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Zitat:Ah. Ein Fachmann.
Weit gefehlt. Aber neben mir liegt jede Nacht das Finanzamt in Form meines Weibes. Daher hab ich etwas aufgeschnapptes Halbwissen darüber, weil ich mich regelmäßig für Fehler in meiner Vorarbeit zur Buchhaltung maßregeln lassen muß.
Wenn ich mich recht entsinne, dann wurde bei den letzten Belehrungen sogar erwähnt, daß die 1 % Regel ab 2007 auf 1,5% hochgesetzt wird. Bin aber nicht ganz sicher. Werde morgen noch mal vorsichtig nachfragen.
Gruß Ecki
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Zitat:Original von scheuerle
wenn ich kurz anmerken darf ...
genau das ist der grund warum ich von einemneufahrzewug eigentlich werggekommen bin !!!
mein Steuerberater meint
VERGISS ES SCHEUERLE
aber wenn ich fahrtenbuch führe ???????
muß doch noch mal fragen ???
Vergiss es, sagt meiner auch, wenn ich Geld sparen will. Geld ausgeben um Geld zu sparen geht eben nicht. Wenn ich letztendlich auf 4 Jahre meine Steuer um 8000E senken kann und bei einem Steuersatz von 30% 2400E netto weniger ans Finanamt zahle habe ich natürlich durch den Wertverlust immer noch miese.
Von daher: Alte, billige Karre, die hält und km-Pauschale abrechnen wär am besten.
@eckaat
1,5%? Berichte bitte mal, wenn Du Infos darüber hast.
Dieser Staat versteht es doch immer wieder Anreize für Neuinvestitionen zu schaffen, was die Wirtschaft ankurbeln könnte.
Neulich sagte mein Steuerberater auf meine Frage zu einem Neuwagenkauf und 1% Regelung: Dass man jetzt auch nochnachweisen müsse, dass man seinen Wagen überhaupt mehr als 50% geschäftlich nutze um die 1% Regelung nutzen zu dürfen und man jetzt aber auch direkt sagen kann, dass man seinen Wagen 45% nutzt und ohne 1% Beaufschlagung pauschal 45% aller Kosten absetzen könne.
Ich sagte ihm, dass mich das alles verunsichert, was der Staat sich da ständig neu ausdenkt, und ich deshalb keinen Neuwagen kaufe. Ich denke damit stehe ich auch nicht alleine da. Er bejahte das auch. Für einen potenziellen (?) Wirtschaftsaufschwung kann das sicherlich kaum dienlich sein.
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@scheuerle
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aber Du hast schon "was" gekauft?
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Ähem!Wenn wir jetzt über Neuwagen reden,dann ist der Wertverlust natürlich schon extrem.Aber ging es hier nicht um einen Gebrauchten?
In meinem Fall habe ich besagtem Wertverlust nämlich zu verdanken,daß ich die Corvette
überhaupt bezahlen konnte.
Wenn ich nämlich wie unser Nachbar mit seinen Porsche nach 10 Jahren die Hälfte vom Neupreis bezahlen muß,dann hätte ich mir das Teil nicht leisten könen.
Und ich für meinen Teil habe vor,diesen Wagen noch sehr lange zu fahren.
Deswegen sagte ich das mich weiterer Wertverlust nicht unbedingt ärgern muß.
Corvette C5!!!-10000 Teile im Formationsflug,die irgendwie funktionieren!
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Bin stinksauer.
Wisst ihr mit wieviel er meine schwarz/schwarze C4 Bj 89 in Zahlung nehmen wollte (in die ich in den letzten 18 Monaten über 8000 Euro investiert habe)? Ohne sie sich anzuschauen natürlich.
4000 Euro
C5 Kauf geplatzt.
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DIESE Übung war natürlich falsch. Inzahlungnahme ist was für Denkfaule. Wenn das Auto bezahlt und in Ordnung ist, wird das über die Tageszeitung oder über mobile.de (oder ähnliches) verblitzt!
Nicht böse sein, aber kannst Du denn nicht rechnen?
Gruß Ecki, der niemals ein Auto in Zahlung geben würde, weil da dran immer noch einer Geld verdient, welches man mit etwas Initiative auch selber in die Tasche stecken kann.....
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Hallo,
ich habe leider auch nur " Halbwissen " und von daher ist meine Meinung mit einigen Fragezeichen zu versehen.
Wenn man einen PkW privat UND geschäftlich bewegt, so gilt die 1% Regelung nur wenn man kein Fahrtenbuch führt. Ich hatte damals auch nur einen Wagen und durch das Fahrtenbuch konnte ich die 1% Regelung umgehen, es mußten aber 50% gewerbliche Nutzung vorliegen und leider war es auch so, das ich "nur" 50% der MwSt - Vorsteuer ansetzten konnte, von den Rep.-Rechnungen und Tankbelegen usw..... Stand 2001
Seit 2001 : Firmen PKW als Diesel Maultier ( T-Modell Mercedes ), und privat einen Benziner.
Es wird nun KEIN Fahrtenbuch geführt, da ich ja einen Privat Wagen fahre und einen rein für geschäftliche Zwecke was somit auch die 1% Regelung ausfallen läßt.
Aber hier sind bestimmt einige Steuerfachkräfte die eine kompetnete Auskunft geben können.
Grüße
Hias
Grüße aus Niederbayern
Matthias
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Der Nachweis der mehr als 50% betrieblichen Nutzung für die Inanspruchnahme der 1%-Regelung gilt nur für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Unbeschadet dessen haben alle die Möglichkeit, anhand eines sorgfältigst geführten Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten pro rata anzusetzen.
mit steuerbürokratischem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hi JR,
Zitat:Der Nachweis der mehr als 50% betrieblichen Nutzung für die Inanspruchnahme der 1%-Regelung gilt nur für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
bist Du Dir da sicher, dass es nicht alle Freiberufler betrifft, egal ob Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?
Viele Grüsse
Hermann
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Zitat:Original von JR
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Hallo,
stimmt, da habe ich nochmal Glück gehabt
Gruß
Siggi
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