31.10.2011, 17:26
Natürlich kannst Du das Fahrzeug ZULASSEN - Du bekommst halt bei der Zulassung kein
TÜV Babberl - aber Du hast den Nachweiß der Versicherung und dass das Fahrzeug versteuert ist.
Dann zum TÜV (möglichst mit Termin - macht sich immer gut wenn man angehalten wird).
Der Tüv verpasst Dir dann das Babberl und alles ist gut.
Gruß
Walther
Ein Fahrzeug ist solange zugelassen wie Steuer und Versicherung bezahlt sind. Nur ohne TÜV ist es halt
im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu bewegen. Außer zu Fahrten zum TÜV.
Wenn z.B. die Steuer oder die Versicherung nicht bezahlt wurden, dann wird auch nur das Steuer BIGGERL
angekrazt - das TÜV Biggerl bleibt dran - denn Tüv hat das Fahrzeug ja solange das Biggerl gilt.
Edit wegen Nachtrag.
TÜV Babberl - aber Du hast den Nachweiß der Versicherung und dass das Fahrzeug versteuert ist.
Dann zum TÜV (möglichst mit Termin - macht sich immer gut wenn man angehalten wird).
Der Tüv verpasst Dir dann das Babberl und alles ist gut.
Gruß
Walther
Ein Fahrzeug ist solange zugelassen wie Steuer und Versicherung bezahlt sind. Nur ohne TÜV ist es halt
im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu bewegen. Außer zu Fahrten zum TÜV.
Wenn z.B. die Steuer oder die Versicherung nicht bezahlt wurden, dann wird auch nur das Steuer BIGGERL
angekrazt - das TÜV Biggerl bleibt dran - denn Tüv hat das Fahrzeug ja solange das Biggerl gilt.
Edit wegen Nachtrag.
V8 AUS FREUDE AM TANKEN