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Ganz einfach: Nix TüV. Würde ich mir nicht verbauen. Momentan arbeiten hier im Forum 2 getrennte Personen(kreise) an einem Umrüstkit. Bis zur nächsten Saison sollte in jedem Fall etwas mit BE zu haben sein.
P.S.: Also ehrlich, die verbauen mal eben 12.000°K Leuchtmittel, obschon die (1) viel dunkler als 5.000der sind und (2) über 7.000°K über dem gesetzlichen Maximum liegen. Dann wollen die in bestehende, auf H4 zertifizierte Scheinwerfer andere Leuchtmittel einbauen? Was ist das denn für ein Pfusch! Über die fehlende SRA der Corvette will ich gar nicht erst nachdenken.
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Was für H4 Birnen hast Du denn ausprobiert ?
Ich habe die Phillips Power2Night und habe eine merkliche Verbesserung festgestellt.
(Siehe auch
https://www.corvetteforum.de/thread.php?threadid=13118
Gruß, Alex
~~~~~~~~~
Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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@AlexStgt
Bosch +60 Extralife - aber sind nicht der Bringer!
@J.M.G.
Danke für das Statement; aber bei E-Prüfzeichen brauche ich keinen TÜV. Aber die Problematik um die Entwicklung eines Umrüstkit mit SRA verfolge ich gespannt; hoffentlich wird's was!
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Vorsicht: Das E-Prüfzeichen hat das Vorschaltgerät, sonst nix. Ein Brenner mit mehr als 5.000°K KANN kein E-Prüfzeichen haben.
Die E-Prüfung deines Scheinwerfers wird zudem mit jedem anderen Leuchtmittel außer H4 mit E-Kennung erlöschen.
Bin mir bei der StVZO in dem Bereich sehr, sehr rechtssicher.
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Das Prüfzeichen bezieht sich entweder nur auf die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit, auf gut deutsch: Funkentstörung, Prüfung nach ECE R10) oder es sind für Scheinwerfer zugelassene Vorschaltgeräte (Prüfung nach ECE R98 )
Die Prüfung nach ECE R10 ist für alle elektronischen Geräte in Fahrzeugen vorgeschrieben und bedeutet nicht dass die Teile für PKW-Scheinwerfer zugelassen sind.
Z.B. für Arbeitsscheinwerfer (für diese ist keine Bauartgenehmigung vorgeschrieben) darf man sie verwenden. Aber eine Corvette ist nun mal kein Mähdrescher.
Wenn die Vorschaltgeräte nach ECE R98 geprüft sind dürfen sie nur mit den dazugehörigen Scheinwerfern und Brennern verwendet werden.
Wie J.M.G. bereits schrieb: Zum Umrüsten von Halogen-Scheinwerfern auf jeden Fall verboten.