23.03.2012, 18:03
Hi Medicus,
"Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin."
Das ist ja bei meiner der fall,die Ausnahmegenehmigung wurde ja 1990 erteilt,ist ja auch so im Schein vermerkt.
Es heißt ja immer "Die sitzten am längeren Hebel " ,aber soll man sich das alles immer nur gefallen lassen,was für möglichkeiten habe ich wenn die stur bleiben ?
Dienstaufsichtbeschwerde ?
50 Euro in die Kaffeekasse ?
357 Magnum ?
Bin mal gespannt,fahre demnächst mal vor,denke ich werde mich echt zurückhalten müssen.
gruß Peter
"Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin."
Das ist ja bei meiner der fall,die Ausnahmegenehmigung wurde ja 1990 erteilt,ist ja auch so im Schein vermerkt.
Es heißt ja immer "Die sitzten am längeren Hebel " ,aber soll man sich das alles immer nur gefallen lassen,was für möglichkeiten habe ich wenn die stur bleiben ?
Dienstaufsichtbeschwerde ?
50 Euro in die Kaffeekasse ?
357 Magnum ?
Bin mal gespannt,fahre demnächst mal vor,denke ich werde mich echt zurückhalten müssen.
gruß Peter
Schorky
Der Sprit muss wech ....
Manchmal Schaue ich Menschen beim Reden zu und Denke Mir:Ein Kondom hätte soviel Verhindert !
Der Sprit muss wech ....
Manchmal Schaue ich Menschen beim Reden zu und Denke Mir:Ein Kondom hätte soviel Verhindert !