20.01.2013, 12:19
Was irgendwann mal eingetragen wurde wird heute lange nicht mehr eingetragen, Du wirst Probleme
damit bekommen. Andrerseits kannst Du vom Verkäufer wohl verlangen daß das Auto Räder besitzt,
welche nicht der STVO wiedersprechen, oder bei Sonderrädern daß diese eingetragen sind. Ansonsten
wäre dies ein grober Mangel, der eine Wandlung berechtigt,
Gruss RainerR
damit bekommen. Andrerseits kannst Du vom Verkäufer wohl verlangen daß das Auto Räder besitzt,
welche nicht der STVO wiedersprechen, oder bei Sonderrädern daß diese eingetragen sind. Ansonsten
wäre dies ein grober Mangel, der eine Wandlung berechtigt,
Gruss RainerR
RaRo