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Zitat:Original von fischi55
(egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde) das ist so nicht richtig , wenn das Fahrzeug in Flensburg erst einmal gelöscht ist (momentan nach 18 monaten) darfst du die alten Schilder nicht mehr verwenden die könnten schon an einem anderen Fz sein.Aber scheinbar gibt es immer noch versch. Variaten der An Ab und Ummeldung .so kenn ich es aus eigener Erfahrung. CU werner
Es ist aber so, Du kannst ja selber beim TÜV nachfragen.Das Fahrzeug ist erst nach 7 Jahren in Flensburg gelöscht, selbst dann kann es nach erfolgter HU §21 wieder zugelassen werden
Nach 18 monaten gilt das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle als endgültig stillgelegt, so muss beim das Fahrzeug nach §21 geprüft werden, ein neuer KFZ-Brief und neue Kennzeichen werden somit auch zugeteilt.
Wenn das Fahrzeug stillgelegt oder im stillgelegten Saisonzeitraum ist, wird der TÜV auf den Prüfmonat datiert, ist das Fahrzzeug zugelassen, wird auf das letzte Prüfdatum zurückdatiert
Mfg Axel
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OK . die 7Jahre Regelung tritt erst in 2007 in Kraft konnte mir auch noch niemand etwas
schriftl.zeigen . Bei stillgelegeten Fz. muß der Monat gestempelt werden in dem man das Fahrzeug vorführt, bei Saisonkennz. kann ich auch im Frühjahr erscheinen und bekomme
dann die z.B. April/Plakette , so jedenfalls momentan bei uns .CU werner
.
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@@@ Ben
Zitat:Darauf gibts wenn ich mal in Deiner Nähe bin.
Auf jedenfall
Mfg Jörg
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Zitat:Original von fischi55
OK . die 7Jahre Regelung tritt erst in 2007 in Kraft
Das stimmt, aber da wird nur der §21 (momentan 18 Monate,ab nächsten Jahr 7 Jahre) an die Löschung eines Fahrzeugs nach 7 Jahren in Flensburg (was ja schon lange der Fall ist) angepasst
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