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Habe Axels Beitrag mit Entsetzen gelesen
Können wir (und das sind allein durch diesen Beitrag ja nicht wenige) nicht einmal dem ZDF, bzw dem verantwortlichen Redakteur dieses Beitrages einmal die Augen öffnen?
Wäre doch ein Knaller, wenn so etwas wie ein "Kontra" zu dem gesendeten Bericht veröffentlicht würde.
Oder sollte man einen anderen Sender kontakten?
Gruß
Wilfried/Dragon
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@Wilfried
Dieser Mann ging in die Offensive! War sehr gut durchdacht.
Jede Gegenreaktion wäre eine zusätzliche Reklame für Ihn.
Es würden sehr Viele aus reiner Neugier vorbeischauen und den Einen oder Anderen Wagen kaufen oder weiterempfehlen.
Deshalb würde ich nichts in der Richtung unternehmen.
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Aber es kann ja meiner Meinung nach nicht angehen........das mit so Abzocker Methoden
in unserem Rechtstaat durchkommt.
Wir haben ja wirklich genug Gesetze !!!! UND keines für so einen .......
Kann ich irgendwie nicht verstehen
Black is Back
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14.12.2002, 12:57
Es ist leider sehr klar, dass wir nichts legales gegen den Gnom unternehmen können. Mich beruhigt allerdings, dass die meißten Vettisten (jedenfalls die im Forum) keine Geschäfte mit dem Abzocker machen, weil sie gewarnt sind. Was mich nur stört, ist das in der freien Marktwirtschaft so einer ungestraft dieser Art "Geschäfte" machen darf. Deswegen bin ich der Meinung, man sollte nicht aufhören diese Methoden anzuprangern. Jedes verhinderte Abgezocke ist ein Gewinn für die ehrlichen unter den Verkäufern! Greets Dieter
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Jungs,
ich verstehe euch nicht. Der Mann arbeitet so wie es aussieht doch im durchaus legalen Rahmen der deutschen Gesetzgebung, oder sehe ich da was falsch?
Falls dies zutreffend ist, worüber regt ihr euch auf? Er ist nicht die Wohlfahrt, er versucht seine Gewinne zu optimieren (wie das wohl jeder von uns macht)! Moralische Anwandlungen sind da fehl am Platze, bzw. jeder sollte für sich persönlich bestimmen, wo er die Grenzen ansetzt.
Meine bescheidene Meinung
Mike
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Muß Mike da zustimmen.
Keiner wird von Weidling genötigt ihm sein Auto zu verkaufen oder ihm eins abzukaufen.
Genauso wie dem Verbraucher nun erlaubt ist Bazarhandel zu betreiben, so handelt der seine Gewinnspanne aus.
Und wenn dann jemand, aus welchen Gründen auch immer, dem Angebot zustimmt, kann man dem Weidling doch keinen Vorwurf machen.
Wichtig ist, daß wie hier im Forum, offen über die Praktiken dieses Autohändlers gewarnt wird.
Wie man mündliche Angebote von ihm für sich nutzen kann, hat unser Franky (454Big) ja schon mal gepostet.
Da hat jemand beim verkauf seines Auto´s einen Anwalt dabei -- dumm gelaufen für Weidling.
Also: NACHMACHEN !!!
Nur gebrannte Kinder scheuen das Feuer.
Wenn der ein paar mal draufgelegt hat, wird er es sich zwei mal überlegen was er am Telefon für Angebote macht.
Liebe Grüße
Michl
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14.12.2002, 17:10
Ich glaube, Ihr versteht da was falsch(Mike LS6 auch). Es geht nicht darum, dass jemand genötigt wird, sondern darum, dass er mit falschen Versprechungen nach Münster gelockt wird, und die Zusage für den zu erziehlenden Preis mehrfach wiederholt wird. D A S ist mies. Gegen Profit hat keiner was. Die menschliche Seite bleibt dabei auf der Strecke.Der versucht, die Situation der Verkaufswilligen eiskalt für sich auszunutzen. Ich würde von dem nur erwarten, dass er seine Zusagen schriftlich gibt, dann würde so manch ein Weg ins schöne Münster nicht gemacht. Wie gesagt, es geht nicht um den Profit, sondern darum, dass F E S T E telefonische Zusagen nicht erinnerbar sind für den.Jeder darf das in Deutschland tun, denn mündliche Zusagen sind nicht bindend. Greets Dieter
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Sorry, aber wer so blauäugig ist und einem Autohändler eine telefonische Preiszusage am Telefon abnimmt, ohne dass dieser das Auto besichtigt hat, ist selbst schuld.
Auch wenn sich dahinter wie in dem Fall Weidling Methode und Absicht verbergen, sollte doch jedem Menschen ein wenig Misstrauen angeboren sein, oder?
Nur meine Meinung...
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Nur mal eben aus juristischer Sicht:
Der Vertrag am Telefon ist rechtsgültig! Angebot und Annahme, - mehr braucht es dazu nicht. Blauäugig ist allenfalls der Käufer, der einen Preis vereinbart, ohne das Auto gesehen zu haben.
Das Problem ist dann nur meistens die Beweisführung, wenn kein Zeuge dabei war.
Tip: Mit Einverständnis des Vertragsparteners am Telefon den Anrufbeantworter zur Aufzeichnung einschalten.
Mit advokatischem Gruß
Tripower
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14.12.2002, 19:08
Na endlich mal der juristische Beistand den ich gebraucht hätte! Der gewiefte weiss natürlich ganz genau, dass kaum einer diese Beweisführung antreten kann, denn wer rechnet beim Autoverkauf damit, über den Tisch gezogen zu werden. Ich wollte von Anfang an mit dem Themenstart nichts anders, als auf die meines Erachtens unsauberen Methoden des OW hinzuweisen. An der recht grossen Resonanz habe ich festgestellt, dass 1. ich nicht der einzige betuppte bin, und 2. dieses Thema sehr grosses Interresse gefunden hat. Mein Wunsch war von Anfang an, diesem Kerl ein wenig in die Suppe zu spucken. Wer den Fernsehbericht gesehen hat, der müsste auch gemerkt haben, dass die ZDF Reporter sehr vorsichtig, aber m.E. doch deutlich auf die Unseriösität hingewiesen haben. In diesem Sinne, allen Dank für die Beiträge, und schön weiter auf der Spur bleiben, denn gewarnt haben wir ja wohl jetzt genug. Greets Dieter
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