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Hallo alle miteinander,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wenn ich eine Vollabnahme für meine 77er gemacht hab (da US-Import) und ich das Fahrzeug nicht angemeldet hab verfällt dann die Vollabnahme nach einer gewissen Zeit? Mir wurde gesagt diese würde nach 3 Monaten verfallen. Ist das so richtig?
Mit unwissendem Gruss
Chris
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Das ist nicht richtig. Es waren bisher 18 Monate. Erst dann mußte eine Vollabnahme erneut durchgeführt werden. Diese Zeit hat sich aber kürzlich erheblich verlängert. Muß mal nachschauen, ich glaube, es sind jetzt 7 Jahre.
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Hi,
das hab ich auch gehört. Aber doch erst ab 01.04.2007 oder? Gilt das erst wenn die Vollabnahme ab diesem Datum gemacht wurde oder auch wenn diese vorher gemacht wurde , aber die 18 Monate nocht nicht um sind.
Gruss Chris
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Doch, brauchst Du. Du bist ja schon über die 18 Monate drüber.
Die neue Regelung greift erst ab dem nächsten Jahr. Ob sie dann "rückwirkend" auch auf Deinen Fall zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.
Ruf doch mal beim TÜV an.
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Da wäre ja zu schön gewesen.
Dann fahre ich eben hin, hab keine Lust mehr auf die rote Nummer. Abgesehen von der Handbremse müßte das eigentlich hinhauen.
Gruß Paul
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Hallo Paul,
außerdem brauchst Du auf jeden Fall die Abnahme nach §21c für das H-Kennzeichen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Fahr in eine Werkstatt, die an solchen Autos arbeitet, zahle die 30 Euro Aufpreis zur TÜV-Gebühr und lehne Dich stressfrei zurück.
Ich kenne keine Werkstatt, bei der an einer alten Corvette zur TÜV-Abnahme die Feststellbremse geprüft wird.
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Ich schon
Finde ich auch nicht sooo schlimm. Was spricht denn dagegen wenn sie funktioniert?
Gruß
Uli
...auch handgebremst.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo da Vinci (1452-1519)