27.07.2012, 19:00
Außerdem mal ganz langsam: Guck dir mal § 439 BGB an. Der Käufer hätte dir zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben müssen. Er hat ja einfach reparieren lassen, ohne dir eine Chance zur Nachbesserung zu geben.
Ich bin mir sicher, dass dich da jeder halbwegs kompetente Anwalt raushaut.
Ich bin mir sicher, dass dich da jeder halbwegs kompetente Anwalt raushaut.