bei meiner 96er Collector musste ich für die Abnahme beim Tüv auf gelbe Blinker wechseln, um die deutsche Zulassung zu erhalten! Die originalen roten hab ich aber noch.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich irgendwie die roten bei meiner 96er eintragen??? Oder ist es nicht mehr möglich??
hatte in meinem TransAm "Wirkung in etwa gegeben" drin stehen gehabt, also ist es hier egal welche Blinker Du fährst. Wenn Du umrüsten mußtest, dann kannste dann kannste das mit dem eintragen vergessen. Es gibt für rote Blinker keine Ausnahmegenehmigung mehr. Wenn man Glück hat und das entsprechende Fahrzeug nur mit roten Blinkern gebaut wurde dann kannste Glück haben und es eingetragen bekommen.
Ich würd mir da aber keinen Kopf machen. Habe meine seit über 2 Jahren auf US-Beleuchtung umgerüstet und hatte selbst beim TÜV keine Probleme. Solltest Dir halt einen vernünftigen TÜV suchen z.b. bei Deinem Ami-Fuzzi. Die meisten drücken ein Auge zu.
Problem: Kommt es zu einem fremdverschuldeten Schaden (z.B. einem Auffahrunfall), bei dem die Kausalität der Beleuchtungseinrichtung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Schuldfrage sehr schnell in Frage gestellt (um es vorsichtig auszudrücken).
Glücklicherweise sind es "nur" die Blinker und nicht das Bremslicht. Das wäre fatal, aber natürlich kann auch der rote Blinker zu Missverständnissen führen und letzlich zur Teilschuld, da das Fahrzeug nicht mehr der StVo entspricht. Dessen sollte man sich bewust sein.
Ich blinke auch rot und habe mir angewöhnt sehr früh zu blinken und den rückwärtigen Verkehrsteilnehmer zu beobachten. Naja, wenn es jemand darauf anlegt, hilft das alles nichts.
Wer ein schönes Auto haben will, muß leiden.
Grüße
Ralph
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In bleibender Erinnerung an unseren lieben Freund Ritzelralle †12.11.2012.
Zitat:Original von schneidmeister
Was steht denn in Deinen Papieren? Steht da was von "Ausnahmegenehmigung erteilt"?
Oder ist das deutsche Erstabnahme?
Kai
Was meinst mit Ausnahmegenehmigung oder Erstabnahme??
Ich musste im August 2006 eine Vollabnahme zur Erlangung der deutschen Betriebserlaubnis machen lassen, da die Vette importiert ist.
Der Prüfer meinte das es bei meinem Baujahr nicht mehr erlaubt sei die roten Blinker zu behalten und somit musste ich umbauen. Will aber die roten zurüch haben.
Somit denke ich es ist deutsche Erstabnahme wie du sagst!
Aber wenn es nicht möglich ist muss ich wohl damit leben, oder weiß da jemand bescheid???
In den Papieren steht nix von Ausnahmegenemigung, aber genau das will ich ja ändern.
Schau selbst, hier ist mein Fahrzeugschein. Da kannst sehen was drin steht!
Außerdem steht im Schein, dass die FRAZ hinten auf Orange umgebaut sind - damit ist die Messe gelesen.
Es sei denn, Du schaffst es jetzt nochmal, eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker zu erhalten, was ich bei der jetzigen Eintragung im Schein für ein unmögliches Ereignis erachte.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
D.h. ich muss wohl damit leben und mich damit abfinden! Leider!
Am meisten kotzen mich nicht die Blinker an, sondern das Bremslicht, denn wenn ich bremse leuchten 2 komplett runde Lichter und zwei halbe Lichter. Sieht ziehmlich beschißen aus.