20.07.2011, 01:21
Da hast Du mit der Zusicherung von der Versicherung auf Ganzlackierung wirklich Glück gehabt. Ich habe als Gutachter vor Jahren mal versucht, eine Ganzlackierung eines Kunden vor Gericht durchzufechten, der sein Fahrzeug teilweise mit Blattgold unterlegt hatte und da war auch nur ein Bauteil beschädigt. Kommentar des Richters war in seiner Urteilsbegründung: Wenn Ihr Mandant die Mona Lisa in den öffentlichen Straßenverkehr bringt, so unterliegt er vorab wissentlich den Gefährdungen, die dieser mit sich bringt. Und das haben andere Verkehrsteilnehmer nicht zu verantworten. Es blieb bei einer Teilreparatur. In so fern: Glückwunsch. Es hängt wohl von der Begeisterung des Richters ab, wie weit er Leute wie uns versteht. Oder auch nicht.
Viele Grüße
Martin
Martin