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Wer kennt sich mit den COC-Papieren aus?
Speziell: Entspricht das dort unter Ziffer 13 "Masse des fahrbereiten Fahrzeugs"
angegebene Leergewicht genau dem dazugehörenden Auto mit den verbauten
Sonderausstattunngen?
Sprich: Ist dies das reale Leergewicht?
Wenn ja: Ist da das Fahrergewicht und eventl. Sprit bereits berücksichtigt?
fragenden Gruß
Rüddy
sorry - bin mal wieder am Rechner meiner besseren Hälfte
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Die Masse ist für das Basismodell inkl. 75kg Fahrer und aller Flüssigkeiten (auch Treibstoff).
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Früher war das mal halber Tank. Hat sich das geändert?
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Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):
90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.
Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.
Gruß
Ralf
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Zitat:Original von Ralf. P.
Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):
90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.
Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.
Gruß
Sicher? Wir reden doch nicht von der Zulassungsbescheinigung Teil I + II sondern von den COC-Papieren?!? Gemäß 70/156/EWG Anhang I 2.6 ist die Masse in den COC wie von mir oben beschrieben für Fahrzeuge der Kategorie M1.
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Ich rede hier von der Definition des Begriffes "Leergewicht" nach deutscher StVZO. Da diese mit EU- Recht übereinstimmen muss, kann (zumindest theoretisch) weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC nach anderen Definitionen verfahren werden.
Gruß
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Ralf
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Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.
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Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.
Genau so habe ich es auch gemeint, vielleicht nur etwas undeutlich ausgedrückt.
Gruß
Ralf
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