18.04.2004, 21:15
CMS Chriss hat eigentlich alles zu dem Thema gesagt.
So wie Seapilot den Unfall beschreibt (30 cm weitergeschoben) hätte die Verursacherin das sicherlich merken müssen(!).
Auf der anderen Seite ist ein Corvette doch recht stabil gebaut. Und einen Unfallwagen hat man erst, wenn, der Rahmen beschädigt wurde. Eine einfacher Blechschaden (bei der Corvette natürlich im übertragenden Sinne als Kunststoffschaden zu betrachten) ergibt noch nicht einen Unfallwagen im Sinne des Gesetzes.
Merkantile Minderwerte von beweglichen Sachen werden üblicherweise mit 1,5% des Zeitwertes angerechnet. Auch hier trifft das nur auf die reparierten Teile zu, wenn es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und das Auto wieder aufgebaut wird.
Mal was zu den Reparaturpreisen einer Corvette:
Auch auf einem Parkplatz hat mir eine Dame beim Rückwärtsausparken einen Strich mit ihrer Stoßstange an der Seite verpaßt. Länge ca. 20 cm am vorderen Kotflügel, einmal über die gesamte Fahrertür mit eingerissenem Kunststoff und dann noch mal 10 cm über den hinteren Kotflügel.
Auf diesen Schaden mußte die gegnerische Versicherung 15.000 DM zahlen. Das war Anfang der 90er Jahre bei einer 69er Cabrio Corvette.
Die Reparatur hat um einiges weniger gekostet, da sie nicht bei GM, sondern bei einem anderen Spezialisten durchgeführt wurde, der das sicherlich besser konnte.
Abgerechnet wurde dann die Gutachtensumme (alles völlig legal und keine Trickserei).
Grüße
So wie Seapilot den Unfall beschreibt (30 cm weitergeschoben) hätte die Verursacherin das sicherlich merken müssen(!).
Auf der anderen Seite ist ein Corvette doch recht stabil gebaut. Und einen Unfallwagen hat man erst, wenn, der Rahmen beschädigt wurde. Eine einfacher Blechschaden (bei der Corvette natürlich im übertragenden Sinne als Kunststoffschaden zu betrachten) ergibt noch nicht einen Unfallwagen im Sinne des Gesetzes.
Merkantile Minderwerte von beweglichen Sachen werden üblicherweise mit 1,5% des Zeitwertes angerechnet. Auch hier trifft das nur auf die reparierten Teile zu, wenn es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und das Auto wieder aufgebaut wird.
Mal was zu den Reparaturpreisen einer Corvette:
Auch auf einem Parkplatz hat mir eine Dame beim Rückwärtsausparken einen Strich mit ihrer Stoßstange an der Seite verpaßt. Länge ca. 20 cm am vorderen Kotflügel, einmal über die gesamte Fahrertür mit eingerissenem Kunststoff und dann noch mal 10 cm über den hinteren Kotflügel.
Auf diesen Schaden mußte die gegnerische Versicherung 15.000 DM zahlen. Das war Anfang der 90er Jahre bei einer 69er Cabrio Corvette.
Die Reparatur hat um einiges weniger gekostet, da sie nicht bei GM, sondern bei einem anderen Spezialisten durchgeführt wurde, der das sicherlich besser konnte.
Abgerechnet wurde dann die Gutachtensumme (alles völlig legal und keine Trickserei).
Grüße