Wenn es mit der NSL in der Mitte zwischen den Rohren nicht geht (siehe Silberne Vette auf dem Bild oben),
dann wird es auch sicherlich nicht mit der mittleren Bremsleuchte gestattet sein da diese ja auch nicht links ist.
Andernfalls könnte man bestimmt noch in die linke Bremsleuchte eine Birne implementieren die als Nebenschlußleucht fungiert.
Aber ich denke was beim Peugeot geht wird auch bei der Corvette gehen.
Wie ist es denn jetzt mit den Seitenblinkern?
Haben US-Modelle die auch?
Fast am Anfang ist allerdings auch ein Euro-Modell mit reingerutscht ... ist schon komisch, die Amis wollen die Euro-Beleuchtung und wir die US-Beleuchtung ....
Nur mal so ne Frage;
Gibts eigentlich ein sog. "Black-out-Kit" für die Nebelleuchten und die seitlichen Blinker, unabhängig davon ob das nun Legal oder nicht ist ?!
Hi Denny
Kannst du mir da nähere Details geben; Kosten, Meinung des TÜVs (wen interessiert die überhaupt ), wo haste es machen lassen, vielleicht noch ein Detailfoto ?
Mike, U&W konnte mir auf die gleiche Frage auch nicht weiterhelfen. Ich vermute, es rentiert sich für einen Hersteller nicht, für die insgesamt doch wenigen Euro-Corvettes geschwärzte NSL oder anderes Lichterwerk herzustellen und womöglich noch eine allgemeine Freigabe zu erwirken. Bei Volumenmodellen wie dem Golf sieht es da ja auch anders aus. So erkläre ich mir das.
Einfach nach Thomas fragen und schön von mir (Dennis Probst) grüßen. Der kann da sicher helfen!
Zumindest hat es niemanden bei der Zulassungsstelle gestört. Die haben sich den Wagen sehr genau angesehe, als ich für das kleine Kennzeichen gebettelt habe!
Bilder findest Du in meiner Galerie. Sollte dort eigentlich ganz gut zu sehen sein. Wenn Du es noch genauer sehen möchtest, kann ich aber gerne noch mal Nahaufnahmen machen.
Frisch zurück vom TÜV und unserer juristischen Abteilung
Ergebnis: Es gibt eine Neufassung der StVZO. Paragraphen 53d und 54 sagen über Nebelschlußleuchten folgendes aus.
"Nebelschlußleuchten sind Leuchten, die rotes Licht abstrahlen und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar machen." Soweit so gut. Das würde ja bedeuten, dass man die dritte Bremsleuchte umstricken kann. Ist aber nicht, da § 72 die DIN Vorschrift eben dieser vorschreibt. Und die ist nun mal anders als bei der Bremsleuchte (Hallo, wir leben in Deutschland).
Zur Position der NSL; und das ist NEU: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der NSL und der Bremsleuchte mehr als 100mm betragen. Ist nur eine (statt zwei) NSL angebracht, so MUSS SIE IN DER MITTE ODER LINKS davon angeordnet sein." So, damit dürfte das von Manni eingestellte Foto legal sein. Ist halt neu und ich war nicht ganz auf dem Laufenden.
Auf dem angehängten Bild meine Gesetzessammlung ausschließlich zum Straßenverkehrsrecht. Die Schwarte ist tatsächlich 14cm dick, wirkt nur so klein, weil sie auf einem 17 Zöller Notebook liegt.
Dieses Gesetzeswerk habe ich als Knarre immer unter dem Arm, wenn ich zur Zulassungsstelle fahre und mal wieder Extrawürste brauche. Macht ungeheuer Eindruck und der Staatsdiener zieht den Kopf ein wie Thomas Manns Untertan (Wie? Nicht gelesen? Dann wirds aber Zeit. Zur Not auch der gleichnamige Film von Wolfgang Staudte. Dann versteht Ihr die Leute bei den Zulassungsstellen auch besser.)
Grüße
finde ich ja hochinteressant. Wäre nur noch zu prüfen, ob bei dieser Positionierung die NSL wirklich noch 250 mm Bodenfreiheit hat. Vielen Dank für die Interpretation des Gesetzteswerkes. Ich hoffe, dass die Textpassagen am Anfang der 14 cm zu finden waren.