Zusatzsicherung fuer`s Reserverad
#11
Wie Porter schreibt, es gehörte ein Schloß dazu (Schloß in einer Gummitülle). Dieses wird mit dem Türschlüssel geöffnet/geschlossen.
Viele Grüße
Wilfried

Dafür Corvette-Stammtisch Stuttgart 2003

Ein Mann verkauft seine Corvette nicht!!! Richter
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#12
Habs folgendermassen geløst:
Das Patentband verhindert, dass die Schraube herausrutschen kann, sollte sie es denoch tun, so wird das ganze vom Stahlseil gehalten, das weiter oben durch die Halterung geht.
Habe nur ein 6mm Gewinde in dem Blech geschnitten fuer die Øse.


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Gruesse,
Marius Burnout
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#13
So ( BILD ) wär´´s einfacher gewesen.
Schloß und Tuelle für 53$ bei z.B. Corvette America !






Hallo-gruen , .............
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#14
Hallo

Zitat:So wär´s einfacher gewesen.

Marius und ich haben eine große Gemeinsamkeit. Nur Selbstgebautes zählt. Jeder Kauf eines fertigen Teils wird als persönliche Niederlage gewertet. HiHi. huahua

Gute Lösung, Marius!

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#15
Hallo Alle:

Wenn ich die vorherigen Posts aber richtig gedeutet habe erfordert der "deutsche" TÜV zumindest eine doppelte Absicherung des Reserverades...übrigens neben der obligatorischen Abschleppöse!

Ich will hier nicht nochmal neu anfangen...aber Marius hat doch sogar die Abschleppöse angeschweißt?

At Marius: Korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte!!!

"...Der nordische TÜV scheint wie der deutsche zu sein,...nur dass Sie noch keine 2 Weltkriege angefangen und verloren haben"

Ist aber lieb gemeint!

Greets, Oli
Greets, OLI
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#16
@Dietmar: irgendwie ist das so. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Lohnen tut sich das aus Prinzip nicht. Wenn man die Zeit zum suchen und einkaufen mitrechnet + alle gekauften Versuchsteile + alle kaputtgebastelten Teile usw.
Das Schloss sieht mir aber so aus dass es 3 mal funktioniert, beim 4ten Versuch klemmt und bei 5ten auseinanderfællt. Vielleicht liege ich da aber falsch.
@ Oli: es ist keine Abschleppøse weil: nur 6mm stark, nur an der Ersatzradklappe befestigt.
Gruesse,
Marius Burnout
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#17
@Marius (Hiermit entschuldige ich mich bei Dir!)

Das meinte ich ernst!
Es gab hier mal ein Forum in dem es um TÜV gin, und da wurde auf den TÜV SÜD verwiesen, der "Guidelines" veröffentlicht hatte... na ja, kurzer Rede langer... Ich hab da gelesen, dass auch eine Abschleppöse erforderlich sei...und irgendjemand (offentsichtlich nicht Du) hat gepostet, dass er sich eine hat anschweißen hat lassen (sogar mit Photo).

Womöglich haben die mich aber nur verarscht!

Naja.

Du hast jedenfalls wohl keine vorne angeschweißt..."Ich: Entschuldige mich hiermit bei Dir für die Unterstellung: Oli"


Aber es wurde eben auch ernsthaft gesagt, dass das Reserverad (wohl nur wenn es unten ist) doppelt gesichert sein muß.

Es gab da schon allerlei Aussagen zu, wie man das "doppelt gesichert" auslegen könnte. (Mir hat die: was ist, wenn ich ohne Reseverad u. zugehörige Wanne fahre? gut gefallen...Was kann ich da wohl noch sichern?).

Greets an Alle!
Die Vette steht immer noch unfertig rum, aber ich arbeite an mir!

EDIT!

Oder wolltest Du evtl. damit andeuten, dass man die Öse auch hinten haben kann ???
Das wäre cool, den der TÜV will ja wohl nur eine Abschleppöse... ob vorne oder hinten wäre ja dann egal??!
Greets, OLI
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#18
Zitat:Das wäre cool, den der TÜV will ja wohl nur eine Abschleppöse... ob vorne oder hinten wäre ja dann egal??!
Das glaube ich nicht. KopfschüttelnEgal wo kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann mir vorstellen
das der TÜV damit sicherstellen will, das ein KFZ zügig, z.B. aus einer Gefahrensituation,
gebracht wird. Das geht natürlich nur mit einem Haken vorne. Es ist mir schon klar,
daß das ziehende Fahrzeug auch hinten eine Abschleppvorrichtung haben sollte. Aber nicht
Vorschrift ist.
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



[img]/userfiles/dakota v8/Forumsbanner.jpg[/img]
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#19
Hallo,

zu den Abschleppösen:

StVZO § 43 (2) schreibt die Abschleppösen für Pkw vor. Vorne für alle, hinten nur für Fahrzeuge, für die gem. Betriebserlaubnis auch eine Anhängelast zulässig ist.

In der Praxis brauchen unsere Oldtimer damit nur eine Öse vorn.

Die Vorschrift gilt für Zulassungen ab 01. 10.1974.

Es ist also so geregelt, wie Stephan oben schon geschrieben hat.

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#20
Schade!

So hinten irgendwo (am Reserveradbehälter) angebracht hätte mich die Abschleppöse nicht so gestört.

Aber ist ja schon schräg: Schleppe ich dann jemand im Rückwärtsgang ab? Na wenn das mal bei ner Steilheckscheibe keine "Gefahrensituation" darstellt.

Aber Dank! Was Ihr alles wisst!
Ich bin jedesmal aufs neue positiv beeindruckt!

Greets, Oli

(Will aber den eigentlichen Thread nicht zerreißen, daher zurück zum Thema)

Edit: At Dietmar: Mir hat der Andere Cartoon besser gefallen...die Hasenzähne erinnern so an Werner-Comix (cs). Lieber was mit ner Vette drauf?

Oli
Greets, OLI
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