31.10.2011, 16:23
Fahrt zur Zulassungsstelle mit entstempelten Kennzeichen ist erlaubt, wenn das Fahrzeug schon mal auf diese Kennzeichen zugelassen war.
Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht.
Gruß
JR
Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!