Seiten Lampen
#1
Hallo

Mal eine Frage an die Schweizer Corvette Freaks.
Sind in der Schweiz die Seiten Marker (Lampen) obligatorisch?

Grüsse
Stephan
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#2
Hallo Stephan,

die hinteren dürfen leuchten, die vorderen NICHT weil man diese von vorne UND von der Seite sieht.

Liebe Grüsse

Frank
Liebe Grüsse

Frank

......egal was...ich war es NICHT!! Teufel

[Bild: simpsonsboard.png]
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#3
Ist die Frage nicht eher, ob man sie komplett entfernen darf? So jedenfalls habe ich es verstanden.
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#4
Zitat:Original von Frank the Judge
Ist die Frage nicht eher, ob man sie komplett entfernen darf? So jedenfalls habe ich es verstanden.

hmm du könntest recht haben...also die Hinteren leuchten bei mir noch schön Rot und die Vorderen hab ich durch schwarz lackierte Dummys ersetzt...bislang hat da niemand was gegen gesagt...ich frag mal morgen den Appenzeller

LG

Frank
Liebe Grüsse

Frank

......egal was...ich war es NICHT!! Teufel

[Bild: simpsonsboard.png]
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#5
Ich habe die Geiger Stange und die Geiger GT Flügel und da sind keine Aussparungen dafür vorgesehen, was mir persönlich auch besser gefällt. Nur die Frage ist ob ich damit bei der MfK durchkomme?

Danke für Eure Hilfe.

Grüsse
Stephan
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#6
Zitat:Original von C6 Coupé
Ich habe die Geiger Stange und die Geiger GT Flügel und da sind keine Aussparungen dafür vorgesehen, was mir persönlich auch besser gefällt. Nur die Frage ist ob ich damit bei der MfK durchkomme?

Danke für Eure Hilfe.

Grüsse
Stephan

ich frag mich grade wie du die Sachen generell über die MFK bekommst...hatte grad auch ne Anfrage bei Geiger wegen einer Frontlippe...die haben nur deutsche Gutachten und die nutzen uns ja hier so wie mir gesagt wurde gar nichts..es muss ein Importeur her der dann die Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellt... hast du da ne Quelle?

Liebe Grüsse

Frank Hallo-gruen
Liebe Grüsse

Frank

......egal was...ich war es NICHT!! Teufel

[Bild: simpsonsboard.png]
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#7
Nein, aber ich gehe mal davon aus, dass der Umbaukit nicht eingetragen werden muss.
Es sind ja nur andere breitere Kotflügel und eine andere Frontstosstange.
Oder was meint Ihr?

Grüsse
Stephan
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#8
Zitat:Original von C6 Coupé
Nein, aber ich gehe mal davon aus, dass der Umbaukit nicht eingetragen werden muss.
Es sind ja nur andere breitere Kotflügel und eine andere Frontstosstange.
Oder was meint Ihr?

Grüsse
Stephan

Scheint nicht so einfach zu sein....

Zitat..:

Wichtige Hinweise betr. neue Vorschriften

--------------------------------------------------------------------------------

WICHTIGE HINWEISE, BETREFFEND ANBAUTEILE (Bodykits).

Ab dem 1. Juni 2006, gelten nun die Neuen asa Richtlinien resp. FEE EU Normen.

In gewissen Kantonen, wurde dieses Reglement bereits schon früher in Kraft gesetzt.

Die neuen asa Richtlinien sind bei uns kostenlos Downloadbar: asa Richtlinien

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Anbauteile, wie Frontschürzen, Frontlippen, Heckschürzen und Lippen, Seitenschweller, Heckflügel und div. andere Fahrzeugteile) im Fahrzeugausweis eingetragen sein müssen.

Für alle Fahrzeuge die vor dem 1. Juni 2006 in Verkehr gesetzt wurden:

Insbesondere in der Tuningbranche sorgte die neue Regelung für erhitzte Gemüter, wurde doch die europäische Gesetzgebung zuerst auch auf Fahrzeuge angewandt, welche bereits immatrikuliert und mit Karosserieanbauteilen verändert wurden. Die asa hat nun diese Regelung für bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge abgeschwächt. Wenn der Besitzer beweisen kann (Rechnung, Quittung) dass die an seinem Fahrzeugverbauten Anbauteile wie Frontspoiler, Seitenschweller, Heckschürze, Heckspoiler oder anderes vor dem Stichtag 1.Juni 2006 angebaut wurden, werden diese akzeptiert.

Für alle Fahrzeuge die ab 1. Juni in Verkehr gesetzt wurden:

Um an diesen Nachrüstteile direkt bei der MFK eintragen zu können, braucht es vom Hersteller eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) oder EG Genehmigung, bzw. ein EG- Teilgutachten. TÜV Gutachten (Materialgutachten) bzw. andere in Europa anerkannte Gutachten, werden auf der MFK NICHT akzeptiert, Tüv Gutachten usw. helfen jedoch zum teil erheblich Kosten zu senken bei einer DTC Prüfung. Falls Sie keine Tüv-Gutachten mehr besitzen sollten, können wir Ihnen von den meisten Herstellern vorhandene Gutachten organisieren bereits ab Fr.120.- pro Gutachten.

Falls keine ABE/EG Betriebserlaubnis vorhanden ist, muss beim DTC ein Gutachten per Einzelabnahme direkt am Fahrzeug erstellt werden (wird zu 50% der fall sein). Kosten pro erstelltem Gutachten Fr.500.- bei jeden weiteren Teilen (z.b. Schweller/Heckschürze/etc.) Fr.250.- pro Teil, Materialüberprüfung rund Fr.100.- pro Teil. Bei teilen ohne jegliches Gutachten z.b. Teile aus USA oder Japan erhöht sich der Prüfungsaufwand und somit die Kosten einer DTC abnahme auf ca. Fr.750.- und mehr.

Terminvereinbarung / genaue Preise DTC:

DTC AG Dynamic Test Center

Route Principale

2537 Vauffelin / Switzerland

DTC-Hotline:
Liebe Grüsse

Frank

......egal was...ich war es NICHT!! Teufel

[Bild: simpsonsboard.png]
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#9
Danke für die Info.
Aber ich schnalls nicht, wie soll das vorsich gehen, muss ich jetzt mit meiner Corvette zu dieser Firma gehen und zahle dan pro anbauteil 500.00, dass heisst 2 x 500 für Kotflügel vorne und 2 x 500.00 für Kotflügel hinten plus die Stosstange?

Gib es niemand in der Schweiz der diesen Bodykit bereits verbaut hat?

Grüsse
Stephan
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#10
Hat jemand Informationen für mich?

Grüsse
Stephan
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