Zitat:Original von C6 Coupé
Nein, aber ich gehe mal davon aus, dass der Umbaukit nicht eingetragen werden muss.
Es sind ja nur andere breitere Kotflügel und eine andere Frontstosstange.
Oder was meint Ihr?
Grüsse
Stephan
Scheint nicht so einfach zu sein....
Zitat..:
Wichtige Hinweise betr. neue Vorschriften
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WICHTIGE HINWEISE, BETREFFEND ANBAUTEILE (Bodykits).
Ab dem 1. Juni 2006, gelten nun die Neuen asa Richtlinien resp. FEE EU Normen.
In gewissen Kantonen, wurde dieses Reglement bereits schon früher in Kraft gesetzt.
Die neuen asa Richtlinien sind bei uns kostenlos Downloadbar: asa Richtlinien
Dies hat zur Folge, dass sämtliche Anbauteile, wie Frontschürzen, Frontlippen, Heckschürzen und Lippen, Seitenschweller, Heckflügel und div. andere Fahrzeugteile) im Fahrzeugausweis eingetragen sein müssen.
Für alle Fahrzeuge die vor dem 1. Juni 2006 in Verkehr gesetzt wurden:
Insbesondere in der Tuningbranche sorgte die neue Regelung für erhitzte Gemüter, wurde doch die europäische Gesetzgebung zuerst auch auf Fahrzeuge angewandt, welche bereits immatrikuliert und mit Karosserieanbauteilen verändert wurden. Die asa hat nun diese Regelung für bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge abgeschwächt. Wenn der Besitzer beweisen kann (Rechnung, Quittung) dass die an seinem Fahrzeugverbauten Anbauteile wie Frontspoiler, Seitenschweller, Heckschürze, Heckspoiler oder anderes vor dem Stichtag 1.Juni 2006 angebaut wurden, werden diese akzeptiert.
Für alle Fahrzeuge die ab 1. Juni in Verkehr gesetzt wurden:
Um an diesen Nachrüstteile direkt bei der MFK eintragen zu können, braucht es vom Hersteller eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) oder EG Genehmigung, bzw. ein EG- Teilgutachten. TÜV Gutachten (Materialgutachten) bzw. andere in Europa anerkannte Gutachten, werden auf der MFK NICHT akzeptiert, Tüv Gutachten usw. helfen jedoch zum teil erheblich Kosten zu senken bei einer DTC Prüfung. Falls Sie keine Tüv-Gutachten mehr besitzen sollten, können wir Ihnen von den meisten Herstellern vorhandene Gutachten organisieren bereits ab Fr.120.- pro Gutachten.
Falls keine ABE/EG Betriebserlaubnis vorhanden ist, muss beim DTC ein Gutachten per Einzelabnahme direkt am Fahrzeug erstellt werden (wird zu 50% der fall sein). Kosten pro erstelltem Gutachten Fr.500.- bei jeden weiteren Teilen (z.b. Schweller/Heckschürze/etc.) Fr.250.- pro Teil, Materialüberprüfung rund Fr.100.- pro Teil. Bei teilen ohne jegliches Gutachten z.b. Teile aus USA oder Japan erhöht sich der Prüfungsaufwand und somit die Kosten einer DTC abnahme auf ca. Fr.750.- und mehr.
Terminvereinbarung / genaue Preise DTC:
DTC AG Dynamic Test Center
Route Principale
2537 Vauffelin / Switzerland
DTC-Hotline: