Erlebnisland TÜV Nord - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Erlebnisland TÜV Nord (/showthread.php?tid=29246) |
- man-in-white - 22.10.2007 Nö, die Volvos haben hinten rote Seitenlichter, auf jeden Fall die großen Kombis. Wenn man hier die Problematik mit z.B. den kleinen Kennzeichen und roten Sidemarkern liest, es aber scheinbar kein Problem ist, ein Auto, für das man für überschaubares Geld eine deutsche Stoßstange bekommen und dementsprechend umrüsten kann, so zuzulassen - das ärgert einen schon. Auf der anderen Seite natürlich Glückwunsch an die Argumentationskünste des Besitzer bzw. zu dem toleranten TÜV und Straßenverkehrsamt. Frank - Dirty Harry - 22.10.2007 Also, meine hinteren roten Seitenleuchten sind funktionsfähig und auch eingetragen. Die vorderen Standlichtleuchten in den Blinkern hab ich auch wieder angeschlossen. Hat noch nie einer gemeckert. Gruß Dirk US-Beleuchtung - DD7 - 22.10.2007 Hallo zusammen Ich habe eine C5 Cabrio und da ist alles US was an unseren Vetten US sein kann !!! Das fängt mit der Windschutzscheibe an geht über die Sicherheitsgurte und Bremsanlage und hört bei der Beleuchtung auf. Und hinter allem steht " Ohne Prüfzeichen ,in etwa Wirkung nachgewiesen " Ich sehe meiner nächsten TÜV Prüfung 08 völlig gelassen entgegen. Übrigens wurde "meine Dicke" letzes Jahr beim TÜV-NORD in Braunschweig über ein Gutachten nach §21StVZO voll abgenommen. Man kann sich über solche TÜV-Mitarbeiter aber auch erfolgreich beschweren, so von mir im Jahre 1986 vollzogen, damals bei einem 79 Trans Am .Und an diesem Fahrzeug war vor und nach dem TÜV dann auch alles US!!! Im übrigen hat ein MItarbeiter beim TÜV Hessen die Abnahme des Braunschweiger Kollegen in vollem Umfang bestätigt. Also Jens Kopf hoch, und in 08 geben wir hoffentlich mal Gas ! Es grüßt Euch Peter und die Dicke Peter H-DD7 RE: US-Beleuchtung - lolly123 - 23.10.2007 Hallo Alle, hab hier leider keinen Scanner, werde also mal abtippen, was bei mir so unter Bemerkungen steht: Ziff4:FZ-IdentNr Li. hinter Frontscheibe. Zusätzlich .A. Rahmen vorne FE eingeschl. Ziff.20 bis 23 auch genehm. VUH P235/60 SR15 M+S* ETWA-Wirkung M. Sichtpruef. F. Sicherh.-Gurte, Verglas., Fahrtricht. ANZ., Standlicht, Schluss-, Brems-U. Kennz.-Leucht. Nachgew. Ausn. Genehm. Erforderl. F. Kontrolle Warnblinklicht Gruen Max Platz F. Hint.Amtl.Kennz. 320MMx150MM Die Vette ist von 1975 und war 91/92 zuletzt zugelassen. (Von da dürfte auch der deutsche Brief sein - hab jetzt gerade nur die photokopierte Seite 2 vorliegen). Einen amerikanischen "Wisch" ähnlich dem oben hab ich auch noch (leider auch nicht gerade da). Könnt Ihr mir mit dem Kauderwelsch oben helfen? Ich verstehe, dass ich wohl 2 Nummern am Fensterrahmen und irgendwo unten habe, sowie dass ich auch die 235er MS Reifen fahren darf. Aber der Rest??? Ist das jetzt OK so oder krieg ich da Probleme mit was? Greets, Oli RE: US-Beleuchtung - Stingray77 - 23.10.2007 Hm, Dein Wagen hat zwischen '92 und "jetzt" gestanden? Seitdem nicht angemeldet? (Könnte ja sein, daß der Brief eben nur so alt ist, der Wagen aber "auf der Straße war"...) Ich will Dich nicht verschrecken - vielleicht hab' ich auch nicht recht (insofern bitte Bestätigung/Korrektur!) - aber ich meine, Du mußt den Wagen jetzt noch einmal komplett durch den Baurat bringen! Heißt: Prozedur wie wenn Du den Wagen importiert hättest... Das ist etwas umfangreicher als der normale TÜV (oder "H"), aber vielleicht hilft Dir schon die Vorlage des alten Briefs, sicherlich auch, wenn Du das mit/über eine Werkstatt mit guten Connections zum TÜV machst..... (Der amerikanische "Wisch" wird/könnte der "Title" sein - also der US-KFZ-Brief (ungültig gemacht) - das hat auch nicht jeder! ) Zu Deiner eigentlichen Frage: Ziff 4: die Fahrgestell-Nr. ist (bei diesen Vettes standard) im linken A-Holm Fahrerseite von außen lesbar, und (für die deutschen Behörden) ein weiteres mal (im dt. Format) am Rahmen angebracht Ziff 20-23: die Reifen, die Du fahren darfst der Rest: mit "in etwa Wirkung" nachgewisen (also ohne D- oder EU-Prüfkennzeichen, aber dennoch zugelassen) - Sicherheitsgurte - Verglasung - Blinker, Standlicht (gelb vermutlich), Beleuchtung hinten (beinhaltet wohl auch die roten Blinker - aber Sidemarkers und Warnblink mit Priorität auf Bremslicht???) - außerdem verstehe ich nicht ganz, was mit "Ausn. Genehm. Erforderl. F. Kontrolle Warnblinklicht Gruen" gemeint ist - es dreht sich hier um die Warnblink-Anzeige innen, aber ist die nun "in etwa" nachgewiesen, oder brauchst Du diese Ausnahmegenehmigung noch? (Hast Du sowas dazubekommen?) DAS sind alles die Dinge, die im Baurat eben geprüft/nachgewiesen werden müssen, damit Dein Auto überhaupt auf die Straße darf! Und die bekommst Du dann mit Deinem neuen Brief... Sorry, falls ich Dir damit jetzt den Start in den Tag verderbe........ RE: US-Beleuchtung - lolly123 - 23.10.2007 Hi Sting! Der Wagen war wohl im Sommer 91 und im Sommer 92 zuletzt regulär zugelassen gewesen. Das stand glaub ich auf der Rückseite des Briefes? Jedenfalls hab ich es irgendwo gelesen. Danach wohl ganz selten mal auf roter Nummer oder so bewegt worden. Daß ich damit durch den Baurat muß war mir also schon klar, aber ich dachte, dass die zumindest die "alten" Eintragungen aus dem Brief übernehmen würden! Ich dachte ganz naiv, dass Die meinen alten Brief einfach weiterschreiben. Wenn Die es sich jetzt aber einfach mal anders überlegen und mir eh einen neuen Brief ausstellen, fang ich ja wieder bei "null" an......WÜRG! Meinen Die mit Verglasung die Front- Heckscheibe etc? Mein "Warn-Blinkerlicht" im Tacho ist tatsächlich "Grün" blinkend. Wollen die etwa jetzt ein rotes?! Das fänd ich ja doch ein bischen "Ana...-retentive"). Irgendwelche Ausnahmegenehmigungen hab ich sonst nicht dazubekommen. Machen Werkstätten (mit denen Du ja gute Erfahrungen gemacht hast) auch die Bauratabnahme oder nur den regulären TÜV? Brauch ich für den TÜV den Reservereifen - und wenn ja, schrauben die wirklich unten den Reserveradkasten auf? (Ist wohl bei mir leer). Falls ich selbst zum Baurat fahre, krieg ich da, wenns nicht klappt auch so eine Art "Mängelliste" mit, auf der steht, was alles zu ändern ist? Mann, mann, mann. Das muß ich erstmal "auf mich wirken lassen". Wegen der Lampenfarben muß ich mal nachsehen u. Photos machen, ehe ich Dir da was falsches erzähle. Das einzig positive ist, das ich (hoffentlich bis Weihnachten) die alten Sitze sowie ein paar ausgelutschte Gurte von Chaos Inc. kriegen kann und auf Ebay ein altes 77er Lenkrad ersteigert habe, dass ich mir wieder schön machen will. Greets, Oli - I-K-E - 23.10.2007 Hallo Porter, sag mal wie sind eigentlich die 95 db (P) Standgeräusch in Deine Papiere gekommen. Ich hab selbst eine 76´er und bei mir stehen nur 76 db drin!? Das (P) deutet doch auf das momentan gültige Geräuschmeßverfahren hin. Damals gabs dieses Verfahren noch nicht, weswegen bei mir nur 76 db ohne ein P dahinter drinstehen. Laut einem alten thread kann man da nochmal einiges raufrechnen - bloß das jedesmal den Grünen erklären.....! Wenn Du´s nachträglich umgetragen hast - würds mich echt interessieren wie das von statten geht, denn wenn ich gefragt hab kam immer nur der Spruch der eine Einstellungsvoraussetzung beim TÜV zu sein scheint: DES GEHT NED ! Auf die Seitenmarkierungen bezogen: Sind bei mir nicht explizit als rot eingetragen, sondern nur als "zwei zusätzliche Rückstrahler", Probleme hat der TÜV (bei der H-Abnahme) dennoch nicht gemacht, aber ich habs auch von ner Werkstatt machen lassen, weswegen auch mein Rat: geh woanders hin bevor Du den schönen Wagen wegen so nem Wichtigtuer verschandelst... MfG I-K-E - Porter - 23.10.2007 Zitat:wie sind ...... in Deine Papiere gekommen. Keine Ahnung, genauso wie der/die/das da reingetippt hat. , ...... Lärm - lolly123 - 23.10.2007 Hallo IKE, zur Info: bei meiner 75er steht: "Standgeräusch dB (A): 89PO" (wobei das "O" in weiß ist) und "Fahrgeräusch dB (A): 78 (ohne P dahinter) drin. Ist das jetzt alt oder neu gerechnet und wenig oder viel? Gibt es da einen zuläüssigen Höchstwert? Oli - Stingray77 - 23.10.2007 Ja, bei mir hat wie gesagt auch nie jemand gemeckert...... Gut, Oli, Du bist noch da! Sitzt nicht frustriert in einer Ecke sondern arbeitest an einer Problemlösung! Dann WIRD das auch klappen... "Einfach so weitergeschrieben" wird der alte Brief zu 99,x% nicht werden können, aber hilfreich wird das sicher schon sein, wenn Du den alten Brief (evt. sogar noch ein paar andere Kopien "großzügiger" Briefe) vorlegst - nur eben keine Garantie! Außerdem könnte es sein, daß damals gültige Ausnahmen heute nicht mehr gelten... Vielleicht/vermutlich hast Du mit so einem alten Wagen (und gleichzeitig "H") bessere Chancen, als wenn Du mit einem nagelneuen Eigenimport da aufkreuzen würdest! Verglasung - ja! Warnblink innen grün hab' ich auch eingetragen - aber eben ohne so einen "Ausnahmegenehmigungs-Kommentar"... Daher meine Verwunderung und "???" Ich weiß nicht, ob Werkstätten mit ihren TÜV-Leuten sowas überhaupt machen können (Verwiegen des Fz. z.B. kaum möglich), aber es gibt Werkstätten, die den Baurat als "Service" anbieten... Ich hatte damals eine Adresse in Siegen! Aber das ist schon 15 Jahre her........ Hm, Reserverad? Ich kann mich nicht dran erinnern, daß sich das damals jemand angesehen hätte - die hätte ein damals schon 15 Jahre alter Reifen (aber ORIGINAL!!!) dann sicher auch nicht erfreut! Jo, Mängelliste kriegst Du - macht aber natürlich keinen Spaß, "für nix" da hin zu fahren..... Kümmer' Dich einfach erst mal darum, daß alles läuft und der Wagen vernünftig aussieht und dann kommt Zulassung und "H" - das ist dann ein neues "Abenteuer"! Eins nach dem anderen...... |