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Wie auch immer... Garantie besteht ja und leider kommt der Mietwagen von Sixt.. Skoda Octavia TDI mit 77 kw
Damit pfeiffe ich morgen nach Dortmund hoch und fahre zum Derby und bei der Rückfahrt will ich die Vette holen, sonst gibts Zunder
Grüße
Jochen
"Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen!" - Walter Röhrl
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ich fragte deshalb da ein Bekannter ( auch hier im Forum ) Probleme mit der Batterie und dem Anlasser hatte . Der damalige Vertragshändler hat die Vette bei Ihm zuhause abgeholt und nach Reparatur wieder bei ihm zuhause abgestellt. .
Die meisten Menschen sind unbestechlich. Manche nehmen nicht einmal Vernunft an.
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So kann SERVICE am Kunden auch aussehen, Hut ab...
Gruß Andreas
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Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Original von speed300
Jochen, kann sein, dass die GS länger gestanden hat und die Batterie dadurch kaputt ging.
Egal, bekommst eh neue und die hat dann noch GL bis 2015
Gruß
W...
Hat sie nur solange, wie auch die alte Batterie Garantie hatte, nicht länger. Innerhalb der
Garantiezeit auf garantie, also kostenlos für den Kunden, ausgetauschte Teile, führen nicht
zu einer Garantieverlängerung für das getauschte Teil.
Extrembeispiel: Garantie bis 12/12, Motorschaden auf Garantie kostenlos behoben in 11/12, der
neue Motor hat noch einen Monat Garantie.
Gruß
Edgar
Interessant wird es aber, wenn der Kunde darauf besteht den Mangel im Rahmen der Gewährleistung regulieren zu lassen. Denn dann sind wir im Bereich der umstrittenen Kettengewährleistung... Klar, bei einem Neuwagen mit drei Jahren Werksgarantie wird das wohl kaum zum Tragen kommen, aber bei einem Gebrauchten mit einem Rest an Werksgarantie...?!?
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Mss ich mal Steppe fragen ob dies auch möglich wäre beim nächsten Mal... obwohl ich hoffe, dass dies nicht sehr bald der Fall sein wird! Ich mache schon drei Kreuze wenn ich die Vette morgen wieder abholen kann.
Grüße
Jochen
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@GFoL
ich denke das 3. Jahr Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Da fällt nichts mehr unter Gewährleistung.
Bei Gebrauchten mit einem Rest an Werksgarantie greift die gesetzliche Gewährleistung wieder,wenn der 2.Verkäufer gewerblich handelt.
Das sollte aber unabhängig von der Werksgarantie abzuhandeln sein.
Da hat der Kunde die Auswahl und muss nicht die Werksgarantie in Anspruch nehmen sondern kann im Rahmen der Gewährleistung handeln.
Bei Verkäufen von Privat innerhalb der Werksgarantie,unter Ausschluß von Gewährleistung sollte nur noch die Werksgarantie innerhalb von 2 Jahren,und die freiwillige Garantie im 3. Jahr greifen.
Wobei im 3. Jahr GM entscheidet ob oder ob nicht!
Das hängt vom Nachweis der lückenlosen Wartung beim GM Partner ab.
Bin mir nicht so ganz 100% sicher,denke aber es sollte so wie oben beschrieben gehändelt werden.
Ist schon kompliziert geworden.Puh!
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Zitat:Original von Molle
@GFoL
ich denke das 3. Jahr Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Nein. Es ist ein vertraglicher Anspruch eines Garantienehmers gegen den Garantiegeber GM.
Zitat:Da hat der Kunde die Auswahl und muss nicht die Werksgarantie in Anspruch nehmen sondern kann im Rahmen der Gewährleistung handeln.
Das kann der Käufer bereits beim Neukauf machen. Der Käufer hat (so die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde) das Wahlrecht, ob er auf Garantie oder Gewährleistung instandsetzen lässt.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer (bei uns: Der Händler). Er umfasst allerdings nur Mängel, die bei Gefahrübergang (regelmäßig Übergabe der Kaufsache) bereits vorlagen.
Garantie ist ein vertraglicher Anspruch des Garantienehmers gegen den Garantiegeber (bei uns der Hersteller / Importeur). Art und Umfang werden durch die Vertragsbedingungen geregelt, inkl. gegenseitiger Pflichten.
Liegt ein Schaden vor und greifen beide Ansprüche so hat der Käufer/Garantienehmer ein Wahlrecht.
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Mit dem 3.Jahr wollte ich nur ausdrücken das dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und vom Hersteller "freiwillig" zur Verfügung gestellt wird.
Der Rest ist mir bekannt und wird auch nicht angezweifelt.
Wie wird aber die vertragliche Situation durch einen 2.oder3. Käufer gehandhabt imd Falle eines vermeintlichen Garantieanspruchs im 3.Jahr des Fahrzeugs?
Der,z.B. 3. Käufer,ist ja nicht direkt mit dem Hersteller in eine Vertragssituation getreten.
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OK also wenn ich das richtig verstehe, ist das in meinem Fall wie angenommen die Herstellergarantie. Demzufolge hatte ich auch keine Chence micb kostenfrei zu Steppe schleppen zu lassen, da die Abwicklung über das Assistance-Management von GM abgewickelt wurde. Die Bedingungen sehen den nächst gelegenen Corvettepartner vor. Was in meinem Fall eine Werkstatt ist, die nicht einmal per Express bestellen kann.
Grüße
Jochen
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Eine Werkstatt die Servieceleistungen im Rahmen der Garantie abwickeln darf,kann auch Express Bestellungen bei GM durchführen.
Das kann ich sogar obwohl ich keine Garantiearbeiten mache.
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