23.03.2012, 19:09
Zitat:Original von Peter Rumann
"Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin."
Das ist ja bei meiner der fall,die Ausnahmegenehmigung wurde ja 1990 erteilt,ist ja auch so im Schein vermerkt.
Es heißt ja immer "Die sitzten am längeren Hebel " ,aber soll man sich das alles immer nur gefallen lassen,was für möglichkeiten habe ich wenn die stur bleiben ?
Dienstaufsichtbeschwerde ?
50 Euro in die Kaffeekasse ?
357 Magnum ?
Bin mal gespannt,fahre demnächst mal vor,denke ich werde mich echt zurückhalten müssen.
gruß Peter
peter,
falls noch nicht geschehen: frag mal fix bei der zulassungsstelle nach, wo die vette vorher lief.
die könnten das original der ausnahmegenehmigung im aktenschrank haben. bei mir ist das so,
ich selbst hab nur ne kopie.
viel glück!
frankie