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Zitat:Original von Camaro WS6
Bei unserer Zulassungsstelle ist ein Aushang wo draufsteht, dass für Zollkennzeichen die Fahrzeuge jetzt nicht mehr vorgeführt werden müssen, scheint ne neue Rechtslage zu sein.
Bist Du sicher, dass man bei Euch noch vorführen muss?
zumindestens steht es noch auf der Website und die Dame am Telefon hat das auch bestätigt.
GGfls. werde ich morgen nochmal gezielt nachfragen. Dann wäre es mir nämlich egal welches Kennzeichen wir nehmen. Der Wagen hat Saison-Kennzeichen drauf und dann müsste ich mir erst wieder eine Händler-Nummer besorgen.
Im Moment geht die Diskussion jedenfalls wieder Richtung Ausfuhrkennzeichen. Was nützt es einem auch wenn man vor dem Gesetz Recht hat, aber die Polizei es nicht kennt und dich daraufhin nicht weiter fahren lässt mitten im Winter zumal das Strassenverkehrsamt selber sagt, dass man in dem Land trotzdem erst nachfragen soll. Da wird dir ein PDF Ausdruck auch wenig nutzen wenn die einfach nicht mitspielen wollen.
Hauptsache er kriegt die Doppelkarte als Ausländer auch an der deutschen Zulassungsstelle. Ansonsten soll für ein Ausfuhrkennzeichen Fahrzeugschein, Brief, Perso TÜV und AU vorgelegt werden.
COC Papiere werden dafür aber noch nicht benötigt, oder? Die sind derst für die Zulassung später in seinem LAnd wichtig, oder?
Die dauert nämlich noch ein paar TAge länger.
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Auszug aus einem anderen Forum:
Hallo,
es gibt für die Fahrt nach der abmeldung zwei Möglichkeiten. Einmal das Kurzzeitkennzeichen und zum anderen das Ausfuhrkennzeichen.
Zum Kurzzeitkennzeichen:
Dazu benötigst du deinen Personalausweis und eine spezielle Doppelkarte, diese bekommst du über deinen Versicherungsvertreter oder da wo es die Kennzeichen gibt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich für "dich" gedacht, denn die Versicherung verrechnet z.B. bei einer Zulassung innerhalb von sechs Wochen, die Gebühren so, als hättest du dein Auto fünf Tage früher zugelassen hast. Das Kurzzeitkennzeichen wird auch auf "dich" ausgestellt, das könnte bei Strafzettel und einem Unfall problematisch werden.
Kosten: ca. 20,- Euro für Landratsamtgebühren und Kennzeichen zzgl. Versicherung (ohne spätere Zulassung nochmals 75,- Euro)
Es ist auch nicht in allen EU-Ländern erlaubt. In frankreich ist es z.B. nicht zulässig (zumindest bei meiner Versicherung).
ZumAusfuhrkennzeichen:
Bei diesem Kennzeichen wird auf den Käufer das Fahrzeug zugelassen. Das kann für neun, 15 oder max. 30 Tage sein. Eine spezielle Versicherung kann z.B. bei dem Kennzeichenhersteller oder beim ADAC gekauft werden. Bei uns ist es so, dass das Fahrzeug und der Käufer zur Zulassung muss.
Kosten: ca. 150,- ... 200,- Euro, je nach Dauer.
Ein Ausfuhrkennzeichen wäre für den Verkäufer die beste und eigentlich auch die richtige Wahl, denn bei Problemen nach dem Verkauf ist das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen.
Gruss, Michael
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Konnte alles weitere telefonisch mit Florian klären. Danke nochmals. Ihr seid super!
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Zitat:Original von KnightRainer
Brauch man innerhalb Europas überhaupt noch Zollkennzeichen?
Reichen nicht simple 5-Tages kennzeichen o.ä.?
nach widersprüchlichen Auskünften sagte man jetzt auf dem Strassenverkehrsamt heute dass nur Holland und Belgien Ärger machen bei den Kurzzeit-Kennzeichen trotz internationaler versicherungskarte. Sie legen sogar die Autos nocha am Strassenrand still.
Mein Käufer ist heute wohlbehalten durch Frankreich gefahren und heile angekommen mit den gelben 5-Tages-Kennzeichen samt grüner Versicherungskarte (Kostenpunkt ~110,--€). Ausfuhr-Kennzeichen war in der Tat gar nicht mehr nötig.