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Ort: warum nicht?
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Zitat:ex Moparfahrer, jetzt Vetteschrauber
Sollte das nicht ex Mopar schrauber, jetzt Vette fahrer heissen
Was das Umrüsten betrifft, ich kann zwar nur für die Schweiz reden.
Habe die Vette auch als Umzugsgut aus den USA mitgebracht und musste trotzdem die Scheinwerfergläser tauschen, Standlichtbirne versetzen und Waschanlage nachrüsten.
Das US Heck und die roten Sidemarkers konnte komplett so belassen werden
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Baureihe (2): 81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
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- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Die Diskussion ist wieder arg theoretisch.
Letztlich hängt der Umfang der Umrüstungsmaßnahmen von der beauftragten Werkstatt und deren Prüfer ab, egal was vorher geschrieben wird oder im Gesetz steht.
Alles denkbaren Umrüstungskombinationen sind im Einzelfall möglich!
Deswegen wende Dich gezielt an Jörg und Molle und lass Dir deren Preise für eine Umrüstung mit TÜV-Abnahme geben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zitat:Original von Holli
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Holli
Wenn das Auto als Umzugsgut eingeführt wird, können die US Scheinwerfer so bleiben.
eine der leider sehr häufigen gerüchte im zusammenhang mit import, etc. das ist definitiv nicht der fall! die umrüstung/zulassung von umzugsgut unterscheidet sich in keinem punkt von anderen importen!
Hier liegst du aber falsch. Ich war erst gestern wieder bei der DEKRA wegen dieser Sachen. Der Prüfer sagt: Wenn ich ein Gutachten vorlegen kann, das die Verwendung der US-Scheinwerfer ohne Waschanlage und Leuchtweitenregulierung bescheinigt, bekomme ich die Zulassung. Nach meinen Erkenntnissen gibt es das.
nö. aber du hast auch recht, wenn du es (jetzt auf einmal) so formuliertst. wenn du so ein gutachten vorlegen kannst, bekommst du natürlich die eintragung.
ich hatte lediglich darauf hingewiesen, das es keine unterschiede bei der zulassung in verbindung mit umzugsgut gibt!
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Zitat:Original von Frank_F
ps. Ich glaube manchmal ist das kein "Ermessungspielraum des Prüfers" sondern reine Unwissenheit. Ich habe auch noch niemlas davon gehört das ein Umrüsten auf asymetrisches Licht nicht zwingend erforderlich ist. Trotzdem wünsche ich viel Glück.....vielleicht klappt das ja tatsächlich.
Die Scheinwerfer US & EU sind mit Sicherheit technisch die Gleichen. GM wäre schön blöd, extra für ein paar hundert EU Fahrzeuge einen eigenen Scheinwerfer zu fertigen. Der Unterschied ist, das die US Autos generell keine Leuchtweitenregulierung und Waschanlagen haben. Und das wird der Grund sein, das die H-Nummer fehlt. Und wie ich erfahren habe, hat die EU-C6 auch keine Leuchtweitenregulierung.
Soweit ich mich erinnere, sind die US-Scheinwerfer sowieso schon asymmetrisch.
Hier noch ein paar Links zum Thema Umzugsgut/Ausnahmen:
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/.../umzugsgut
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/...enehmigung
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/...wa-wirkung
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Wieso sollten die USA-Vette symetrische Licht haben ueberhaupt?
Macht doch keinen Sinn!
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Baureihe (2): 2004, schwarz
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Baureihe (3) : 2002, schwarz
Baujahr,Farbe (3) : ehemals C5 Convertible
Für die deutsche Zulassung meiner Viper SRT-10 aus Florida benötigte ich weder eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage noch eine -Niveauregulierung..... im Typenschein ist lediglich die irgendwie amüsante Verpflichtung angeführt, "vor Nachtfahrten die Scheinwerfer abzuwischen".....
Am Besten also irgendwo einen halbwegs normalen TÜV-Prüfer ausfindig machen.....die scheint es ja doch zu geben.
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Baureihe: Honda S2000
Baujahr,Farbe: New Imola Pearl
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Hab mal nen Evo 8 importiert.
Hab da auch nix und rein gar nix machen muessen.
War allerdings in einem anderen kleinen EU-Land welches mit L beginnt
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Baureihe (2): Porsche 928 GTS
Baujahr,Farbe (2): 1995 Polarsilber
Kennzeichen (2): AC-WM 928
Baureihe (3) : Vito 3,0 Diesel
Baujahr,Farbe (3) : 2012 graumet
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Zitat:Original von esquire
Für die deutsche Zulassung meiner Viper SRT-10 aus Florida benötigte ich weder eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage noch eine -Niveauregulierung..... im Typenschein ist lediglich die irgendwie amüsante Verpflichtung angeführt, "vor Nachtfahrten die Scheinwerfer abzuwischen".....
Am Besten also irgendwo einen halbwegs normalen TÜV-Prüfer ausfindig machen.....die scheint es ja doch zu geben.
Im schlimmsten Fall hatten wir eine Ausnahmegenehmigung (150€) beifügen müssen.
In der Regel fahren wir mit einem ausgebauten (Lagerware)C6 Scheinwerfer vor und haben den Beleg das die Sw identisch sind.
Wir hatten einmal ein lichttechnisches Gutachten beantragt und nachdem uns der Preis des Gutachtens übermittelt wurde
Das hätte sich nie gerechnet.
Deshalb fahren wir alle C6 als Einzelabnahme durch.
Gruß Molle
Werner
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@Werner...... wenn ich meine C5 aus USA- hoffe bald- haben sollte, werde ich mit der Vette zwecks Umrüstung etc auch zu Dir kommen.....man hört ja nur Gutes von Dir *Schleimmodus aus*
Gruss aus Hamburg Peter
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Zitat:Original von Peter/Hamburg
@Werner...... wenn ich meine C5 aus USA- hoffe bald- haben sollte, werde ich mit der Vette zwecks Umrüstung etc auch zu Dir kommen.....man hört ja nur Gutes von Dir *Schleimmodus aus*
Gruss aus Hamburg Peter
Hallo Peter,
mit rotwerdendem Gruß und Danke für die Vorschußlorbeeren,
Gruß Molle
Werner
ist übrigens kein Geheimnis ,
von C1,C2,C3 und C4 habe ich leider nicht so viel Kenntnis,
da empfehle ich immer die Firma ACP(Jörg)
aber C5 und C6 passt schon.(d.h. nicht das Jörg keine Ahnung davon hat )
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