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ab wann wird ein kleiner LKW auch als LKW versteuert?
#1
Wer kennt eine offizielle Seite wo genau hervorgeht, ab wann ein kleiner LKW als LKW auch versteuert wird?
In diesem Fall geht es um einen Pick Up.
Hat 6 Sitzplätze, die Ladefläche ist abe 2,40 m lang, also weitaus größer als die Fahrerkabine. Zulässiges Gesamtgewicht ist 2812 kg.

Also gibt es eine offizielle Seite, wo man das nachlesen kann, welche Voraussetzungen ein kleiner LKW erfüllen muss?

Danke schon mal.

Jens
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#2
Nö, das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Viele machen bei einem Extened
Cab Ärger. Da mußt Du Dich direkt bei dem, für Dich zustandigen, FA erkundigen.

Gruß Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#3
Mist, das hab ich geahnt...
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#4
Hi,

Kommt auch drauf an was in den Papieren steht.

Wenn LKW drin steht ist schon eine Hürde besser als PKW, aber das letzte Wort hat das FA.

Viel Glück.
-----------------------------
Gruß Wolfgang

 Das Gehirn ist übringens keine Seife, es wird nicht weniger wenn man es benutzt. Großes Grinsen
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#5
Kollege von mir hat sich damals lang auf den Boden geschmissen, als er den ersten Steuerbescheid für seinen Opel Campo PickUp bekommen hat... er hat sich aber mit dem FA auf LKW einigen können.
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#6
Auf der Seite kannst du dich ein wenig informieren.

https://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30



Gruß Wolfgang
 


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#7
hallo
gehe mal in das dodge forum,dort ist da einiges zu geschrieben.
Aber meines Wissens ist es davon abhängig,wie gross der Abstand vom Bremspedal zur Rückwand Kabine ist im Verhältnis zur Ladefläche.Solltest Du einen longbox haben,ist es auf jeden fall ein LKW.Dann ist noch die frage ob Du bei der Einfuhr das auto als LKW mit 22 % versteuert hast oder mit 10 %.Shortbox wird mit 10 % Zoll versteuert und auch als PKW beim Finanzamt gelistet Engel-3
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#8
Vermessen PU's angligge



Gruß Wolfgang
 


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#9
es handelt sich in diesem Fall um einen Chevrolet 1500 Extended Cab Longbed. Sprich also 1,5 Kabine mit lange Ladefläche. Also das Größenverhältnis Ladefläche zu Fahrerkabine stimmt auf alle Fälle.

Nun sagt wohl unser Finanzamt hier im Landkreis.

Der Pick Up hat ne Zuladung von 650 kg. Er ist als 6 Sitzer eingetragen, sprich 6 X 75 kg = 450 kg. Dann hat er noch ne AHK, nochmal 150 kg abgezogen. Sind insgesamt 600 kg. Bleibt also für die Zuladung auf der Ladefläche noch 50 kg. Somit kein LKW. Es müssten rein für die Zuladung mind. 20-30 % Vom Gesamtgewicht sein. Sprich also mindestens 562 kg...

Im Nachbarlandkreis scheint das wiederum kein Problem, da geht es rein darum, dass die Ladefläche größer ist als der Fahrgastraum.

Wie kann das sein, dass es keine einheitlichen Regelungen in Niedersachsen gibt und das man sich das nicht nachlesen kann. Wenn also der Finanzbeamte einen nicht leiden kann, haste Pech, oder wie?
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#10
Zitat:Original von Camaro WS6
Wenn also der Finanzbeamte einen nicht leiden kann, haste Pech, oder wie?

Genau so ist dat..
JEEP SRT8 WIDERSTAND IST ZWECKLOS !
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