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Hallo zusammen
nachdem ich bei meiner 62er C1 vorne von Trommel- auf Scheibenbremsen umgebaut habe, kriege ich nun Probleme mit der MFK (Schweizer TüV). Ich möchte die Scheibenbremse eintragen lassen und legal weiter mit Veteranenstatus fahren - möglichst ohne DTC- bzw. Fakt-Gutachten.
Eventuell hat ein Mitglied hier in dieser Community dies bereits gemacht und hat eine Bestätigung, dass diese Umrüst-Kits geprüft und soweit sicher sind. Ein solches Gutachten würde mir wahrscheinlich sehr helfen und eine finanzielle Beteiligung an den ursprünglichen Kosten ist selbstverständlich.
Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüsse aus der Schweiz
Peter Fontana
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Hallo Peter,
ich fahre auf der C1 „Porterfield R4-S High Performance brake shoes“ in den
Trommelbremsen. Die Bremse der C1 steht damit meinen anderen Oldis mit Scheiben Bremsen
nicht nach.. Ich würde dass einem Umbau auf Scheibe vorziehen!
Ist nicht deine Frage gewesen, vielleicht aber eine Alternative!
Viele Grüße aus Franken
Bernd
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Spezielle Gutachten wird es wohl keine geben. Eintragungen sind möglich aber Ermessenssache des Prüfers ob er die Scheibenbremsen als zeitgenössischen Umbau anerkennt. Ab 1965 gab es diese an der C2 und anderen Modellen.
Gruß
Matthias
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Benjamin Franklin
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23.04.2025, 11:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2025, 11:40 von Yankeededandy.)
Die Schweiz ist da etwas anders als Deutschland. "Zeitgenössischer Umbau" gibt es nicht wirklich. Es ist fast immer "original oder gar nicht". Wilwood Bremsen sind z.B. ein No-Go an einer C3. Wie immer, wenn ein Umbau so gemacht ist, dass es original wirkt, dann kann es sein, dass er durchgewunken wird. Das ist dann eine Mischung aus Ermessenssache oder Blindheit eines Prüfers. Die vorgängig genannten Wilwood Bremsen findet man deshalb trotzdem ab und zu, fast immer mit abgeschliffenen Bezeichnungen.
Eine systematisch korrekte Vorgehensweise, nicht typengeprüfte Anbauteile an einem Oldtimer durchzukriegen, gibt es nicht. Manchmal hat man halt Glück und kann dann nur hoffen, dass beim nächsten Prüftermin die vermeintlich zulässigen Teile nicht wieder rausgerissen werden müssen.
Sorry, aber ich würde an deiner Stelle zurückbauen.
Gruss vom Exilschweizer, Martin
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(23.04.2025, 08:44)perlen schrieb: Richtig lesen hilft manchmal...
Zitat:nachdem ich bei meiner 62er C1 vorne von Trommel- auf Scheibenbremsen umgebaut habe,
.. hab ich doch geschrieben „war nicht die Frage“ aber auf die Originalität ggf. eine Antwort!
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vielen Dank für eure Antworten - auch von 2 Garagisten habe ich "ähnliche" Antworten erhalten und werde wieder auf Trommelbremse zurückbauen. Naja...dafür ist sie dann wieder im Originalzustand.
allzeit gute Fahrt und nochmals besten Dank
Peter
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Und damit ist der Beitrag von Bernd wieder hilfreich.
Frank