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- C3 (1968-1982)
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Du sollst ja auch nicht die Zulassungsstelle wechseln sondern den TÜV. Erst mal jemanden finden, der vorne und hinten kleine Nummernschilder einträgt.
Insbesondere wegen der Kühlprobleme, die bei der C3 durch große Nummernschilder entstehen können, sollte man da schon hartnäckig sein - und das vielleicht auch im Gutachten vermerkt haben.
Dann bei der Zulassungsstelle extrem freundlich und aus dem genannten technischen Grund ebenso hartnäckig bleiben.
Übrigens müssen technische Umbauten zur Nummernschildbefestigung bei Oldtimern nicht hingenommen werden, das gilt nur für den neumodischen Kram. Als Argumentationshilfe dazu kannst Du dir das hier ausdrucken und mitnehmen.
Das Argument, dass die Kombinationen mit wenigen Buchstaben und Zahlen alle vergeben seien, kann man mit einem Verweis auf die Leichtkraftradkennzeichen, bei denen alle Buchstaben-/Nummernkombinationen gehen, entkräften.
Ab jetzt zählt nur noch Dein Verhandlungsgeschick - viel Erfolg!
mit kleine Kennzeichen auf allen Corvetten fahrendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zitat:Original von Peter 01
Was heißt es denn bitte , wenn die Zulassungsstelle sagt, es seien alle Nummern vergeben? Zahlenkombinationen mit ein oder zwei Buchstaben gibt es doch wohl genug. Das würde ich mir genau erklären lassen, wo gerade doch die kommunalen Behörden die "Bürgerfreundlichkleit" in ihren Mittelpunkt gestellt haben. Also: nicht abspeisen lassen!
MfG
Peter
"Früher" war es bei den Zulassungsstellen üblich, einen kleinen Bestand von kurzen Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder und exotische Fahrzeuge zu reservieren. Da immer mehr Eigner von Geländewagen im Wanderdünenformat oder Polo-Tuner die Welle machten und auch auf ein Mini-Nummerschild bestanden, haben die Ämter vermutlich dem Druck nachgegeben und kurze Kombinationen sind inzwischen sehr rar oder vergeben.
Gruß Dirk (der erstmals für sein Motorrad ein "Kuchenblech" verpasst bekommen hat)
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Ich Danke Euch nun heisst es auf in den Kampf der Ausdruck von der DEUVET wird mir mit Sicherheit weiterhelfen. VIELEN DANK!!
Chris
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Da bin ich mal gespannt,ob Du Erfolg hast und ein kleines Schild für vorn bekommst. Die
Erfahrung von vielen Vettefahrern lehrt, daß sich keine Zulassungsstelle erweichen lässt,
wenn sie einmal abgelehnt hat. Ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg, berichte mal, wies
weiterging,
Gruss RainerR
RaRo
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Papperlapapp,
das kann ich gar nicht glauben...... wozu kurzes Nummerschild???
Es steht doch nur eine max. Kennzeichenfläche, vorne wie hinten von 320 x 150mm zur Verfügung. Das ist Bauartbedingt und die Kosten für einen Umbau stehen in keinem Verhältnis. Da gibt es meines Wissens sogar diverse Gesetzestexte in der StVo.
Such Dir einen vernünftigen TÜV der das einträgt und Fertig.
Dann ein 2 zeiliges Kennzeichen dran welches dort hinpasst und Gut. Dann spielt die Buchstaben-Zahlenkombi auch keine Rolle mehr.
Ansonsten nimm ein normales Nummernschild, knick es rechts und Links 90Grad ab weil es dort nicht hinpasst und fahr durch die Gegend. Einfach warten bis Dich die Polizei anhält und dann gemeinsam zum Strassenverkehrsamt oder TÜV weil Dir die für so ein Fahrzeug kein passendes Nummernschild geben wollten.
Mit kopfschüttelden Grüßen
Frank
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Hallo zusammen,
bei der Zulassung meiner C 3 vor ca. 3 Jahren legte ich ein Gutachten des
TÜV Bayern, welches ich vom Vorbesitzer erhalten hatte, beim hiesigen
Landratsamt vor. Für eine Ausnahmegenehmigung für die Kennzeichen-
größe durfte ich zusätzlich 30,-- € bezahlen. Da die Dame anscheinend
das Gutachten des TÜV nicht richtig gelesen hatte, erhielt ich für hinten
ein zweizeiliges und für vorne ein einzeiliges Kennzeichen. Das hintere
konnte angeschraubt werden, das vordere habe ich mit Klebestreifen
befestigt. Auf Nachfrage meinte die Dame, dass ich für das vordere
Kennzeichen in der darauffolgende Woche zu einem hier ansäßigen TÜV
müsse, der mir ein Gutachten für ein zweizeiliges Kennzeichen machen
solle. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf, dass das Gutachten
des TÜV Bayern beinhalte, dass beide Kennzeichen zweizeilig gestattet
sind.
Da ich zu diesem Kfz zusätzlich einen Benz W 126 mit dem selben Kenn-
zeichen fahren wollte, hatte ich ein einzeiliges Kennzeichen beantragt.
Dies wurde mir mit dem selben Grund verwehrt, dass es für solche Kfz
keines in der Art mehr gäbe. Den Benz durfte ich mit einem zweizeiligen
nicht fahren, da es sich bei dem Benz um kein europäischen Fahrzeug
handelte.
Viel Erfolg bei Deiner Zulassung und mit dem ganzen Beamtenscheiß.
Gruss Guggi
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Da täuscht Du dich aber gewaltig, lieber Frank, wenn Du meinst, mit deiner "Brachialmethode"
könnte man eine Zulassungsstelle erpressen und zur Herausgabe eines kleinen Kenn-
zeichens zwingen! Ganz im Gegenteil, wenn Du die Leutchen unter Druck setzt, wirst Du
deines Lebens nicht mehr froh, und das bis zum St.Nimmerleinstag. Und zwar desshalb,
weil die Typen das Recht auf ihrer Seite haben, und so lassen sie dich genüsslich ve
hungern. Also um himmelswillen keinen Druck anwenden! Merke: Entscheiden tut aus-
schliesslich die Zulassungsstelle, da nützen keine TÜV Gutachten oder andre Unterlagen.
Wenn die das so wollen, dann kriegst Du nur ein langes Schild, da hilft Dir niemand,
egal was man sich einfallen lässt.
Gruss RainerR
RaRo
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@ RainerR
leider muß ich Dir recht geben. Habe die gleiche Erfahrung gemacht.
OLI
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Zitat:Original von RainerR
Da täuscht Du dich aber gewaltig, lieber Frank, wenn Du meinst,..................
Gruss RainerR
Hi Rainer,
du hast den Funken Ironie nicht mitbekommen
Nee aber im ernst, ein TÜV-Sachverständiger mit einigermassen Grips sollte ja wohl in der Lage sein eine Kennzeichengröße von 320x150 einzutragen, oder??
Zum Glück haben die ja mit Dekra und anderen Institutionen auch schon ein wenig Wettbewerb bekommen und sind nicht mehr die"Götter auf Erden"
Ich bin ja in diesem Moment Kunde und möchte auch so behandelt werden......ansonsten ab zur nächsten Prüfstelle. Verdient die eben Geld.
Gruß
Frank
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Ein Gutachten vom TÜV zu bekommen, sollte kein allzu großes Problem darstellen.
Ich schreibe es jetzt nochmals: Gut ist, wenn darin der Vermerk steht, dass das aus technischen Gründen notwendig ist, da es bei der C3 von der Karosserie für das vordere Schild keine Größenbegrenzung gibt.
Mit dem Argument habe ich sowohl für meine C2, C3 und C6 die kleinen Nummernschilder bekommen, bei der C4 und C5 waren es die baulichen Gegebenheiten, sprich der kleine Ausschnitt für das Nummernschild.
Mit dem TÜV-Gutachten in der Tasche ab zur Zulassungsstelle und hier beginnt jetzt die Kür.
Von sofortiger Zustimmung bis zur kategorischen Ablehnung ist alles drin.
Sofern nicht gerade Punkt 1 eintritt, helfen dann nur noch Freundlichkeit und Hartnäckigkeit.
- nicht sofort abwimmeln lassen
- immer wieder den Verweis auf die technischen Gegebenheiten,
- im Zweifelsfall am Auto zeigen, wo die Kühlluft hin muss,
- Verweis auf drohende Motorschäden,
- amerikanische Autos haben sowieso schnell thermische Probleme - das ist schließlich bekannt,
- wenn jetzt noch ein großes Nummernschild davor kommt, um Gottes Willen - wer zahlt anschließend den Motorschaden etc. etc.
- Matching numbers-Auto, neuer Motor immenser Wertverlust
- und immer schön freundlich bleiben, aber bloß nicht klein beigeben.
Und um dem Argument vom Rainer vorzubeugen, das ganze fand statt bei mehreren Zulassungsstellen, die andere Corvettefahrer wieder weggeschickt haben.
mit argumentativem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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