04.11.2008, 15:13
Hallo,
vielleicht kennt sich hier jemand gut aus.
Und zwar habe ich einen Vollkaskoschaden bei der HUK Coburg.
Ein Gutachter der DEKRA wurde von der HUK beauftragt den Schaden festzustellen.
Es wurde auf Totalschaden abgerechnet.
Wiederbeschaffungswert 6800,-
Restwert 2800,-
ausgezahlter Betrag der HUK 4.000,-
Soweit alles richtig.
Der Restwert wurde von der DEKRA über die Restwertbörse AutoOnline ermittelt.
Der Höchstbieter ist 3 Wochen an sein Gebot gebunden.
Nachdem ich dem Höchstbieter fristgerecht mitgeteilt habe das Fahrzeug abzuholen weigert der sich nun, den Wagen abzuholen, geht nicht mehr ans Telefon, vertröstet mich usw.
Er hat bereits 3 Abholtermine einfach nicht eingehalten und hat auch definitiv nicht vor den Wagen abzuholen.
Die HUK hat mir nun heute mitgeteilt dass sie in der Sache nichts für mich tun kann und mich selber darum kümmern soll.
Ist das so korrekt?
Kann doch irgendwo nicht sein, dass ein Restwert ermittelt wird, der aber dann nicht eingelöst wird.
Klar ist der Höchstbieter an sein Gebot gebunden, nur was passiert wenn er es nicht einlöst?
Muss ich dafür sorgen, verklagen usw. oder muss die HUK sich darum kümmern?
Dann müsste ich wiederum gegen die HUK klagen usw.
Wer ist denn vom Fach und kennt sich damit aus? Bitte keine Vermutungen usw.
Gruss
Andy
vielleicht kennt sich hier jemand gut aus.
Und zwar habe ich einen Vollkaskoschaden bei der HUK Coburg.
Ein Gutachter der DEKRA wurde von der HUK beauftragt den Schaden festzustellen.
Es wurde auf Totalschaden abgerechnet.
Wiederbeschaffungswert 6800,-
Restwert 2800,-
ausgezahlter Betrag der HUK 4.000,-
Soweit alles richtig.
Der Restwert wurde von der DEKRA über die Restwertbörse AutoOnline ermittelt.
Der Höchstbieter ist 3 Wochen an sein Gebot gebunden.
Nachdem ich dem Höchstbieter fristgerecht mitgeteilt habe das Fahrzeug abzuholen weigert der sich nun, den Wagen abzuholen, geht nicht mehr ans Telefon, vertröstet mich usw.
Er hat bereits 3 Abholtermine einfach nicht eingehalten und hat auch definitiv nicht vor den Wagen abzuholen.
Die HUK hat mir nun heute mitgeteilt dass sie in der Sache nichts für mich tun kann und mich selber darum kümmern soll.
Ist das so korrekt?
Kann doch irgendwo nicht sein, dass ein Restwert ermittelt wird, der aber dann nicht eingelöst wird.
Klar ist der Höchstbieter an sein Gebot gebunden, nur was passiert wenn er es nicht einlöst?
Muss ich dafür sorgen, verklagen usw. oder muss die HUK sich darum kümmern?
Dann müsste ich wiederum gegen die HUK klagen usw.
Wer ist denn vom Fach und kennt sich damit aus? Bitte keine Vermutungen usw.
Gruss
Andy