18.07.2009, 00:36
Bevor die grünen bzw. blauen Geier kommen habe ich eine Frage an das schlaue Forum:
Ich habe meinem Flitzer neue Sommerräder gegönnt. Die Felgen sind breiter als die Originalen. Hinten sind 295 Reifen montiert.
Im Kfz-Schein ist dies nicht aufgeführt.
Ein Bekannter sagte mir heute, daß damit die Betriebserlaubnis erloschen ist!!!
Die Reifenbindung gibt es nicht mehr.
Aber wie sieht es aus wenn ich die Abmessungen des Rades (Reifen + Felgen) ändere?
Brauche ich eine TÜV-Abnahme oder gibt es auch ne "Freigabe" vom Felgenhersteller.
Danke.
CC5
Ich habe meinem Flitzer neue Sommerräder gegönnt. Die Felgen sind breiter als die Originalen. Hinten sind 295 Reifen montiert.
Im Kfz-Schein ist dies nicht aufgeführt.
Ein Bekannter sagte mir heute, daß damit die Betriebserlaubnis erloschen ist!!!
Die Reifenbindung gibt es nicht mehr.
Aber wie sieht es aus wenn ich die Abmessungen des Rades (Reifen + Felgen) ändere?
Brauche ich eine TÜV-Abnahme oder gibt es auch ne "Freigabe" vom Felgenhersteller.
Danke.
CC5