Zitat:Original von MKWeyhe2
Wurde ja schon desöfteren hier besprochen. Die Gewährleistung kann man ja mit einer Garantieversicherung umgehen, doch was mich jetzt verwirrt:
Ich habe gehört, dass man innerhalb 6 Monaten trotzdem für alle Schäden haftet.
Ist das so korrekt?
Nein, Du haftest nicht für alle Schäden.
Du haftest vielmehr für Sach- und Rechtsmängel, die bei Gefahrübergang vorlagen. Gefahrübergang ist regelmäßig die Übergabe des Fahrzeugs.
Hatte das Fahrzeug hier Mängel, so haftest Du für mindestens 12 Monate (Gebrauchtwagen).
Während der ersten sechs Monate besteht zudem eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss hier dem Käufer nachweisen, dass der Mangel eben
nicht bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm das nicht, stehen dem Käufer die Rechte aus dem Kaufrecht (Nachbesserung / -lieferung, Kaufpreisminderung, Rücktritt und Schadenersatz) zu. Nach Ablauf der sechs Monate gelten wieder die allgemeinen Regeln der ZPO. Jede Prozesspartei muss beweisen, was sie behauptet. Kommt also Dein Käufer nach sieben Monaten und reklamiert einen Sachmangel, so muss er beweisen, dass dieser bei Gefahrübergang vorlag. Dies wird ihm oft ebensowenig gelingen, wie Dir der Gegenbeweis während der ersten sechse Monate.
Verschleißteile sind im Übrigen soweit inkludiert, als sie bereits bei Gefahrübergang mangelhaft waren. Zu Deutsch: Faktisch kennen deutsche Gerichte den Begriff Verschleißteile nicht.
Der Anspruch aus dem Kaufrecht besteht für den Käufer neben einem etwaigen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Leistet die Versicherung nicht oder ist die mit Nachteilen für den Käufer verbunden, so haftest Du.