Habs folgendermassen geløst:
Das Patentband verhindert, dass die Schraube herausrutschen kann, sollte sie es denoch tun, so wird das ganze vom Stahlseil gehalten, das weiter oben durch die Halterung geht.
Habe nur ein 6mm Gewinde in dem Blech geschnitten fuer die Øse.
Marius und ich haben eine große Gemeinsamkeit. Nur Selbstgebautes zählt. Jeder Kauf eines fertigen Teils wird als persönliche Niederlage gewertet. HiHi.
Wenn ich die vorherigen Posts aber richtig gedeutet habe erfordert der "deutsche" TÜV zumindest eine doppelte Absicherung des Reserverades...übrigens neben der obligatorischen Abschleppöse!
Ich will hier nicht nochmal neu anfangen...aber Marius hat doch sogar die Abschleppöse angeschweißt?
At Marius: Korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte!!!
"...Der nordische TÜV scheint wie der deutsche zu sein,...nur dass Sie noch keine 2 Weltkriege angefangen und verloren haben"
@Dietmar: irgendwie ist das so. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Lohnen tut sich das aus Prinzip nicht. Wenn man die Zeit zum suchen und einkaufen mitrechnet + alle gekauften Versuchsteile + alle kaputtgebastelten Teile usw.
Das Schloss sieht mir aber so aus dass es 3 mal funktioniert, beim 4ten Versuch klemmt und bei 5ten auseinanderfællt. Vielleicht liege ich da aber falsch.
@ Oli: es ist keine Abschleppøse weil: nur 6mm stark, nur an der Ersatzradklappe befestigt.
Das meinte ich ernst!
Es gab hier mal ein Forum in dem es um TÜV gin, und da wurde auf den TÜV SÜD verwiesen, der "Guidelines" veröffentlicht hatte... na ja, kurzer Rede langer... Ich hab da gelesen, dass auch eine Abschleppöse erforderlich sei...und irgendjemand (offentsichtlich nicht Du) hat gepostet, dass er sich eine hat anschweißen hat lassen (sogar mit Photo).
Womöglich haben die mich aber nur verarscht!
Naja.
Du hast jedenfalls wohl keine vorne angeschweißt..."Ich: Entschuldige mich hiermit bei Dir für die Unterstellung: Oli"
Aber es wurde eben auch ernsthaft gesagt, dass das Reserverad (wohl nur wenn es unten ist) doppelt gesichert sein muß.
Es gab da schon allerlei Aussagen zu, wie man das "doppelt gesichert" auslegen könnte. (Mir hat die: was ist, wenn ich ohne Reseverad u. zugehörige Wanne fahre? gut gefallen...Was kann ich da wohl noch sichern?).
Greets an Alle!
Die Vette steht immer noch unfertig rum, aber ich arbeite an mir!
EDIT!
Oder wolltest Du evtl. damit andeuten, dass man die Öse auch hinten haben kann ???
Das wäre cool, den der TÜV will ja wohl nur eine Abschleppöse... ob vorne oder hinten wäre ja dann egal??!
Zitat:Das wäre cool, den der TÜV will ja wohl nur eine Abschleppöse... ob vorne oder hinten wäre ja dann egal??!
Das glaube ich nicht. Egal wo kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann mir vorstellen
das der TÜV damit sicherstellen will, das ein KFZ zügig, z.B. aus einer Gefahrensituation,
gebracht wird. Das geht natürlich nur mit einem Haken vorne. Es ist mir schon klar,
daß das ziehende Fahrzeug auch hinten eine Abschleppvorrichtung haben sollte. Aber nicht
Vorschrift ist.
Mit freundlichen Grüßen Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
StVZO § 43 (2) schreibt die Abschleppösen für Pkw vor. Vorne für alle, hinten nur für Fahrzeuge, für die gem. Betriebserlaubnis auch eine Anhängelast zulässig ist.
In der Praxis brauchen unsere Oldtimer damit nur eine Öse vorn.
Die Vorschrift gilt für Zulassungen ab 01. 10.1974.
Es ist also so geregelt, wie Stephan oben schon geschrieben hat.