22.07.2013, 17:14
Zitat: Schriftverkehr zwischen Dir und dem Verkäufer nicht gerade hier öffentlich gemacht werden sollte
Das sehe ich ganz anders. Wenn die Aussagen des Verkäufers belegbar der Unwahrheit entsprechen, dann spricht da überhaupt nichts dagegen.
Wenn man nur einen anderen damit warnen kann, hat es sich schon gelohnt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!