagnahmen und einem Gutachter vorführen (von dem es dann stillgelegt wird).
Unabhängig davon gilt das oben gesagte. Nicht umsonst wollte die Dekra von mir bei der Einzelabnahme meiner Anlage ein Geräusch- und Abgasgutachten (was in Ostdeutschland ausschließlich die Dekrastelle am Lausitzring darf). Ich habe dann dankend auf eine Eintragung verzichtet (Kosten wären im signifikanten 4-stelligen Bereich gewesen).
Denke auch das die C6 keine Vorkats hat. Spielt aber keine Rolle, Johannes hat da sehr recht . . . leider ! Wer sich so eine Anlage (die ich persönlich rattenscharft finde ) ans Auto baut, verliert die ABE fürs Fahrzeug und natürlich damit auch den Versicherungsschutz. Nachzulesen auf der TÜV Webseite und den AGBs der KFZ Versicherung.