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Danke Porter, Kritik angekommen..... nicht jeder stellt hier täglich Fotos ein!
Auch beim Rest kann ich Dir nicht so recht folgen! Bin max 50 gefahren, werde überholt und "blitz" .... Doch, wer ist schon unfehlbar, wenn die sagen würden, wir haben die rechte Fahrspur gemessen, zahle ich sofort. Denk mal drüber nach.
Gruss Didi
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Hoi Didi
Vieleicht triffst du ja deinen Überholbruder auf Gericht wieder
Die haben heute so tolle Bildmachmaschinen... bestimmt haben die den auch geknipst.
Gruß Didi
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Zitat:Original von fliegerdidi
Die ganze Sche.... wird doch hier schon verdreht und verworren gemacht.
Na dem Motto : wenn sich zwei verstehen, hat der dritte immer Arbeit.
Hier gehts darum, welches Fahrzeug die Messung ausgelöst hat, und nicht darum, wer gefahren ist.
So wird der ganze Mist hochgeschaukelt , jeder verdient daran und reibt sich die Finger.
Zum ist das.
Du verstehst es einfach nicht, wie man eine solche Sache ordentlich angeht, wenn überhaupt, dann aber richtig.
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Hoi Massmerlazzi
Setz doch mal die Brille auf... das Haus fährt doch in die andere Richtung
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Hallo Leute,
sorry, ich wollte hier keine Beschimpfungen lostreten oder Steit provozieren, sondern war einfach nur unsicher, ob solch ein Foto korrekt ist als Schuldzuweisung. ADAC sagt nein, kämpfe um Dein Recht, aber ich sehen ja auch hier schon, wie unterschiedlich die Auffassungen sind.
Didi
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Hallo Didi
erstmal... hier streitet überhaupt keiner... es wird halt nur manchmal etwas rumgefrotzelt
Aber nochmal zu deiner Sache.
Um was gehts jetzt eigentlich noch ? letztendlich um Korinthenkackerei.
Klar ist, dass es dein Fahrzeug ist..
klar ist auch, dass das Fahrzeug zu schnell war.
zu 50 % ist ersichtlich, dass du der Pilot bist.. den Rest % soll der Gutachter klären... wird er auch.
Und die Richter kommen sich bei einem solchen Versuch auch vera.... vor. Deshalb auch die hohen Gebühren.
Und die Rechtsverdreher halten auch beide Hände auf
Gruß Didi
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@ maseratimerlin:
Zitat:Original von maseratimerlin
Zitat:Original von STRUPPI
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!
Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.
Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Struppi, mit Verlaub, daß ist doch Unsinn, was Du hier erzählst.
1. man legt Einspruch ein und keinen Widerspruch
2. das Foto hat mit dem Messverfahren nix zu tuen ( s.o. )
3. Es gibt keinen Prozeßgegener im OWi - Verfahren
4. Der Betroffene muß bei Freispruch die Festsetzung und Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten und Auslagen gegen die Staatskasse beantragen, nicht die RS.
Du weist das ich kein Rechtsanwalt bin, sondern zum normalen Volke gehöre.
Ich lege wegen Widerspruch, denn ich widerspreche der dargestellten OWI, durch einen Rechtsanwalt in Form eines einspruches Einspruch ein.
Es geht hier nicht um das Messverfahren (primär zumindest), sondern um den Beweis einer OWI, in Form eines Fotos.
Da ich gegen etwas vorgehen muss, in diesem Fall ein Amt, ist mein Gegner beim Prozess ein Prozessgegner für mich.
Der Betroffene kann die entstandenen Kosten ebenfalls durch die RS einholen lassen.
An welche Stellen diese Ansprüche gemeldet und eingeholt werden müssen, ist dann nicht mehr mein Bier.
Zum Vergleich vor Gericht möchte ich mich nicht äussern, ich selbst nehme keine Vergleiche an.
Ich schreibe hier aus Erfahrung, da ich schon mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts mit Unfallfahrerflucht nach Sachbeschädigung von Staateigentum, von der Polizei Angezeigt wurde.
Das ganze auch noch mit einem Leihwagen und ich selbst hatte den Unfall telefonisch der Polizei mit allen meinen Daten gemeldet.
Ich konnte aber nicht dort warten, sondern musste wichtige Container-Dokumente in den Hafen bringen.
Bremen wollte richtig viel Geld von mir für eine (wohl ganze Reihe) Strassenlampe(n).
Totaler Freispruch für mich, rühge an die Polizei.
Ich vermag mich wohl nicht juristisch Korrekt auszudrücken, muss ich auch nicht, dafür gibt es Anwälte, welche mich verstehen und mein Volksdeutsch richtig interpretieren.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hi Struppi,
es geht natürlich um das Messverfahren.
Es ist ein standatisiertes Messverfahren, das die OLGs anerkennen ( Multanova 6F ) und das hat das Fahrzeug von Didi gemessen und es war auch keiner NEBEN ihm. Gucke Dir mal das Foto an.
Wenn Du das Messverfahren erschüttern willst, mußt Du qualifizieret Beweisanträge stellen, wird aber in diesem Fall nicht gelingen.
Hier hat ausschließlich das Bestreiten der Fahrereigenschaft Aussicht auf Erfolg, diese hat Didi aber bereits eingeräumt.
Also......................................Einspruch zurück nehmen, erst recht,wenn man keinen RS hat.
Vergleich, Kosten etc. was Du schreibst UNSINN !
Ende der Diskussion für mich.
Gruß Edgar
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Vergleich, Kosten etc. was Du schreibst UNSINN !
Ende der Diskussion für mich.
Ist maseratimerlin etwas gereizt, oder kommt mir das nur so vor ??
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