21.01.2013, 18:08
Auf legalem Weg ist eine Eintragung dieser Felgen unmöglich.
Es ist auch völlig egal ob irgendeine Fahrzeugscheinkopie mit eingetragenen Rädern gleicher Größe vorgelegt wird. Ob die Räder in die Radkästen passen (Verschränkungstest) und der Abrollumfang gleich bleibt, kann selbst der dümmste Prüfer feststellen.
Der Knackpunkt ist das fehlende Festigkeitsgutachten inkl. KBA-Nummer für die Felge. Ohne Festigkeitsgutachten ist eine Eintragung selbst nach §21 STVZO heute nicht mehr möglich. Eine eingegossene Traglast hilft hier auch nicht weiter, da niemand weiß mit welchen Methoden bzw. ob die Traglast überhaupt ermittelt wurde (Stichwort China). Kein Prüfer der Welt kann anhand einer optischen Überprüfung feststellen, ob eine Felge die technischen Voraussetzungen für den Betrieb an einem Fahrzeug erfüllt. Er wird deshalb ein Festigkeitsgutachten eines annerkannten technischen Überprüfungsdienstes haben wollen um sich selbst abzusichern. Ein Gutachten für den Eigenbedarf lohnt nicht, da bei der Prüfung in der Regel mehrere Felgen zerstört werden und die Prüfung selbst sehr teuer ist.
Es ist nahezu unmöglich eine Betriebserlaubnis für US-Reprofelgen in Deutschland zu erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Regel nicht einmal der Hersteller ermittelbar ist (Stichwort China). Ums klar zu sagen, du bist verarscht worden!
Aus deinen Fragen schließe ich, dass du keine Beziehungen zu einem §21 berechtigten Prüfer hast. Den Weg zu TÜV oder DEKRA (im Osten & Berlin §21 nur bei DEKRA, im Rest der Republik nur beim TÜV) kannst du dir mit dem Anliegen sparen.
Die Betriebserlaubnis deines Autos ist mit den aktuellen Felgen erloschen! Ob du so weiter fahren wilst musst du entscheiden. Wenn nicht, wirst du neue Felgen kaufen müssen.
Es ist auch völlig egal ob irgendeine Fahrzeugscheinkopie mit eingetragenen Rädern gleicher Größe vorgelegt wird. Ob die Räder in die Radkästen passen (Verschränkungstest) und der Abrollumfang gleich bleibt, kann selbst der dümmste Prüfer feststellen.
Der Knackpunkt ist das fehlende Festigkeitsgutachten inkl. KBA-Nummer für die Felge. Ohne Festigkeitsgutachten ist eine Eintragung selbst nach §21 STVZO heute nicht mehr möglich. Eine eingegossene Traglast hilft hier auch nicht weiter, da niemand weiß mit welchen Methoden bzw. ob die Traglast überhaupt ermittelt wurde (Stichwort China). Kein Prüfer der Welt kann anhand einer optischen Überprüfung feststellen, ob eine Felge die technischen Voraussetzungen für den Betrieb an einem Fahrzeug erfüllt. Er wird deshalb ein Festigkeitsgutachten eines annerkannten technischen Überprüfungsdienstes haben wollen um sich selbst abzusichern. Ein Gutachten für den Eigenbedarf lohnt nicht, da bei der Prüfung in der Regel mehrere Felgen zerstört werden und die Prüfung selbst sehr teuer ist.
Es ist nahezu unmöglich eine Betriebserlaubnis für US-Reprofelgen in Deutschland zu erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Regel nicht einmal der Hersteller ermittelbar ist (Stichwort China). Ums klar zu sagen, du bist verarscht worden!
Aus deinen Fragen schließe ich, dass du keine Beziehungen zu einem §21 berechtigten Prüfer hast. Den Weg zu TÜV oder DEKRA (im Osten & Berlin §21 nur bei DEKRA, im Rest der Republik nur beim TÜV) kannst du dir mit dem Anliegen sparen.
Die Betriebserlaubnis deines Autos ist mit den aktuellen Felgen erloschen! Ob du so weiter fahren wilst musst du entscheiden. Wenn nicht, wirst du neue Felgen kaufen müssen.