Summe der Radbremskräfte = ZGGW / 2
#1
Hallo,

da ich mir für den Urlaub einen alten Renault Espace gekauft habe muss ich den noch über den TÜV bringen.
Die Vorderbremse ist gut 350 /360
die Hinterbremse ist ziemlich schwach 130 / 110
beides Scheiben.

Stimmt es dass die Summe der einzelnen Radkräfte dem zulässigen Gesamtgewicht geteilt durch 2 mindestens entsprechen oder höher sein muss?
Das wäre nämlich hier nicht der Fall da der Espace 2170 KG Gesamtgewicht hat.

Kann da jemand von euch ne verlässliche Aussage treffen?
Ich habe das so im Internet gefunden.
Die Abweeichung von 25% maximal links nach rechts kenne ich als Kriterium.

LG
Andy
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#2
Die Radkräfte sind doch eh sinnlos, da man via Büffeltritt jedes Auto zum blockiern bringt.
IMHO zählt nur, daß da keine großartigen Abweichungen re/li sind!
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#3
Hi Andy,
ich stimme Zaphod zu, eine Regelung der Mindest-Summe kenne ich nicht und ist aus meiner Sicht auch technisch nicht relevant. Entscheidend sind alleine die Unterschiede der Seiten.

Und im übrigen sehen Deine Werte aus meiner Sicht gut aus.
Gruß, Alex
~~~~~~~~~
Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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#4
hallo,

ich habe es inzwischen selbst herausgefunden. Feixen
leider sind eure antworten nicht richtig.
es gibt sehr wohl eine gesetzliche mindestanforderung an die gesamtbremskraft aller 4 räder.
ich habe das sowohl mit einem tüv prüfingenieur als auch mit einem von der gtü besprochen.
es ist ja auch logisch das ein geländewagen der 2 Tonnen wiegt und vorne 150 / 150 und hinten 100/100 bringt keinesfalls als in Ordnung anzusehen ist, da wahrscheinlich der bremsweg bei 100 km/h 500 meter lang wäre. deswegen muss ich dir auch widersprechen wenn du sagst dass allein die abweichung rechts und links entscheident ist.


und zwar lautet die formel folgendermassen (die obige Formel ist falsch):

Summe der einzelnen Radbremswerte geteilt durch ZGGW multipliziert mit 100 >= 50%

als Beispiel
Auto wiegt 2 Tonnen
vorne 350 /360
hinten 150/160


350 + 360 + 150 +160 = 1020 geteilt durch 2000 ergibt 0,51 multipliziert mit 100 ergibt das dann 51 Prozent also gerade geschafft

hätte das gleiche Auto aber hinten 120 /110 wäre es durchgefallen.

Die Computer von TÜV / Dekra / GTÜ usw. berechnen das nach der Eingabe automatisch und lassen den Wagen wenn er die Werte nicht erreicht durchfallen mit dem Hinweis Bremskraft z.B. an der Hinterachse ungenügend.


Habe das eben mit einem Prüfingenieur durchgekaut und zum Glück die HU gerade so bestanden. Bei der ersten Kontrolle bin ich nämlich deswegen durchgeflogen.

LG
Andy
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#5
...wieder etwas gelernt ! OK!

Danke für die Erklärung !
Gruß, Alex
~~~~~~~~~
Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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#6
der Prüfingenieur liegt da nicht ganz richtig.

es gibt eine Vorschrift, dass eine Bremsverzögerung von mindestens 5 m/s² erreicht werden muss (ein Wert, den heutzutage jeder PKW leicht erreicht).
Einfach die auf dem Bremsenprüfstand gemessenen Werte zusammenzählen funktioniert allerdings nicht.

Wenn die Räder auf dem Bremsenprüfstand blockieren, ist der angezeigte Wert nicht der maximal erreichbare, sondern nur der Wert, bei dem der Prüfstand abschaltet. Wie hoch der Wert ist, hängt von der Konstruktion des Prüfstandes, des Fahrzeuggewichts und der Radgröße ab.

bei Fahrzeugen mit einem lastabhängigen Bremskraftregler an der Hinterachse wird der maximale Bremswert auch nur erreicht, wenn das Fahrzeug tatsächlich voll beladen ist.
eine Addition der gemessenen Bremskräfte macht also nur Sinn, wenn die Blockiergrenze nicht erreicht wurde und das Fahrzeug keinen lastabhängigen Bremskraftregler hat.

bei LKW mit Druckluftbremse ist das anders. Da kann man die Bremskräfte bei niedigem Druck messen und dann auf den maximalen Bremsdruck hochrechnen.
[Bild: gtc15.gif]
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#7
ja das stimmt wohl mit der beladung dass die unterschiedliche werte auf die hinterachse bringt.
es ist aber auf jeden fall so dass die bei der dekra mit dieser formel da rechen. ich hatte nämlich erst mit denen ihrer hauptstelle telefoniert wo die mir das vorgerechnet haben und dann hat mir einer von denen das während der hu in seinem computerprogramm gezeigt und mir das auch mal mit verschiedenen werten demonstriert.
also arbeitet tun die auf jeden fall damit, ob das so sinnvoll ist, ist natürlich eine andere frage..
das problem war ja das ich bei tüv und anschliessend dekra aufgrund genau dieser problematik durchgeflogen bin.


Hier die Info auf meine Nachfrage per Email vom TÜV Rheinland:


Sehr geehrter Herr Speyerer,

die Summe der Bremskräfte eines PKW´s müssen mindestens 50 % des Gesamtgewichtes betragen. Der Unterschied links zu rechts auf einer Achse darf maximal 25 % vom höheren Wert betragen. Wenn eine oder mehrere Achsen auf Grund der Aufstandskräfte, der Reibwertes zwischen Rolle und Reifen, etc., blockiert und der 50%-Wert in Summe nicht erreicht wird, so wird der Wert kurz vor dem Blockieren dokumentiert und der Sachverständige entscheidet auf Grund seiner typspezifischen Erfahrung, der erreichten Werte, der Witterung und des Prüfungsverlaufes ob die Bremse trotzdem gesetzeskonform ist.

Freundliche Grüße
Hans-Ulrich Sander
Competence Center

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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Tel.: +49 221 806-3966
TÜV Rheinland Group Fax.: +49 221 806-3924
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Geschäftsführung:
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann (Vorsitzender)
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Köln HRB 27 124
______________________
LG
Andy
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#8
Zitat:Wenn eine oder mehrere Achsen auf Grund der Aufstandskräfte, der Reibwertes zwischen Rolle und Reifen, etc., blockiert...
das ist bei einem PKW der Normalfall

falls dein Espace keinen lastabhängigen Bremskraftregler hat, die Blockiergrenze nicht erreicht wurde und er tatsächlich nur knapp über 5 m/s² erreicht, solltest du trotz TÜV-Plakette nach der Bremse schauen. Mit dem Auto würde ich nicht in Urlaub fahren.
[Bild: gtc15.gif]
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#9
ach das ist doch egal!

hinten die bremse macht doch sowieso nur 20% aus oder noch nichtmal.
viel schlimmer ist es wenn der wagen hinten überbremst!!

ich habe keine lust eine pirouette zu drehen. dann lieber hinten etwas weniger.
der espace bremst schon ganz gut ab wie die bremswerte vorne auch bestätigen.

ich war jetzt auf 3 verschiedenen rollenprüfständen und jeder hat was anderes angezeigt - soviel dazu.

viel wichtiger als irgendwelche werte beim tüv ist mir mein persönliches gefühl wie das ding zum stehen kommt. da merkt man schon ob es ordentlich verzögert oder nicht..
nur das brauch ich nem prüfer natürlich nicht zu erzählen..


LG
Andy
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#10
sorry, war unklar ausgedrückt.
ich meinte mit der Blockiergrenze die Vorderachse.
die Werte an der Hinterachse sind bei leerem Fahrzeug völlig ok.

wenn er gefühlsmäßig beim fahren gut bremst ist es ja auch kein Problem, dann kommst du aber auch weit über 5 m/s²

dass jeder Prüfstand was anderes anzeigt, ist normal, wenn die Blockiergrenze erreicht wird. Hängt wie gesagt von der Konstruktion ab.
Deshalb interessiert auch nur die Abweichung zwischen rechts und links.
[Bild: gtc15.gif]
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