TÜV Vollabnahme - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: TÜV Vollabnahme (/showthread.php?tid=22185) Seiten:
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TÜV Vollabnahme - harley-chris81 - 09.08.2006 Hallo alle miteinander, vielleicht kann mir jemand helfen. Wenn ich eine Vollabnahme für meine 77er gemacht hab (da US-Import) und ich das Fahrzeug nicht angemeldet hab verfällt dann die Vollabnahme nach einer gewissen Zeit? Mir wurde gesagt diese würde nach 3 Monaten verfallen. Ist das so richtig? Mit unwissendem Gruss Chris - Frank the Judge - 09.08.2006 Das ist nicht richtig. Es waren bisher 18 Monate. Erst dann mußte eine Vollabnahme erneut durchgeführt werden. Diese Zeit hat sich aber kürzlich erheblich verlängert. Muß mal nachschauen, ich glaube, es sind jetzt 7 Jahre. - harley-chris81 - 09.08.2006 Hi, das hab ich auch gehört. Aber doch erst ab 01.04.2007 oder? Gilt das erst wenn die Vollabnahme ab diesem Datum gemacht wurde oder auch wenn diese vorher gemacht wurde , aber die 18 Monate nocht nicht um sind. Gruss Chris - MKWeyhe2 - 09.08.2006 Hallo, schau mal unter http://www.deuvet.de, da sollte was zu finden sein. Gruß Markus - Burnaby75 - 09.08.2006 Zitat:Original von Frank the Judge Hallo Frank! Meine Vette war bis 2001 regulär zugelassen und seit dem auf 07er. Heißt das etwa, ich brauche jetzt keine Vollabnahme mehr um ein H-Kennzeichen zu bekommen? - Frank the Judge - 09.08.2006 Doch, brauchst Du. Du bist ja schon über die 18 Monate drüber. Die neue Regelung greift erst ab dem nächsten Jahr. Ob sie dann "rückwirkend" auch auf Deinen Fall zutrifft, vermag ich nicht zu sagen. Ruf doch mal beim TÜV an. - Burnaby75 - 09.08.2006 Da wäre ja zu schön gewesen. Dann fahre ich eben hin, hab keine Lust mehr auf die rote Nummer. Abgesehen von der Handbremse müßte das eigentlich hinhauen. - JR - 09.08.2006 Hallo Paul, außerdem brauchst Du auf jeden Fall die Abnahme nach §21c für das H-Kennzeichen. Gruß JR - Frank the Judge - 09.08.2006 Fahr in eine Werkstatt, die an solchen Autos arbeitet, zahle die 30 Euro Aufpreis zur TÜV-Gebühr und lehne Dich stressfrei zurück. Ich kenne keine Werkstatt, bei der an einer alten Corvette zur TÜV-Abnahme die Feststellbremse geprüft wird. - Vette58 - 09.08.2006 Ich schon Finde ich auch nicht sooo schlimm. Was spricht denn dagegen wenn sie funktioniert? Gruß Uli ...auch handgebremst. |