31.10.2011, 17:36
Das sagt eigentlich alles:
"wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Gruß
Walther
.....VORAB erteilt....
"wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Gruß
Walther
.....VORAB erteilt....
![[Bild: caddy-09.jpg]](https://www.teravolt.de/Bilder/Walther/caddy-09.jpg)