10.04.2012, 19:21
@ Peter
Das gleiche Problem wie du ,hatte ich auch.
Sollte eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen (Ein Din A4 Zettel mit genau den gleichen Gedöns,dass auch schon im Schein stand)
"Das hätte der Verkäufer ihnen mit aushändigen müssen" aber im Schein stand Ausnahme Genehmigung gemäß ....erteilt
Ende vom Lied war ,dass ihn 180 für den Zettel zahlen musste.
(Habe aber auf der Toilette festgestellt ist ziemlich hartes Papier)
Ein Golf mit Sportfahrwerk brauch doch auch kein Extra beiliegendes Blatt oder ? (außer Abe...)
Mein alter E 55 hatte sogar 2 Seiten im Schein vollgeschrieben wie z.b 19 Zoll und z.B Anhängerkupplung nicht möglich.......
Der brauchte so ein Dokument auch nicht.
MfG Christopher
Das gleiche Problem wie du ,hatte ich auch.
Sollte eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen (Ein Din A4 Zettel mit genau den gleichen Gedöns,dass auch schon im Schein stand)
"Das hätte der Verkäufer ihnen mit aushändigen müssen" aber im Schein stand Ausnahme Genehmigung gemäß ....erteilt
Ende vom Lied war ,dass ihn 180 für den Zettel zahlen musste.
(Habe aber auf der Toilette festgestellt ist ziemlich hartes Papier)
Ein Golf mit Sportfahrwerk brauch doch auch kein Extra beiliegendes Blatt oder ? (außer Abe...)
Mein alter E 55 hatte sogar 2 Seiten im Schein vollgeschrieben wie z.b 19 Zoll und z.B Anhängerkupplung nicht möglich.......
Der brauchte so ein Dokument auch nicht.
MfG Christopher