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Zitat:Es ist damit jemandem gelungen, ein 20 Jahre altes Rally fahrzeug auf H- Kennzeichen zuzulassen da der zuständige Sachbearbeiter erkannt hat, daß es ein extrem seltenes, historisch bedeutendes Fahrzeug ist.
Sollte diese Information tatsächlich stimmen, was ich angesichts der um dieses Thema ständig kursierenden Gerüchte ("... ich kenne da einen, der hat einen Freund, dessen Cousin hat mal für sein 20 Jahre altes GT-Cabrio ....") stark bezweifele, dann war diese Zuteilung ganz klar rechtswidrig:
§ 23 Abs.1c StVZO:
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).
Ausnahmen sind hier vom Gesetz nicht vorgesehen.
Der hier schon wiederholt zitierte § 21c StVZO lautet übrigens vollständig wie folgt:
(1) 1 Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die §§ 20 und 21. 2 Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. 3 Dieses Gutachten muß mindestens folgende Angaben enthalten:
- die Feststellung, daß dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1c zugeteilt werden kann,
- den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer,
- das Jahr der Erstzulassung,
- den Ort und das Datum des Gutachtens,
- die Unterschrift mit Stempel und Kennummer des amtlich anerkannten Sachverständigen.
4 Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. 5 Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, daß mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
(2) Fahrzeugen, denen eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt worden ist, darf nur ein Kennzeichen nach § 23 Abs. 1c zugeteilt oder nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) ausgegeben werden.
Gruß
Tripower
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Vielleicht ein Mixup, die rote Oldtimer Nummer kann auch für jüngere Fahrzeuge vergeben werden, wenn man die Seltenheit bzw. Historische Bedeutung nachweisen kann.
Gruß Marijn
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Zitat:die rote Oldtimer Nummer kann auch für jüngere Fahrzeuge vergeben werden, wenn man die Seltenheit bzw. Historische Bedeutung nachweisen kann.
Da magst Du recht haben - aber die rote '07er Nummer und das H-Kennzeichen haben eigentlich überhaupt nichts miteinander zu tun.
Bei der '07er handelt es sich nicht um eine Zulassung, sondern um eine Ausnahmeregelung zur StVZO. Als solche kann sie auch - wie bereits an anderer Stelle diskutiert - jederzeit widerrufen werden, da ihr kein Gesetzesrang zukommt.
Anders die "H-Zulassung": Hier handelt es sich um eine tatsächliche Zulassung im Rechtssinne und mit entsprechender gesetzlicher Grundlage (s.o.).
Gruß
Tripower
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Zitat:Sollte diese Information tatsächlich stimmen
Ich glaube sogar, es stand in einem Oldtimer Magazin. Es wurde dabei auf den Sachverstand und die Weitsicht des Sachbearbeiters hingewiesen den Spielraum bei der H-Zulassung auszuschöofen.
Frank
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Zitat:... den Spielraum bei der H-Zulassung ....
... und genau den gibt es eben nicht (s.o.)
Nicht alles, was die Journalisten in derartigen Magazinen schreiben, entspricht auch der Wahrheit!
Gruß
Tripower
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Moin !
Etwas Senf aus meienr Tube:
Es ist nun mal so, das auch die TÜV-Leute ( oder Dekra im Osten) klare Vorschriften Variabel auslegen.
Der 66er Rambler meiner Freundin, der wirklich im schönen Zustand war, bekam die H-Platte ohne Probleme, war auch alles original. Aber schon was verblasst, Chrom ging so. Nur der Warnblinker war das Problem ( Logik kontra Vorschrift). Der selbe Prüfer machte bei meinem 67er Skylark Probleme, da 15 Zoll Reifen drauf waren, nachlackiert und 3 Punkt-Gurte. 6 km weiter, anderer TüV, keine Probleme.
Der 57er Bel Air von mir dagegen habe ich glücklicherweise mit H-Zulassung gekauft, Flüssiggasanlage eingetragen, 3 Punkt Gurte. Jetzt will ich Scheibenbremsen nachrüsten, der eine Tüv macht Probleme ( gab es 57 nicht), der andere sagt: Ok, damit ist die Wahrscheinlichkeit, das du in den Unfallstatistiken auftauchst, geringer.
Mit eine Auslegung scheinen die 30 Jahre zu sein. Ein Prüfer sagte mir: Weise mir nach, das es das vor 30 Jahren für deinen Wagen gab ( Nicht, als er gebaut wurde ) und ich trage es dir ein.
Es ist alles Ansichtssache. Einen alten Ferrari GTO gibt es an und für sich nicht im Original, trotzdem bekommen sie H-Zulassung. HotRods dagegen wieder nur sehr problematisch. Bentley wäre kein Problem, alter Caddy schon. ICh verstehe auch keine Abneigung gegen zeitgenössisches Zubehör. Warum ist ein VW-Bus mit Westfalia-Ausstattung original, aber ein VW-Bus, dem der Besitzer nachträglich eien Westfalia-Ausstattung gegönnt hat, nicht?
Warum gibt es Leute ( Meister !), die versprechen, in einem 64er Impala einen TPI einzubauen und ihn mit H-Zulassung versehen zu können?
Alels in allem. Gute Idee, ich freue mich über die H-Zulassung, aber die Durchführung ist nicht so. Die ORiginalität ist nicht immer toll, den wie AMrjin sagte: Wo ist die Grenze ? Ersten Reifen,erstes Öl, erster Sitzbezug ? Warum darf ich nicht bei jeden Sicherheit einbauen ? Es muss kein Airbag sein, aber Scheibenbremsen, Bischen Fahrwerk, andere Reifen. Wie der eine Prüfer sagte: Was es damals vor 30 Jahren halt gab. Eine Grenze ziehen, aber die Mit Verstand, nicht mit Vorurteilen. Und das der DEUVET gerne einen 2ten TÜV aufbauen will, da bin ich absolut gegen. OldtimerPass, wenn ich das schon höre. Wissen die alles ? ODer womit maßen sie sich an, alles zu wissen?
Gruß daheim
der Cowboy
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