08.09.2012, 13:31
Vielleicht sollte man sich darüber einigen, über welche "Werte" man schreibt.
Die 130 mögen für einen Wiederaufbauwert stehen und dafür auch gerechtfertigt sein, für einen Marktwert waren sie auch 2009 nicht Realismus pur, sondern unseriös.
Also, als was werden die 130 im Gutachten bezeichnet?
Für den Marktwert ist es eben gerade nicht zulässig, die Anschaffungs- und Umbaukosten eines Fahrzeugs einfach nur zu addieren.
Kenne einen Fall im Bekanntenkreis, da stehen beide Werte im Gutachten; der Wiederbeschaffungswert liegt dabei bei dem 1,5fachen des Marktwertes.
Gruß
JR
Die 130 mögen für einen Wiederaufbauwert stehen und dafür auch gerechtfertigt sein, für einen Marktwert waren sie auch 2009 nicht Realismus pur, sondern unseriös.
Also, als was werden die 130 im Gutachten bezeichnet?
Für den Marktwert ist es eben gerade nicht zulässig, die Anschaffungs- und Umbaukosten eines Fahrzeugs einfach nur zu addieren.
Kenne einen Fall im Bekanntenkreis, da stehen beide Werte im Gutachten; der Wiederbeschaffungswert liegt dabei bei dem 1,5fachen des Marktwertes.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!