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leider keine Zulassung meiner C3 möglich - Druckversion

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leider keine Zulassung meiner C3 möglich - Dirk Raudies - 03.07.2015

Da meine C3 das letzte Mal 1991 in Deutschland angemeldet
war, bekomme ich den Wagen nun nicht zugelassen
obwohl er einen deutschen Brief, Tüv und H-Kennzeichen-
abnahme hat.
Die Zulassungsstelle in Hamburg verlangt eine Vollabnahme.
Für die sehe ich aber erstmal schwarz.
Daher meine Frage ob jemand für mich einen Tipp hat.
Sind die Regelungen in anderen Bundesländern anders?
Dann würde ich den Wagen erstmal auf einen Freund in Niedersachsen anmelden und später dann in Hamburg
ummelden z.B.........?
Danke für die Hilfe!!!
Grüße
Dirk


- FJR - 03.07.2015

Hallo Dirk,

wann war denn die Abnahme für das H-Kennzeichen? Weil das ist ja eine Vollabnahme nach §21.

Gruß

Franz


- zuendler - 03.07.2015

Äääääh jedes Auto das längere Zeit abgemeldet war braucht ne Vollabnahme.
Das ist praktisch ne umfangreichere TÜV Prüfung.
Jetzt frage ich mich aber wie das mit der H-Abnahme die ja kürzlich gemacht worden
sein muss, zusammen passt. Für selbige muss das Auto ja auch erstmal rundum durchgeprüft werden
und das reicht ja auch für eine Zulassung von Autos aus Übersee.


- Dirk Raudies - 03.07.2015

Die H-Kennzeichenabnahme war am 4.7.2014
inklusive TÜV. Da der Wagen mehr als 7 Jahre
abgemeldet war, wird in Hamburg eine
Vollabnahme verlangt.
Das ist übrigens, nach diversen Gesprächen,
mit der Zulassungsstelle, dem TÜV und Werstätten
nicht wirklich jeden bekannt :-(


- Truckdriver - 03.07.2015

Moinsen Lt meinem Harley TÜVer ist diese Regelung Abgeschaft worden .Die alte Regelung war Fzg länger als 2Jahre Abgemeldet -Vollabnahme greets Jürgen


- daabm - 03.07.2015

Die HU in 2014 hättet Ihr (oder der Vorbesitzer?) Euch eigentlich sparen können: https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren

Aber wenn das vor einem Jahr mit HU und H-Gutachten funktioniert hat - warum sollte eine §21-Prüfung jetzt nicht klappen?


- Bonner - 03.07.2015

Wenn Dein Wagen vor einem Jahr H-tauglich war, dann kann er doch heute vom Bestehen der Vollabnahme nicht weit weg sein. Fahr doch mal zum Tüv Deines Vertrauens, lass ihn prüfen und dann hast Du eine Liste, die Du abarbeiten ( lassen ) kannst.


- Dirk Raudies - 03.07.2015

Wollte eigentlich den Wagen zulassen
und dann mit der Zeit ein paar Sachen abarbeiten.
(1.Motor Riemen Kerzen Lichtmaschine etc. 2. Vorderachse/Lenkung 3. Vakuumsystem........)
Die Vollabnahme ist wohl erheblich genauer
als der normale TÜV.
Das Bundesland spielt dann wohl keine Rolle.


- daabm - 03.07.2015

Wenn der Motor nicht extrem sifft, dann ist für das Gutachten nur ein halbwegs brauchbarer Leerlauf und nicht zuviel CO relevant sowie Dein Punkt 2.
Edit sagt: Die Riemen auch, wenn sie schon offensichtlich altersschwach sind dumdidum Das Unterdruck-Gedöns aber ganz sicher nicht, bis auf die Scheinwerfer natürlich. Ok, doch nicht so wenig...


- Dirk Raudies - 03.07.2015

Moin Martin. Danke für den Link. Da muss sie jetzt halt durch.
Die Scheinwerfer fahren ein und aus, die Scheibenwischerklappe
jedoch nicht.
Ausserdem geht übrigens die Handbremse
kaum, weiß nicht wie sie damit TÜV bekommen hat.
Mach auf jeden Fall erstmal soviel ich kann, selber.
Sie muss ja nicht unbedingt sofort zugelassen werden,
wäre aber natürlich schön gewesen.