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TÜV Vollabnahme - Druckversion

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TÜV Vollabnahme - harley-chris81 - 09.08.2006

Hallo alle miteinander,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Wenn ich eine Vollabnahme für meine 77er gemacht hab (da US-Import) und ich das Fahrzeug nicht angemeldet hab verfällt dann die Vollabnahme nach einer gewissen Zeit? Mir wurde gesagt diese würde nach 3 Monaten verfallen. Ist das so richtig?

Mit unwissendem Gruss
Chris


- Frank the Judge - 09.08.2006

Das ist nicht richtig. Es waren bisher 18 Monate. Erst dann mußte eine Vollabnahme erneut durchgeführt werden. Diese Zeit hat sich aber kürzlich erheblich verlängert. Muß mal nachschauen, ich glaube, es sind jetzt 7 Jahre.


- harley-chris81 - 09.08.2006

Hi,
das hab ich auch gehört. Aber doch erst ab 01.04.2007 oder? Gilt das erst wenn die Vollabnahme ab diesem Datum gemacht wurde oder auch wenn diese vorher gemacht wurde , aber die 18 Monate nocht nicht um sind.

Gruss Chris


- MKWeyhe2 - 09.08.2006

Hallo,

schau mal unter http://www.deuvet.de, da sollte was zu finden sein.

Gruß
Markus


- Burnaby75 - 09.08.2006

Zitat:Original von Frank the Judge
Das ist nicht richtig. Es waren bisher 18 Monate. Erst dann mußte eine Vollabnahme erneut durchgeführt werden. Diese Zeit hat sich aber kürzlich erheblich verlängert. Muß mal nachschauen, ich glaube, es sind jetzt 7 Jahre.

Hallo Frank!

Meine Vette war bis 2001 regulär zugelassen und seit dem auf 07er. Heißt das etwa, ich brauche jetzt keine Vollabnahme mehr um ein H-Kennzeichen zu bekommen?


- Frank the Judge - 09.08.2006

Doch, brauchst Du. Du bist ja schon über die 18 Monate drüber.
Die neue Regelung greift erst ab dem nächsten Jahr. Ob sie dann "rückwirkend" auch auf Deinen Fall zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.
Ruf doch mal beim TÜV an.


- Burnaby75 - 09.08.2006

Da wäre ja zu schön gewesen.
Dann fahre ich eben hin, hab keine Lust mehr auf die rote Nummer. Abgesehen von der Handbremse müßte das eigentlich hinhauen.


- JR - 09.08.2006

Hallo Paul,

außerdem brauchst Du auf jeden Fall die Abnahme nach §21c für das H-Kennzeichen.

Gruß

JR


- Frank the Judge - 09.08.2006

Fahr in eine Werkstatt, die an solchen Autos arbeitet, zahle die 30 Euro Aufpreis zur TÜV-Gebühr und lehne Dich stressfrei zurück.
Ich kenne keine Werkstatt, bei der an einer alten Corvette zur TÜV-Abnahme die Feststellbremse geprüft wird.


- Vette58 - 09.08.2006

Ich schon Yeeah!

Finde ich auch nicht sooo schlimm. Was spricht denn dagegen wenn sie funktioniert?

Gruß
Uli

...auch handgebremst.